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Wortwolke – Lemmata

Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 1. Berlin, 1867.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


1 1. 10 10. 11 11. 12. 13. 14. 15. 18. 1837 1842 1844 1845 1846 1852 1854 1857 1865 19. 2 2. 22. 23. 28. 3 3. 4 4. 5 5. 6 6. 7. 8. 9. Abdruck Ablauf Absicht Anmeldung Anspruch Antrag Anwendung April Arbeit Art Art. Auffaßung Aufführung Auflage August Ausführung Ausgabe Ausland Ausnahme Autor B. Bd. Bedeutung Bedingung Befugnis Begriff Belgien Benutzung Berlin Beschluß Beschränkung Besitz Bestimmung Bezeichnung Bezug Brief Buch Buchhändler Bundesbeschluß C. Cap. Darstellung Dauer Deutschland Druck Du Eigentum Eisenlohr England Entscheidung Entschädigung Entstehung Erbe Erfinder Erfindung Erfüllung Erkenntnis Erscheinen Erwerbung Erzeugnis Exemplar F. Fall Falle Februar Folge Form Frage Frankreich Frist Gebiet Gebrauch Gegenstand Geistesprodukt Geltung Gesetz Gesetzgebung Grenze Grund Grundsatz Gutachten Handlung Herausgabe Herausgeber Honorar Inhalt Inland Interesse Jahr Januar Juli Juni Klage Komposition Konfiskation Kunst Kunstwerk Kupferstich Künstler Land Landrecht Leistung Literatur Mai Manuskript Mitteilung Mittel März Nachahmung Nachbildung Nachdruck Nachdrucker Name Natur Note November Nutzung Objekt Oktober Original Ort P. Patent Patentgesetzgebung Person Preis Preuße Preußen Preußische Privilegium Produkt Produktion Publikation Recht Rechte Rechtsnachfolger Rechtsschutz Rechtsverhältnis Rede Regel Reproduktion S. Sachsen Sammelung Schrift Schriftsteller Schutz Schutzfrist September Staat Strafe Tag Tatbestand Teil Th. Tit. Tod Tätigkeit Umfang Umstand Untersuchung Urheber Verbot Verbreitung Verfasser Verfolgung Vergehen Vergl. Verkehr Verlag Verlagsrecht Verlagsvertrag Verleger Verordnung Vertrag Vervielfältigung Veränderung Veräußerung Veröffentlichung Victoria Voraussetzung Vorschrift Ware Weg Werk Werken Wirkung Wort Wächter Zahl Zeichnung Zeit Zeitschrift Zweck Zwecke a a. ab aber alle allein allerdings allgemein als also alt am an and ander andere anerkennen angeführt annehmen ansehen artistisch auch auf aus ausdrücklich ausländisch ausschließen ausschließlich bayerisch bedingen begründen bei beide beim berechtigen bereits beschränken beschränkt besondere bestehen bestehend bestimmen bestimmt betrachten betreffend bezeichnen bilden bis bleiben bloß bringen d da dadurch dagegen daher dann darstellen dass dasselbe de demselben denn des deshalb deutsch die diejenige diese dieselbe doch dramatisch drei dreißig dritt du durch dürfen ebenso eigen eine einige einzeln en endlich englisch enthalten entweder er erfolgen ergeben erhalten erscheinen erst erwerben es est et etwa ferner ff finden folgen for französisch frei fremd früh für ganz geben gegen gehen gehören geistig gelten geltend gesetzlich gestatten gewähren gleich groß haben hier i ihr ii im in indem indes international jede jedoch juristisch keine keineswegs kommen können künstlerisch l' la lassen le lediglich les letztere liegen literarisch machen man materiell mechanisch mehr mehrere mit musikalisch möglich müssen nach namentlich neben nehmen neu nicht noch notwendig nur o. ob oben oder of ohne ou p. praktisch propriete que qui rechtlich rechtmässig römisch s. schließen schon schriftlich schützen sein seine selbst selbständig sich sie so solch sollen sondern sowie sowohl statt stattfinden stehen stellen sächsisch the to treten u. um unbefugt und unsere unter unterscheiden ursprünglich v. verbieten verlangen vermögensrechtlich verpflichten verschieden verstehen vervielfältigen verändert veröffentlichen viel vielmehr vollständig vom von vor weder wegen weil weit welche welchen wenn werden wesentlich wie wirklich wo wollen während z. ziehen zu zugleich zum zunächst zur zwar zwei zweit zwischen §. Österreich Übersetzung Übertragung à öffentlich österreichisch über überhaupt übertragen übrig