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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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klaffen. Sie sind zwei Erscheinungsformen einer Einheit und können
daher nicht ohne Schaden auseinandergerissen werden. Unsere Kämpfe
müssen von einer prinzipiellen Auffassung getragen werden, die nicht
in einem toten orthodoxen Buchstabenglauben wurzelt, sondern in der
klaren, wohlbegründeten Erkenntnis, daß für das Proletariat eine
prinzipielle Politik und Taktik im letzten Grunde auch stets die praktisch
zweckmäßigste ist.

Auch die Wahlrechtskämpfe des Proletariats muß die Sozialdemo-
kratie daher auf Grund ihrer prinzipiellen Auffassung führen. Wie die
Dinge sich entwickelt und zugespitzt haben, ist heute überall dort, wo
ein organisiertes, zielbewußtes Proletariat auf dem politischen Blach-
felde steht, jeder Wahlrechtskampf ein Kampf um die politische Macht
zwischen dem Proletariat und den besitzenden Klassen. Die letzteren
fassen ihn auch ganz folgerichtig als einen solchen auf, selbst dann, wenn
er einer verhältnismäßig wenig einschneidenden Reformierung des
Wahlrechts gilt. Daher die Erscheinung, daß sie sich mit der größten
Energie, Zähigkeit und Böswilligkeit jeder Erweiterung, jeder Ver-
besserung des Wahlrechts widersetzen. Daher die andere, daß die Praxis,
die klugen Rechnungen darüber umzustoßen pflegt, daß durch Selbst-
beschränkung des Kampfziels das Proletariat den Widerstand der herr-
schenden Klassen zu entwaffnen, die oder jene bürgerliche Partei zu sich
herüberzuziehen vermöge. Ob die Sozialdemokratie viel oder wenig
fordert: die besitzende Minderheit wird alles vorenthalten, was vorzu-
enthalten ihre Macht noch erlaubt. Vorwände und Worte dafür wird
sie stets finden. Sie fürchtet die wachsende Macht des Proletariats
und wertet auch den kleinsten Schritt nach vorwärts als einen Anfang
des Endes ihrer eigenen Herrschaft. Aus ihrer Götterdämmerungs-
stimmung erklärt sich, daß sie die sozialistischen, die proletarischen
Wahlrechtsforderungen nicht nach Maßgabe der geübten "realpolitischen"
Bescheidenheit behandelt. Ueber ihr Verhalten ihnen gegenüber ent-
scheidet das Maß ihrer Furcht vor der Reife und Macht des Proletariats.

Jn der Folge erhebt sich die Frage: ist der Verzicht auf einzelne
unserer grundsätzlichen Wahlrechtsforderungen oder ist die Entrollung
unseres gesamten Wahlrechtsprogramms das beste Mittel, unsere Macht,
unsere andauernde Kraftentfaltung in den Wahlrechtskämpfen zu
stärken? Die Antwort darauf fällt unseres Erachtens zugunsten
der Verfechtung unseres vollen Wahlrechtsprogramms aus. Je breiter
die Basis ist, auf der wir im Wahlrechtskampf stehen, um so
fester stehen wir, um so wuchtiger können wir zum Schlage ausholen,
um so größere Massen vermögen wir ins Gefecht zu werfen. Die Forderung
des Frauenwahlrechts ist aber ganz besonders geeignet, die Basis unserer
Kampfesstellung zu vergrößern. Sie zielt auf die Gleichberechtigung
der Hälfte des Volkes ab, sie führt uns neue, ansehnliche und an-
schwellende Massen Entrechteter als Mitstreiter und Mitstreiterinnen
zu. Aehnliches, wenn auch in geringerem Maße, gilt von jedem unserer
einzelnen Wahlrechtspostulate. Was aber das Festhalten des Frauen-
stimmrechts in jedem Wahlrechtskampf anbelangt, so kommt noch ein
anderer wichtiger Gesichtspunkt in Betracht. Jndem die Sozialdemo-
kratie den Ruf nach dem Frauenwahlrecht erhebt, trägt sie Verwirrung
und Zwiespalt in die Reihen ihrer Feinde und schwächt dadurch deren
Kampfessicherheit und Kampfeskraft. Die Forderung löst die sozialen
Gegensätze aus, die in den bürgerlichen Klassen zwischen Mann und
Frau vorhanden sind, sie erzeugt in den bürgerlichen Parteien Rei-
bungen und Splitterungen zwischen den Anhängern und den Gegnern

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klaffen. Sie sind zwei Erscheinungsformen einer Einheit und können
daher nicht ohne Schaden auseinandergerissen werden. Unsere Kämpfe
müssen von einer prinzipiellen Auffassung getragen werden, die nicht
in einem toten orthodoxen Buchstabenglauben wurzelt, sondern in der
klaren, wohlbegründeten Erkenntnis, daß für das Proletariat eine
prinzipielle Politik und Taktik im letzten Grunde auch stets die praktisch
zweckmäßigste ist.

Auch die Wahlrechtskämpfe des Proletariats muß die Sozialdemo-
kratie daher auf Grund ihrer prinzipiellen Auffassung führen. Wie die
Dinge sich entwickelt und zugespitzt haben, ist heute überall dort, wo
ein organisiertes, zielbewußtes Proletariat auf dem politischen Blach-
felde steht, jeder Wahlrechtskampf ein Kampf um die politische Macht
zwischen dem Proletariat und den besitzenden Klassen. Die letzteren
fassen ihn auch ganz folgerichtig als einen solchen auf, selbst dann, wenn
er einer verhältnismäßig wenig einschneidenden Reformierung des
Wahlrechts gilt. Daher die Erscheinung, daß sie sich mit der größten
Energie, Zähigkeit und Böswilligkeit jeder Erweiterung, jeder Ver-
besserung des Wahlrechts widersetzen. Daher die andere, daß die Praxis,
die klugen Rechnungen darüber umzustoßen pflegt, daß durch Selbst-
beschränkung des Kampfziels das Proletariat den Widerstand der herr-
schenden Klassen zu entwaffnen, die oder jene bürgerliche Partei zu sich
herüberzuziehen vermöge. Ob die Sozialdemokratie viel oder wenig
fordert: die besitzende Minderheit wird alles vorenthalten, was vorzu-
enthalten ihre Macht noch erlaubt. Vorwände und Worte dafür wird
sie stets finden. Sie fürchtet die wachsende Macht des Proletariats
und wertet auch den kleinsten Schritt nach vorwärts als einen Anfang
des Endes ihrer eigenen Herrschaft. Aus ihrer Götterdämmerungs-
stimmung erklärt sich, daß sie die sozialistischen, die proletarischen
Wahlrechtsforderungen nicht nach Maßgabe der geübten „realpolitischen‟
Bescheidenheit behandelt. Ueber ihr Verhalten ihnen gegenüber ent-
scheidet das Maß ihrer Furcht vor der Reife und Macht des Proletariats.

Jn der Folge erhebt sich die Frage: ist der Verzicht auf einzelne
unserer grundsätzlichen Wahlrechtsforderungen oder ist die Entrollung
unseres gesamten Wahlrechtsprogramms das beste Mittel, unsere Macht,
unsere andauernde Kraftentfaltung in den Wahlrechtskämpfen zu
stärken? Die Antwort darauf fällt unseres Erachtens zugunsten
der Verfechtung unseres vollen Wahlrechtsprogramms aus. Je breiter
die Basis ist, auf der wir im Wahlrechtskampf stehen, um so
fester stehen wir, um so wuchtiger können wir zum Schlage ausholen,
um so größere Massen vermögen wir ins Gefecht zu werfen. Die Forderung
des Frauenwahlrechts ist aber ganz besonders geeignet, die Basis unserer
Kampfesstellung zu vergrößern. Sie zielt auf die Gleichberechtigung
der Hälfte des Volkes ab, sie führt uns neue, ansehnliche und an-
schwellende Massen Entrechteter als Mitstreiter und Mitstreiterinnen
zu. Aehnliches, wenn auch in geringerem Maße, gilt von jedem unserer
einzelnen Wahlrechtspostulate. Was aber das Festhalten des Frauen-
stimmrechts in jedem Wahlrechtskampf anbelangt, so kommt noch ein
anderer wichtiger Gesichtspunkt in Betracht. Jndem die Sozialdemo-
kratie den Ruf nach dem Frauenwahlrecht erhebt, trägt sie Verwirrung
und Zwiespalt in die Reihen ihrer Feinde und schwächt dadurch deren
Kampfessicherheit und Kampfeskraft. Die Forderung löst die sozialen
Gegensätze aus, die in den bürgerlichen Klassen zwischen Mann und
Frau vorhanden sind, sie erzeugt in den bürgerlichen Parteien Rei-
bungen und Splitterungen zwischen den Anhängern und den Gegnern

4*
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[51/0061] klaffen. Sie sind zwei Erscheinungsformen einer Einheit und können daher nicht ohne Schaden auseinandergerissen werden. Unsere Kämpfe müssen von einer prinzipiellen Auffassung getragen werden, die nicht in einem toten orthodoxen Buchstabenglauben wurzelt, sondern in der klaren, wohlbegründeten Erkenntnis, daß für das Proletariat eine prinzipielle Politik und Taktik im letzten Grunde auch stets die praktisch zweckmäßigste ist. Auch die Wahlrechtskämpfe des Proletariats muß die Sozialdemo- kratie daher auf Grund ihrer prinzipiellen Auffassung führen. Wie die Dinge sich entwickelt und zugespitzt haben, ist heute überall dort, wo ein organisiertes, zielbewußtes Proletariat auf dem politischen Blach- felde steht, jeder Wahlrechtskampf ein Kampf um die politische Macht zwischen dem Proletariat und den besitzenden Klassen. Die letzteren fassen ihn auch ganz folgerichtig als einen solchen auf, selbst dann, wenn er einer verhältnismäßig wenig einschneidenden Reformierung des Wahlrechts gilt. Daher die Erscheinung, daß sie sich mit der größten Energie, Zähigkeit und Böswilligkeit jeder Erweiterung, jeder Ver- besserung des Wahlrechts widersetzen. Daher die andere, daß die Praxis, die klugen Rechnungen darüber umzustoßen pflegt, daß durch Selbst- beschränkung des Kampfziels das Proletariat den Widerstand der herr- schenden Klassen zu entwaffnen, die oder jene bürgerliche Partei zu sich herüberzuziehen vermöge. Ob die Sozialdemokratie viel oder wenig fordert: die besitzende Minderheit wird alles vorenthalten, was vorzu- enthalten ihre Macht noch erlaubt. Vorwände und Worte dafür wird sie stets finden. Sie fürchtet die wachsende Macht des Proletariats und wertet auch den kleinsten Schritt nach vorwärts als einen Anfang des Endes ihrer eigenen Herrschaft. Aus ihrer Götterdämmerungs- stimmung erklärt sich, daß sie die sozialistischen, die proletarischen Wahlrechtsforderungen nicht nach Maßgabe der geübten „realpolitischen‟ Bescheidenheit behandelt. Ueber ihr Verhalten ihnen gegenüber ent- scheidet das Maß ihrer Furcht vor der Reife und Macht des Proletariats. Jn der Folge erhebt sich die Frage: ist der Verzicht auf einzelne unserer grundsätzlichen Wahlrechtsforderungen oder ist die Entrollung unseres gesamten Wahlrechtsprogramms das beste Mittel, unsere Macht, unsere andauernde Kraftentfaltung in den Wahlrechtskämpfen zu stärken? Die Antwort darauf fällt unseres Erachtens zugunsten der Verfechtung unseres vollen Wahlrechtsprogramms aus. Je breiter die Basis ist, auf der wir im Wahlrechtskampf stehen, um so fester stehen wir, um so wuchtiger können wir zum Schlage ausholen, um so größere Massen vermögen wir ins Gefecht zu werfen. Die Forderung des Frauenwahlrechts ist aber ganz besonders geeignet, die Basis unserer Kampfesstellung zu vergrößern. Sie zielt auf die Gleichberechtigung der Hälfte des Volkes ab, sie führt uns neue, ansehnliche und an- schwellende Massen Entrechteter als Mitstreiter und Mitstreiterinnen zu. Aehnliches, wenn auch in geringerem Maße, gilt von jedem unserer einzelnen Wahlrechtspostulate. Was aber das Festhalten des Frauen- stimmrechts in jedem Wahlrechtskampf anbelangt, so kommt noch ein anderer wichtiger Gesichtspunkt in Betracht. Jndem die Sozialdemo- kratie den Ruf nach dem Frauenwahlrecht erhebt, trägt sie Verwirrung und Zwiespalt in die Reihen ihrer Feinde und schwächt dadurch deren Kampfessicherheit und Kampfeskraft. Die Forderung löst die sozialen Gegensätze aus, die in den bürgerlichen Klassen zwischen Mann und Frau vorhanden sind, sie erzeugt in den bürgerlichen Parteien Rei- bungen und Splitterungen zwischen den Anhängern und den Gegnern 4*

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/61>, abgerufen am 27.04.2024.