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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 2. Berlin, 1852.

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Siebenzehntes Kapitel.
Vater und Sohn.

Wer den jungen blassen Mann gesehen, der in
vernachlässigtem Anzuge, unfrisirtem Haar, die Hände
auf dem Rücken, durch die Straßen schlenterte, von
der frühen Nachmittagsstunde bis zum späten Abend,
bald die Augen in den Himmel, bald auf das Pflaster
gerichtet, wäre versucht gewesen, in ihm ein unheim¬
liches Wesen zu entdecken, das losgerissen aus den
Kreisen einer Ordnung, denen es in anderen Zeiten
angehört, nun spukhaft durch sie wandelt, neugierig,
gleichgültig, schadenfroh, wie man will. Entweder
einen Bummler oder ein Hoffmannisch Gespenst. Jene
gab es noch nicht; an Gespenster durfte damals kein
Gebildeter in der Residenz des Staates der In¬
telligenz glauben. Und doch war es etwas Ver¬
wandtes.

Louis Bovillard war entlassen. Er war ein
stiller Gefangener gewesen; die Beamten waren er¬
staunt darüber, er hatte diesmal keinen Streit an¬
gefangen, keine Scheibe zerschlagen, keinen Wärter

Siebenzehntes Kapitel.
Vater und Sohn.

Wer den jungen blaſſen Mann geſehen, der in
vernachläſſigtem Anzuge, unfriſirtem Haar, die Hände
auf dem Rücken, durch die Straßen ſchlenterte, von
der frühen Nachmittagsſtunde bis zum ſpäten Abend,
bald die Augen in den Himmel, bald auf das Pflaſter
gerichtet, wäre verſucht geweſen, in ihm ein unheim¬
liches Weſen zu entdecken, das losgeriſſen aus den
Kreiſen einer Ordnung, denen es in anderen Zeiten
angehört, nun ſpukhaft durch ſie wandelt, neugierig,
gleichgültig, ſchadenfroh, wie man will. Entweder
einen Bummler oder ein Hoffmanniſch Geſpenſt. Jene
gab es noch nicht; an Geſpenſter durfte damals kein
Gebildeter in der Reſidenz des Staates der In¬
telligenz glauben. Und doch war es etwas Ver¬
wandtes.

Louis Bovillard war entlaſſen. Er war ein
ſtiller Gefangener geweſen; die Beamten waren er¬
ſtaunt darüber, er hatte diesmal keinen Streit an¬
gefangen, keine Scheibe zerſchlagen, keinen Wärter

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[[312]/0322] Siebenzehntes Kapitel. Vater und Sohn. Wer den jungen blaſſen Mann geſehen, der in vernachläſſigtem Anzuge, unfriſirtem Haar, die Hände auf dem Rücken, durch die Straßen ſchlenterte, von der frühen Nachmittagsſtunde bis zum ſpäten Abend, bald die Augen in den Himmel, bald auf das Pflaſter gerichtet, wäre verſucht geweſen, in ihm ein unheim¬ liches Weſen zu entdecken, das losgeriſſen aus den Kreiſen einer Ordnung, denen es in anderen Zeiten angehört, nun ſpukhaft durch ſie wandelt, neugierig, gleichgültig, ſchadenfroh, wie man will. Entweder einen Bummler oder ein Hoffmanniſch Geſpenſt. Jene gab es noch nicht; an Geſpenſter durfte damals kein Gebildeter in der Reſidenz des Staates der In¬ telligenz glauben. Und doch war es etwas Ver¬ wandtes. Louis Bovillard war entlaſſen. Er war ein ſtiller Gefangener geweſen; die Beamten waren er¬ ſtaunt darüber, er hatte diesmal keinen Streit an¬ gefangen, keine Scheibe zerſchlagen, keinen Wärter

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 2. Berlin, 1852, S. [312]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe02_1852/322>, abgerufen am 03.12.2024.