Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.endete er sein Rede vnnd wolt kein Wort mehr sprechen. Auff welches gedachte Dänische Räth jhren Schiffleuten befohlen / jhn auffzunehmen vnd wider ins Wasser zusetzen. So bald sie jhn nun auffgehaben / vnd auff das Bort deß Schiffs gesetzt / in Willens jhn also fein sanfft ins Wasser zulassen / hat er geschwind selbs die Füß angesetzet / vnnd sich jhnen vnder den Händen hinauß geschwungen vnd also seines wegs darvon geschwonmen. Vnd dieses ist also / wie auß Dennenmarck geschrieben worden / auß gedachter beyder Dänischen Reichs-Räthe eigener Außsag für ein sonderliches vnerhörtes Wunderwerck auff gezeichnet / vnd zu mehrer Nachrichtung in beyligendes Kupffer gebracht worden. Groß Gewässer. Wegen langwürigen Regenwetters / so fast den gantzen Junium durch vnnd etliche Tag in den Julium gewehret / sind in diesem Jahr die Wasser hefftig gewachsen / sonderlich in Meissen vnd Türingen / also daß dergleichen vmb diese Zeit geschehen zu seyn wenigen gedacht. Es hat auch solch Gewässer an vielen Orthen grossen Schaden gethan / vnnd das Getreydt vnd den Weinstock sehr verderbet. [Abbildung]Schaden durch Sturmwind auff dem Meer. Gegen Außgang deß Wintermonats hat es etliche Tag grewliche Sturmwinde abgeben dardurch Landwerts zimblicher / aber auff dem Meer gar grosser Schaden geschehen / also daß viel Schiff gescheitert vnd vndergangen / davon man täglich an den Vfern viel ertrunckene Menschen vnd Güter gefunden / die jnnländische Wasser in den Niderlanden sind so hoch angelauffen / daß dergleichen in 50. Jahren nicht beschehen / wie dann bey dort vnnd andern Orthen viel Land / so man mit grosser Mühe wider gewonnen gehabt vberschwemmet / also daß viel Menschen vnd Vihe ertruncken. 1620 Zu Außgang deß 1619. Jahrs haben Der Vngarischen Stände Resolution den Kayserischen Gesandten bey dem Convent zu Preßburg gegeben. die Vngarische Stände zu Preßburg einen Convent gehalten. Demnach nun vnder andern auch Kayserliche Gesandte daselbs angelangt / vnd wegen J. May. den Vortrag gethan / haben darauff die Vngarische Stände den 2. Jan. deß 1620. Jahrs folgende Resolution von sich gegeben. 1. Weil J. Kays. M. noch bey lebzeiten Kaysers Matthiae deß Landts Gravamina wohl bewust / hetten dieselbe alsbalden / nach dem sie das Regiment angetretten / tolliren vnnd abschaffen sollen. 2. Ob zwar Jhr Mayest. laut der andern Condition innerhalb sechs Monatfrist ein Landtag außgeschrieben / hetten sie doch den Gravaminibus nicht abgeholffen / zu demselben were die Plenipotentz / so sie dem Palatino vbergeben / mit gewisser Bedignuß vmbgeschrieben / vnnd kein vollkommlicher Gewalt gewesen / dann dieselbe in Sachen etwas zu schliessen / jhm kein Authorität ertheilet / sondern vielmehr durch widerwertige Befehl deß Palatini impedirt / in Sachen die Gräntzen / Bergstädt vnnd andere betreffendt. 3. Weil Jhre Mayest. der Zeit die 12. Condition / so man mit den Confoederationibus gehandelt / nit in acht genommen oder gehalten / sondern wider der Landstände solennem protestationem, Bitt vnd widersprechen / Kriegsvolck / wie auß den endete er sein Rede vnnd wolt kein Wort mehr sprechen. Auff welches gedachte Dänische Räth jhren Schiffleuten befohlen / jhn auffzunehmen vnd wider ins Wasser zusetzen. So bald sie jhn nun auffgehaben / vnd auff das Bort deß Schiffs gesetzt / in Willens jhn also fein sanfft ins Wasser zulassen / hat er geschwind selbs die Füß angesetzet / vnnd sich jhnen vnder den Händen hinauß geschwungen vnd also seines wegs darvon geschwõmen. Vnd dieses ist also / wie auß Dennenmarck geschrieben worden / auß gedachter beyder Dänischen Reichs-Räthe eigener Außsag für ein sonderliches vnerhörtes Wunderwerck auff gezeichnet / vnd zu mehrer Nachrichtung in beyligendes Kupffer gebracht worden. Groß Gewässer. Wegen langwürigen Regenwetters / so fast den gantzen Junium durch vnnd etliche Tag in den Julium gewehret / sind in diesem Jahr die Wasser hefftig gewachsen / sonderlich in Meissen vnd Türingen / also daß dergleichen vmb diese Zeit geschehen zu seyn wenigen gedacht. Es hat auch solch Gewässer an vielen Orthen grossen Schaden gethan / vnnd das Getreydt vnd den Weinstock sehr verderbet. [Abbildung]Schaden durch Sturmwind auff dem Meer. Gegen Außgang deß Wintermonats hat es etliche Tag grewliche Sturmwinde abgeben dardurch Landwerts zimblicher / aber auff dem Meer gar grosser Schaden geschehen / also daß viel Schiff gescheitert vnd vndergangen / davon man täglich an den Vfern viel ertrunckene Menschen vnd Güter gefunden / die jnnländische Wasser in den Niderlanden sind so hoch angelauffen / daß dergleichen in 50. Jahren nicht beschehen / wie dann bey dort vnnd andern Orthen viel Land / so man mit grosser Mühe wider gewonnen gehabt vberschwemmet / also daß viel Menschen vnd Vihe ertruncken. 1620 Zu Außgang deß 1619. Jahrs haben Der Vngarischen Stände Resolution den Kayserischen Gesandten bey dem Convent zu Preßburg gegeben. die Vngarische Stände zu Preßburg einẽ Convent gehalten. Demnach nun vnder andern auch Kayserliche Gesandte daselbs angelangt / vñ wegen J. May. den Vortrag gethan / haben darauff die Vngarische Stände den 2. Jan. deß 1620. Jahrs folgende Resolution von sich gegeben. 1. Weil J. Kays. M. noch bey lebzeiten Kaysers Matthiae deß Landts Gravamina wohl bewust / hetten dieselbe alsbalden / nach dem sie das Regiment angetretten / tolliren vnnd abschaffen sollen. 2. Ob zwar Jhr Mayest. laut der andern Condition innerhalb sechs Monatfrist ein Landtag außgeschrieben / hetten sie doch den Gravaminibus nicht abgeholffen / zu demselben were die Plenipotentz / so sie dem Palatino vbergeben / mit gewisser Bedignuß vmbgeschrieben / vnnd kein vollkommlicher Gewalt gewesen / dann dieselbe in Sachen etwas zu schliessen / jhm kein Authorität ertheilet / sondern vielmehr durch widerwertige Befehl deß Palatini impedirt / in Sachen die Gräntzen / Bergstädt vnnd andere betreffendt. 3. Weil Jhre Mayest. der Zeit die 12. Condition / so man mit den Confoederationibus gehandelt / nit in acht genommen oder gehalten / sondern wider der Landstände solẽnem protestationem, Bitt vnd widersprechen / Kriegsvolck / wie auß dẽ <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0372" n="321"/> endete er sein Rede vnnd wolt kein Wort mehr sprechen. Auff welches gedachte Dänische Räth jhren Schiffleuten befohlen / jhn auffzunehmen vnd wider ins Wasser zusetzen. So bald sie jhn nun auffgehaben / vnd auff das Bort deß Schiffs gesetzt / in Willens jhn also fein sanfft ins Wasser zulassen / hat er geschwind selbs die Füß angesetzet / vnnd sich jhnen vnder den Händen hinauß geschwungen vnd also seines wegs darvon geschwõmen. Vnd dieses ist also / wie auß Dennenmarck geschrieben worden / auß gedachter beyder Dänischen Reichs-Räthe eigener Außsag für ein sonderliches vnerhörtes Wunderwerck auff gezeichnet / vnd zu mehrer Nachrichtung in beyligendes Kupffer gebracht worden.</p> <p><note place="right">Groß Gewässer.</note> Wegen langwürigen Regenwetters / so fast den gantzen Junium durch vnnd etliche Tag in den Julium gewehret / sind in diesem Jahr die Wasser hefftig gewachsen / sonderlich in Meissen vnd Türingen / also daß dergleichen vmb diese Zeit geschehen zu seyn wenigen gedacht. Es hat auch solch Gewässer an vielen Orthen grossen Schaden gethan / vnnd das Getreydt vnd den Weinstock sehr verderbet.</p> <figure/><lb/> <p><note place="left">Schaden durch Sturmwind auff dem Meer.</note> Gegen Außgang deß Wintermonats hat es etliche Tag grewliche Sturmwinde abgeben dardurch Landwerts zimblicher / aber auff dem Meer gar grosser Schaden geschehen / also daß viel Schiff gescheitert vnd vndergangen / davon man täglich an den Vfern viel ertrunckene Menschen vnd Güter gefunden / die jnnländische Wasser in den Niderlanden sind so hoch angelauffen / daß dergleichen in 50. Jahren nicht beschehen / wie dann bey dort vnnd andern Orthen viel Land / so man mit grosser Mühe wider gewonnen gehabt vberschwemmet / also daß viel Menschen vnd Vihe ertruncken.</p> </div> <div> <head>1620<lb/></head> <p>Zu Außgang deß 1619. Jahrs haben <note place="left">Der Vngarischen Stände Resolution den Kayserischen Gesandten bey dem Convent zu Preßburg gegeben.</note> die Vngarische Stände zu Preßburg einẽ Convent gehalten. Demnach nun vnder andern auch Kayserliche Gesandte daselbs angelangt / vñ wegen J. May. den Vortrag gethan / haben darauff die Vngarische Stände den 2. Jan. deß 1620. Jahrs folgende Resolution von sich gegeben.</p> <p>1. Weil J. Kays. M. noch bey lebzeiten Kaysers Matthiae deß Landts Gravamina wohl bewust / hetten dieselbe alsbalden / nach dem sie das Regiment angetretten / tolliren vnnd abschaffen sollen.</p> <p>2. Ob zwar Jhr Mayest. laut der andern Condition innerhalb sechs Monatfrist ein Landtag außgeschrieben / hetten sie doch den Gravaminibus nicht abgeholffen / zu demselben were die Plenipotentz / so sie dem Palatino vbergeben / mit gewisser Bedignuß vmbgeschrieben / vnnd kein vollkommlicher Gewalt gewesen / dann dieselbe in Sachen etwas zu schliessen / jhm kein Authorität ertheilet / sondern vielmehr durch widerwertige Befehl deß Palatini impedirt / in Sachen die Gräntzen / Bergstädt vnnd andere betreffendt.</p> <p>3. Weil Jhre Mayest. der Zeit die 12. Condition / so man mit den Confoederationibus gehandelt / nit in acht genommen oder gehalten / sondern wider der Landstände solẽnem protestationem, Bitt vnd widersprechen / Kriegsvolck / wie auß dẽ </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [321/0372]
endete er sein Rede vnnd wolt kein Wort mehr sprechen. Auff welches gedachte Dänische Räth jhren Schiffleuten befohlen / jhn auffzunehmen vnd wider ins Wasser zusetzen. So bald sie jhn nun auffgehaben / vnd auff das Bort deß Schiffs gesetzt / in Willens jhn also fein sanfft ins Wasser zulassen / hat er geschwind selbs die Füß angesetzet / vnnd sich jhnen vnder den Händen hinauß geschwungen vnd also seines wegs darvon geschwõmen. Vnd dieses ist also / wie auß Dennenmarck geschrieben worden / auß gedachter beyder Dänischen Reichs-Räthe eigener Außsag für ein sonderliches vnerhörtes Wunderwerck auff gezeichnet / vnd zu mehrer Nachrichtung in beyligendes Kupffer gebracht worden.
Wegen langwürigen Regenwetters / so fast den gantzen Junium durch vnnd etliche Tag in den Julium gewehret / sind in diesem Jahr die Wasser hefftig gewachsen / sonderlich in Meissen vnd Türingen / also daß dergleichen vmb diese Zeit geschehen zu seyn wenigen gedacht. Es hat auch solch Gewässer an vielen Orthen grossen Schaden gethan / vnnd das Getreydt vnd den Weinstock sehr verderbet.
Groß Gewässer.
[Abbildung]
Gegen Außgang deß Wintermonats hat es etliche Tag grewliche Sturmwinde abgeben dardurch Landwerts zimblicher / aber auff dem Meer gar grosser Schaden geschehen / also daß viel Schiff gescheitert vnd vndergangen / davon man täglich an den Vfern viel ertrunckene Menschen vnd Güter gefunden / die jnnländische Wasser in den Niderlanden sind so hoch angelauffen / daß dergleichen in 50. Jahren nicht beschehen / wie dann bey dort vnnd andern Orthen viel Land / so man mit grosser Mühe wider gewonnen gehabt vberschwemmet / also daß viel Menschen vnd Vihe ertruncken.
Schaden durch Sturmwind auff dem Meer. 1620
Zu Außgang deß 1619. Jahrs haben die Vngarische Stände zu Preßburg einẽ Convent gehalten. Demnach nun vnder andern auch Kayserliche Gesandte daselbs angelangt / vñ wegen J. May. den Vortrag gethan / haben darauff die Vngarische Stände den 2. Jan. deß 1620. Jahrs folgende Resolution von sich gegeben.
Der Vngarischen Stände Resolution den Kayserischen Gesandten bey dem Convent zu Preßburg gegeben. 1. Weil J. Kays. M. noch bey lebzeiten Kaysers Matthiae deß Landts Gravamina wohl bewust / hetten dieselbe alsbalden / nach dem sie das Regiment angetretten / tolliren vnnd abschaffen sollen.
2. Ob zwar Jhr Mayest. laut der andern Condition innerhalb sechs Monatfrist ein Landtag außgeschrieben / hetten sie doch den Gravaminibus nicht abgeholffen / zu demselben were die Plenipotentz / so sie dem Palatino vbergeben / mit gewisser Bedignuß vmbgeschrieben / vnnd kein vollkommlicher Gewalt gewesen / dann dieselbe in Sachen etwas zu schliessen / jhm kein Authorität ertheilet / sondern vielmehr durch widerwertige Befehl deß Palatini impedirt / in Sachen die Gräntzen / Bergstädt vnnd andere betreffendt.
3. Weil Jhre Mayest. der Zeit die 12. Condition / so man mit den Confoederationibus gehandelt / nit in acht genommen oder gehalten / sondern wider der Landstände solẽnem protestationem, Bitt vnd widersprechen / Kriegsvolck / wie auß dẽ
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |