Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.unterschrieben/ und zur Vollzieh- auch ferner Bestellung nacher Weissenfelß / durch den etwa zu Dreßden sich aufhaltenden Fürstl. Agenten oder Secretarium, oder wie man die Correspondentz sonsten am füglichsten einzurichten befinden würde/ geschicket. Wann besondere Schickung in dergleichen Sachen zu thun/ werden Ihrer Königl. Maj. Evangelische Ministri gebrauchet/ und die Instructiones zu Dreßden aufgesetzet/ auch von Ihrer Fürstl. Durchl. durch dero Approbation zum Stand gebracht/ auch nebst denen Vollmachten von Ihrer Fürstl. Durchl. unterschrieben / auch zur Legitimation bey diesen Special-Conventen und Verschickungen ein besonder Siegel gebrauchet/ mit dem Chur-Wapen unter der Aufschrift: Sig. Commiss. Elect. Saxon. ad caus. Evang. Die Subscriptiones geschehen von den Gesandten also: N. N. wegen des Churfürstenthums Sachsen. Allermassen aber Ihro Königl. Maj. sich versehen/ daß Ihre Fürstl. Durchl. solch Directorium zu GOttes Ehr/ Wohlfahrt des Reichs/ Behauptung der Autorität dero hohen Chur - Hauses und Erhaltung guten Verständnisses unter denen Evangel. Religions-Verwandten/ auch zum Trost dero Churfürstl. getreuen Unterthanen führen werden; Also erkennen Ihre Fürstl. Durchl. das besondere gegen Sie hierinnen bezeigte Vertrauen/ mit Freund-dienstlichen Danck/ übernehmen den beschehenen Auftrag/ und dessen Masse geziemend/ erklähren sich auch hiermit Freund-Vetterlich und verbindlich/ daß wie alles dasjenige/ so Sie Kraft des übernommenen Auftrags beym Reich thun/ richten und verhandeln werden / Commissions Weise geschiehet; Also werden Sie/ noch dero Nachkommen/ und Successoren an der Regierung solches jemahls zu Ihrer Königl. Maj. und der Churfürstl. Descendenten praejudiz anziehen/ dessen sich auch weiter nicht / als auf die abgeredete Zeit anmassen wollen. Zu Uhrkund ist dieser Vergleich von Ihrer Fürstl. Durchl. eigenhändig unterschrieben/ und mit dem Fürstl. Insiegel bedruckt worden; So geschehen und geben auf dem Schloß Neu-Augustus-Burg Weissenfelß/ den 1. Febr. 1700. (L. S.) Johann Georg/ Hertzog. Also haben Wir selbigen nach allen seinen Clausulen/ Inhalt und Puncten ratihabiret und genehm gehalten/ dergestalt und also/ daß wir es bey dem darin abgeredeten modo, die Ecclesiastica im Reich zu administriren/ durchgehends verblieben lassen/ darüber festiglich halten/ und Ihro Lbd. keinesweges an solchen Exercitio hindern oder hinderlich seyn lassen wollen. Zu dessen mehrern Urkund wir dieses eigenhändig unterschrieben/ und unser Königl. Chur-Secret vordrücken lassen. So geschehen in Dreßden/ den 5 Febr. Anno 1700. (L. S.) AUGUSTUS, REX. Wolff Dietrich von Beuchlingen/ August Beyer. unterschrieben/ und zur Vollzieh- auch ferner Bestellung nacher Weissenfelß / durch den etwa zu Dreßden sich aufhaltenden Fürstl. Agenten oder Secretarium, oder wie man die Correspondentz sonsten am füglichsten einzurichten befinden würde/ geschicket. Wann besondere Schickung in dergleichen Sachen zu thun/ werden Ihrer Königl. Maj. Evangelische Ministri gebrauchet/ und die Instructiones zu Dreßden aufgesetzet/ auch von Ihrer Fürstl. Durchl. durch dero Approbation zum Stand gebracht/ auch nebst denen Vollmachten von Ihrer Fürstl. Durchl. unterschrieben / auch zur Legitimation bey diesen Special-Conventen und Verschickungen ein besonder Siegel gebrauchet/ mit dem Chur-Wapen unter der Aufschrift: Sig. Commiss. Elect. Saxon. ad caus. Evang. Die Subscriptiones geschehen von den Gesandten also: N. N. wegen des Churfürstenthums Sachsen. Allermassen aber Ihro Königl. Maj. sich versehen/ daß Ihre Fürstl. Durchl. solch Directorium zu GOttes Ehr/ Wohlfahrt des Reichs/ Behauptung der Autorität dero hohen Chur - Hauses und Erhaltung guten Verständnisses unter denen Evangel. Religions-Verwandten/ auch zum Trost dero Churfürstl. getreuen Unterthanen führen werden; Also erkennen Ihre Fürstl. Durchl. das besondere gegen Sie hierinnen bezeigte Vertrauen/ mit Freund-dienstlichen Danck/ übernehmen den beschehenen Auftrag/ und dessen Masse geziemend/ erklähren sich auch hiermit Freund-Vetterlich und verbindlich/ daß wie alles dasjenige/ so Sie Kraft des übernommenen Auftrags beym Reich thun/ richten und verhandeln werden / Commissions Weise geschiehet; Also werden Sie/ noch dero Nachkommen/ und Successoren an der Regierung solches jemahls zu Ihrer Königl. Maj. und der Churfürstl. Descendenten praejudiz anziehen/ dessen sich auch weiter nicht / als auf die abgeredete Zeit anmassen wollen. Zu Uhrkund ist dieser Vergleich von Ihrer Fürstl. Durchl. eigenhändig unterschrieben/ und mit dem Fürstl. Insiegel bedruckt worden; So geschehen und geben auf dem Schloß Neu-Augustus-Burg Weissenfelß/ den 1. Febr. 1700. (L. S.) Johann Georg/ Hertzog. Also haben Wir selbigen nach allen seinen Clausulen/ Inhalt und Puncten ratihabiret und genehm gehalten/ dergestalt und also/ daß wir es bey dem darin abgeredeten modo, die Ecclesiastica im Reich zu administriren/ durchgehends verblieben lassen/ darüber festiglich halten/ und Ihro Lbd. keinesweges an solchen Exercitio hindern oder hinderlich seyn lassen wollen. Zu dessen mehrern Urkund wir dieses eigenhändig unterschrieben/ und unser Königl. Chur-Secret vordrücken lassen. So geschehen in Dreßden/ den 5 Febr. Anno 1700. (L. S.) AUGUSTUS, REX. Wolff Dietrich von Beuchlingen/ August Beyer. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0244" n="201"/> unterschrieben/ und zur Vollzieh- auch ferner Bestellung nacher Weissenfelß / durch den etwa zu Dreßden sich aufhaltenden Fürstl. Agenten oder Secretarium, oder wie man die Correspondentz sonsten am füglichsten einzurichten befinden würde/ geschicket.</p> <p>Wann besondere Schickung in dergleichen Sachen zu thun/ werden Ihrer Königl. Maj. Evangelische Ministri gebrauchet/ und die Instructiones zu Dreßden aufgesetzet/ auch von Ihrer Fürstl. Durchl. durch dero Approbation zum Stand gebracht/ auch nebst denen Vollmachten von Ihrer Fürstl. Durchl. unterschrieben / auch zur Legitimation bey diesen Special-Conventen und Verschickungen ein besonder Siegel gebrauchet/ mit dem Chur-Wapen unter der Aufschrift: Sig. Commiss. Elect. Saxon. ad caus. Evang.</p> <p>Die Subscriptiones geschehen von den Gesandten also:</p> <p>N. N. wegen des Churfürstenthums Sachsen.</p> <p>Allermassen aber Ihro Königl. Maj. sich versehen/ daß Ihre Fürstl. Durchl. solch Directorium zu GOttes Ehr/ Wohlfahrt des Reichs/ Behauptung der Autorität dero hohen Chur - Hauses und Erhaltung guten Verständnisses unter denen Evangel. Religions-Verwandten/ auch zum Trost dero Churfürstl. getreuen Unterthanen führen werden; Also erkennen Ihre Fürstl. Durchl. das besondere gegen Sie hierinnen bezeigte Vertrauen/ mit Freund-dienstlichen Danck/ übernehmen den beschehenen Auftrag/ und dessen Masse geziemend/ erklähren sich auch hiermit Freund-Vetterlich und verbindlich/ daß wie alles dasjenige/ so Sie Kraft des übernommenen Auftrags beym Reich thun/ richten und verhandeln werden / Commissions Weise geschiehet; Also werden Sie/ noch dero Nachkommen/ und Successoren an der Regierung solches jemahls zu Ihrer Königl. Maj. und der Churfürstl. Descendenten praejudiz anziehen/ dessen sich auch weiter nicht / als auf die abgeredete Zeit anmassen wollen. Zu Uhrkund ist dieser Vergleich von Ihrer Fürstl. Durchl. eigenhändig unterschrieben/ und mit dem Fürstl. Insiegel bedruckt worden; So geschehen und geben auf dem Schloß Neu-Augustus-Burg Weissenfelß/ den 1. Febr. 1700.</p> <p>(L. S.) Johann Georg/ Hertzog.</p> <p>Also haben Wir selbigen nach allen seinen Clausulen/ Inhalt und Puncten ratihabiret und genehm gehalten/ dergestalt und also/ daß wir es bey dem darin abgeredeten modo, die Ecclesiastica im Reich zu administriren/ durchgehends verblieben lassen/ darüber festiglich halten/ und Ihro Lbd. keinesweges an solchen Exercitio hindern oder hinderlich seyn lassen wollen. Zu dessen mehrern Urkund wir dieses eigenhändig unterschrieben/ und unser Königl. Chur-Secret vordrücken lassen. So geschehen in Dreßden/ den 5 Febr. Anno 1700.</p> <p>(L. S.) AUGUSTUS, REX.</p> <p>Wolff Dietrich von Beuchlingen/ August Beyer.</p> </div> <div> </div> </body> </text> </TEI> [201/0244]
unterschrieben/ und zur Vollzieh- auch ferner Bestellung nacher Weissenfelß / durch den etwa zu Dreßden sich aufhaltenden Fürstl. Agenten oder Secretarium, oder wie man die Correspondentz sonsten am füglichsten einzurichten befinden würde/ geschicket.
Wann besondere Schickung in dergleichen Sachen zu thun/ werden Ihrer Königl. Maj. Evangelische Ministri gebrauchet/ und die Instructiones zu Dreßden aufgesetzet/ auch von Ihrer Fürstl. Durchl. durch dero Approbation zum Stand gebracht/ auch nebst denen Vollmachten von Ihrer Fürstl. Durchl. unterschrieben / auch zur Legitimation bey diesen Special-Conventen und Verschickungen ein besonder Siegel gebrauchet/ mit dem Chur-Wapen unter der Aufschrift: Sig. Commiss. Elect. Saxon. ad caus. Evang.
Die Subscriptiones geschehen von den Gesandten also:
N. N. wegen des Churfürstenthums Sachsen.
Allermassen aber Ihro Königl. Maj. sich versehen/ daß Ihre Fürstl. Durchl. solch Directorium zu GOttes Ehr/ Wohlfahrt des Reichs/ Behauptung der Autorität dero hohen Chur - Hauses und Erhaltung guten Verständnisses unter denen Evangel. Religions-Verwandten/ auch zum Trost dero Churfürstl. getreuen Unterthanen führen werden; Also erkennen Ihre Fürstl. Durchl. das besondere gegen Sie hierinnen bezeigte Vertrauen/ mit Freund-dienstlichen Danck/ übernehmen den beschehenen Auftrag/ und dessen Masse geziemend/ erklähren sich auch hiermit Freund-Vetterlich und verbindlich/ daß wie alles dasjenige/ so Sie Kraft des übernommenen Auftrags beym Reich thun/ richten und verhandeln werden / Commissions Weise geschiehet; Also werden Sie/ noch dero Nachkommen/ und Successoren an der Regierung solches jemahls zu Ihrer Königl. Maj. und der Churfürstl. Descendenten praejudiz anziehen/ dessen sich auch weiter nicht / als auf die abgeredete Zeit anmassen wollen. Zu Uhrkund ist dieser Vergleich von Ihrer Fürstl. Durchl. eigenhändig unterschrieben/ und mit dem Fürstl. Insiegel bedruckt worden; So geschehen und geben auf dem Schloß Neu-Augustus-Burg Weissenfelß/ den 1. Febr. 1700.
(L. S.) Johann Georg/ Hertzog.
Also haben Wir selbigen nach allen seinen Clausulen/ Inhalt und Puncten ratihabiret und genehm gehalten/ dergestalt und also/ daß wir es bey dem darin abgeredeten modo, die Ecclesiastica im Reich zu administriren/ durchgehends verblieben lassen/ darüber festiglich halten/ und Ihro Lbd. keinesweges an solchen Exercitio hindern oder hinderlich seyn lassen wollen. Zu dessen mehrern Urkund wir dieses eigenhändig unterschrieben/ und unser Königl. Chur-Secret vordrücken lassen. So geschehen in Dreßden/ den 5 Febr. Anno 1700.
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Wolff Dietrich von Beuchlingen/ August Beyer.
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