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Goethe, Johann Wolfgang von: Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand. [s. l.], 1773.

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Olearius. Den kenn ich wohl, ein junger Herr
von vielen Faͤhigkeiten. Beſonders ruͤhmt man ihn
wegen ſeiner Staͤrke im Diſputiren.
Abt. Das hat er von ſeiner Mutter.
Liebetraut. Nur wollte ſie ihr Mann niemals
drum ruͤhmen.
Biſchoff. Wie ſagtet ihr, daß der Kayſer hieß,
der euer Corpus Juris geſchrieben hat.
Olearius. Juſtinianus.
Biſchoff. Ein treflicher Herr! Er ſoll leben!
Olearius. Sein Andenken! (ſie trinken.)
Abt. Es mag ein ſchoͤn Buch ſeyn.
Olearius. Man moͤgts wohl ein Buch aller Buͤ-
cher nennen. Eine Sammlung aller Geſetze, bey
jedem Fall der Urtheilsſpruch bereit, oder was ja
noch abgaͤngig oder dunkel waͤre, erſetzen die Gloſ-
ſen, womit die gelehrteſten Maͤnner das fuͤrtreflich-
ſte Werk geſchmuͤckt haben.
Abt. Eine Sammlung aller Geſetze! potz! Da
muͤſſen auch wohl die zehen Gebote drinn ſeyn.
Olearius. Implicite wohl, nicht explicite.
Abt.

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Zitationshilfe: Goethe, Johann Wolfgang von: Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand. [s. l.], 1773, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_goetz_1773/46>, abgerufen am 03.03.2025.