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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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Bedeutet / das einer werde frembde Gäste kriegen / oder das einer werde Brieffe und Boten bekommen.

37.

Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen.

Bedeutet / das einer umb anliegender gemeiner Landesnoth / werde umb Geld angelanget werden.

38.

Wenn die Esel schreyen.

Bedeutet / das einer von wegen eines Weibes / mit welcher er sich gemeine und bekand gemacht / in ein böse Geschrey und Verdacht kommen sol.

39.

Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen.

So sol man sich wol fürsehen mit reden / und jederman nicht vertrauen / denn man wird einen heimlich außholen wollen / und darnach weiter außbringen / und dardurch in unglück führen.

40.

Wenn die Vogel zu einem in das Fenster / oder in die Stuben fliegen.

So sol man sich denselbigen Tag für den diebischen Leuten hüten / und für Mörder fürsehen / das einer nicht bestohlen oder beraubet werde.

41.

Wenn einem ein alt Weib begegnet.

Das bedeutet / das einer auff die folgende Nacht gar erschröckliche böse Träume und Gespenste in dem Schlafe sehen werde.

42.

Wenn einer einen Becher Wein oder Bier ümstosset.

Es wird einer gedrungen werden Geld zubezahlen / das man nicht schuldig ist / oder das einen unmüglich aufzubringen seyn wird.

Bedeutet / das einer werde frembde Gäste kriegen / oder das einer werde Brieffe und Boten bekommen.

37.

Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen.

Bedeutet / das einer umb anliegender gemeiner Landesnoth / werde umb Geld angelanget werden.

38.

Wenn die Esel schreyen.

Bedeutet / das einer von wegen eines Weibes / mit welcher er sich gemeine und bekand gemacht / in ein böse Geschrey und Verdacht kommen sol.

39.

Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen.

So sol man sich wol fürsehen mit reden / und jederman nicht vertrauen / denn man wird einen heimlich außholen wollen / und darnach weiter außbringen / und dardurch in unglück führen.

40.

Wenn die Vogel zu einem in das Fenster / oder in die Stuben fliegen.

So sol man sich denselbigen Tag für den diebischen Leuten hüten / und für Mörder fürsehen / das einer nicht bestohlen oder beraubet werde.

41.

Wenn einem ein alt Weib begegnet.

Das bedeutet / das einer auff die folgende Nacht gar erschröckliche böse Träume und Gespenste in dem Schlafe sehen werde.

42.

Wenn einer einen Becher Wein oder Bier ümstosset.

Es wird einer gedrungen werden Geld zubezahlen / das man nicht schuldig ist / oder das einen unmüglich aufzubringen seyn wird.

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[66/0070] Bedeutet / das einer werde frembde Gäste kriegen / oder das einer werde Brieffe und Boten bekommen. 37. Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen. Bedeutet / das einer umb anliegender gemeiner Landesnoth / werde umb Geld angelanget werden. 38. Wenn die Esel schreyen. Bedeutet / das einer von wegen eines Weibes / mit welcher er sich gemeine und bekand gemacht / in ein böse Geschrey und Verdacht kommen sol. 39. Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen. So sol man sich wol fürsehen mit reden / und jederman nicht vertrauen / denn man wird einen heimlich außholen wollen / und darnach weiter außbringen / und dardurch in unglück führen. 40. Wenn die Vogel zu einem in das Fenster / oder in die Stuben fliegen. So sol man sich denselbigen Tag für den diebischen Leuten hüten / und für Mörder fürsehen / das einer nicht bestohlen oder beraubet werde. 41. Wenn einem ein alt Weib begegnet. Das bedeutet / das einer auff die folgende Nacht gar erschröckliche böse Träume und Gespenste in dem Schlafe sehen werde. 42. Wenn einer einen Becher Wein oder Bier ümstosset. Es wird einer gedrungen werden Geld zubezahlen / das man nicht schuldig ist / oder das einen unmüglich aufzubringen seyn wird.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/70>, abgerufen am 21.11.2024.