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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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Bedeutet / das einem werde eine grosse hertzliche Freude wiederfahren / darüber sich einer wird belustigen / und fröhlich seyn / und werde mit andern Leuten zu Freuden und Pancketen ziehen / oder selbsten grosse Gastereien anrichten.

20.

Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.

So bedeuts / daß einer werde frembde Leute zu Gaste bekommen / oder das seine arme Verwandten unrecht leiden müssen / und zu boden gedruckt werden.

21.

Wenn das Feuer anhebt zu pritzeln und knistern.

Bedeutet / das einer werde seinen Ort und Stelle verwandeln / und sich an einen andern Ort wenden / da es ihme so viel besser ergehen / und das einer werde sein Ampt übergeben / und zu einem bessern Stande kommen und beruffen werden.

22.

Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.

So bedeuts / das einer sol zu grossen Fürsten und Herren gefordert und geruffen werden / und bey grossen Herren in Gnaden kommen / und sehr angenehm seyn.

23.

Wenn es im Hause sehr rauchet.

So bedeuts / das einer werde nichts guts erfahren / und von bösen Dingen hören reden / und werde von fremden Orten Bottschaft oder Brieffe kriegen / darüber Er sich nicht sonderlich zu frewen hat.

24.

Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.

Bedeutet / das einem werde eine grosse hertzliche Freude wiederfahren / darüber sich einer wird belustigen / und fröhlich seyn / und werde mit andern Leuten zu Freuden und Pancketen ziehen / oder selbsten grosse Gastereien anrichten.

20.

Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.

So bedeuts / daß einer werde frembde Leute zu Gaste bekommen / oder das seine arme Verwandten unrecht leiden müssen / und zu boden gedruckt werden.

21.

Wenn das Feuer anhebt zu pritzeln und knistern.

Bedeutet / das einer werde seinen Ort und Stelle verwandeln / und sich an einen andern Ort wenden / da es ihme so viel besser ergehen / und das einer werde sein Ampt übergeben / und zu einem bessern Stande kommen und beruffen werden.

22.

Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.

So bedeuts / das einer sol zu grossen Fürsten und Herren gefordert und geruffen werden / und bey grossen Herren in Gnaden kommen / und sehr angenehm seyn.

23.

Wenn es im Hause sehr rauchet.

So bedeuts / das einer werde nichts guts erfahren / und von bösen Dingen hören reden / und werde von fremden Orten Bottschaft oder Brieffe kriegen / darüber Er sich nicht sonderlich zu frewen hat.

24.

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[87/0091] Bedeutet / das einem werde eine grosse hertzliche Freude wiederfahren / darüber sich einer wird belustigen / und fröhlich seyn / und werde mit andern Leuten zu Freuden und Pancketen ziehen / oder selbsten grosse Gastereien anrichten. 20. Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen. So bedeuts / daß einer werde frembde Leute zu Gaste bekommen / oder das seine arme Verwandten unrecht leiden müssen / und zu boden gedruckt werden. 21. Wenn das Feuer anhebt zu pritzeln und knistern. Bedeutet / das einer werde seinen Ort und Stelle verwandeln / und sich an einen andern Ort wenden / da es ihme so viel besser ergehen / und das einer werde sein Ampt übergeben / und zu einem bessern Stande kommen und beruffen werden. 22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället. So bedeuts / das einer sol zu grossen Fürsten und Herren gefordert und geruffen werden / und bey grossen Herren in Gnaden kommen / und sehr angenehm seyn. 23. Wenn es im Hause sehr rauchet. So bedeuts / das einer werde nichts guts erfahren / und von bösen Dingen hören reden / und werde von fremden Orten Bottschaft oder Brieffe kriegen / darüber Er sich nicht sonderlich zu frewen hat. 24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/91>, abgerufen am 30.12.2024.