Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Inn- und Ausländern in der grösten Hochachtung gestanden/ ist eine/ fast noch in jedermans frischen Andencken lebende Sache/ wie denn der Groß-Britannische Salomon, König Wilhelm der III. diesen weisen Fürsten/ seinen Vater zu nennen pflegte. Der hohe und Heldenmüthige Verstand/ des unvergl. Ernst Augusti, ersten Churfürstens zu Braunschweig/ wird leben/ so lange die Welt in ihren Wesen verbleibet: und die Ewigkeit selbst/ ist bemühet/ dem grossen Georg Ludvvig, jetzigen Churfürsten zu Braunschweig und Könige in Groß-Britannien/ ein unvergängliches Denckmahl zu stiften/ sintemahl dessen tapffere Faust die Feinde am Rheinstrom so weit geschrecket/ daß selbige in Teutschland weiter einzudringen sich nicht erkühnen dürffen. Die ungemeine Weisheit/ mit welcher Ihro Maj. den Groß-Britannischen Scepter bisher geführet/ machet dero Feinde selbst erstaunend. Und es ist kein Zweifel/ es werde solche alle derselben gefährliche Anschläge vollkommen überwinden und unter die Füsse treten/ mithin Groß-Britannien diejenige Ehre wieder geben/ welche die vorigen Ministri, so schädlich an Versailles und Rom verkauft gehabt. Von denen alten Fürstlichen Häusern. Erste Abtheilung Von dem Hertzogl. Hause Sachsen. Thes. I. Das Hochfürstliche Haus Sachsen/ hat mit dem Chur-Fürstlichen einerley Uhrsprung. Moher das gesamte Hochfürstliche Haus Sachsen stamme/ ist oben bereits nach der Länge angeführet und erwiesen worden. Die Nation selber betreffend/ so ist es gewiß/ daß sie eine der ältesten und tapffersten teutschen Völcker sey. In denen uhralten Zeiten/ wohneten die Sachsen um die Elbe herum/ vornemlich aber in demjenigen Striche Landes/ das jetzo Holstein heisset/ nachher/ haben sie sich in Ostphalen/ Westphalen und Engren eingetheilet. Nach diesen/ zogen sie sich weiter hinauf / gewannen den Fränckischen Könige Clotario eine blutige Schlacht ab/ nahmen auch denen Thüringern ihr meistes Land hinweg/ alwo sie die Schlösser Vid. Wittickind. Annal. T. 1.
Inn- und Ausländern in der grösten Hochachtung gestanden/ ist eine/ fast noch in jedermans frischen Andencken lebende Sache/ wie denn der Groß-Britannische Salomon, König Wilhelm der III. diesen weisen Fürsten/ seinen Vater zu nennen pflegte. Der hohe und Heldenmüthige Verstand/ des unvergl. Ernst Augusti, ersten Churfürstens zu Braunschweig/ wird leben/ so lange die Welt in ihren Wesen verbleibet: und die Ewigkeit selbst/ ist bemühet/ dem grossen Georg Ludvvig, jetzigen Churfürsten zu Braunschweig und Könige in Groß-Britannien/ ein unvergängliches Denckmahl zu stiften/ sintemahl dessen tapffere Faust die Feinde am Rheinstrom so weit geschrecket/ daß selbige in Teutschland weiter einzudringen sich nicht erkühnen dürffen. Die ungemeine Weisheit/ mit welcher Ihro Maj. den Groß-Britannischen Scepter bisher geführet/ machet dero Feinde selbst erstaunend. Und es ist kein Zweifel/ es werde solche alle derselben gefährliche Anschläge vollkommen überwinden und unter die Füsse treten/ mithin Groß-Britannien diejenige Ehre wieder geben/ welche die vorigen Ministri, so schädlich an Versailles und Rom verkauft gehabt. Von denen alten Fürstlichen Häusern. Erste Abtheilung Von dem Hertzogl. Hause Sachsen. Thes. I. Das Hochfürstliche Haus Sachsen/ hat mit dem Chur-Fürstlichen einerley Uhrsprung. Moher das gesamte Hochfürstliche Haus Sachsen stamme/ ist oben bereits nach der Länge angeführet und erwiesen worden. Die Nation selber betreffend/ so ist es gewiß/ daß sie eine der ältesten und tapffersten teutschen Völcker sey. In denen uhralten Zeiten/ wohneten die Sachsen um die Elbe herum/ vornemlich aber in demjenigen Striche Landes/ das jetzo Holstein heisset/ nachher/ haben sie sich in Ostphalen/ Westphalen und Engren eingetheilet. Nach diesen/ zogen sie sich weiter hinauf / gewannen den Fränckischen Könige Clotario eine blutige Schlacht ab/ nahmen auch denen Thüringern ihr meistes Land hinweg/ alwo sie die Schlösser Vid. Wittickind. Annal. T. 1.
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Inn- und Ausländern in der grösten Hochachtung gestanden/ ist eine/ fast noch in jedermans frischen Andencken lebende Sache/ wie denn der Groß-Britannische Salomon, König Wilhelm der III. diesen weisen Fürsten/ seinen Vater zu nennen pflegte. Der hohe und Heldenmüthige Verstand/ des unvergl. Ernst Augusti, ersten Churfürstens zu Braunschweig/ wird leben/ so lange die Welt in ihren Wesen verbleibet: und die Ewigkeit selbst/ ist bemühet/ dem grossen Georg Ludvvig, jetzigen Churfürsten zu Braunschweig und Könige in Groß-Britannien/ ein unvergängliches Denckmahl zu stiften/ sintemahl dessen tapffere Faust die Feinde am Rheinstrom so weit geschrecket/ daß selbige in Teutschland weiter einzudringen sich nicht erkühnen dürffen. Die ungemeine Weisheit/ mit welcher Ihro Maj. den Groß-Britannischen Scepter bisher geführet/ machet dero Feinde selbst erstaunend. Und es ist kein Zweifel/ es werde solche alle derselben gefährliche Anschläge vollkommen überwinden und unter die Füsse treten/ mithin Groß-Britannien diejenige Ehre wieder geben/ welche die vorigen Ministri, so schädlich an Versailles und Rom verkauft gehabt.
Von denen alten Fürstlichen Häusern. Erste Abtheilung
Von dem Hertzogl. Hause Sachsen.
Thes. I.
Das Hochfürstliche Haus Sachsen/ hat mit dem Chur-Fürstlichen einerley Uhrsprung.
Moher das gesamte Hochfürstliche Haus Sachsen stamme/ ist oben bereits nach der Länge angeführet und erwiesen worden. Die Nation selber betreffend/ so ist es gewiß/ daß sie eine der ältesten und tapffersten teutschen Völcker sey. In denen uhralten Zeiten/ wohneten die Sachsen um die Elbe herum/ vornemlich aber in demjenigen Striche Landes/ das jetzo Holstein heisset/ nachher/ haben sie sich in Ostphalen/ Westphalen und Engren eingetheilet. Nach diesen/ zogen sie sich weiter hinauf / gewannen den Fränckischen Könige Clotario eine blutige Schlacht ab/ nahmen auch denen Thüringern ihr meistes Land hinweg/ alwo sie die Schlösser
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/383>, abgerufen am 23.02.2025. |