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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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9.

Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen.

So bedeuts / daß einer sol in seiner Sachen gehindert werden / oder fälschlich von andern Leuten belogen werden / oder sonsten grosse unerhörte Lügen werden erfaren.

10.

Von Erdbieden / oder so Erdwände einschiessen.

Bedeutet / das in demselben Lande / Stadt oder Schlosse / ein grosser Krieg und Auffruhr werden sol.

11.

Wenn die Katzen wehklagen.

So bedeuts / das man werde ein Hauß oder sonsten was anders zu bauen anfangen / oder Brunnen und Teiche graben.

12.

Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan.

So bedeut es / daß man in demselbigen Hause ein heulen und wehklagen über die krancken Leut hören wird.

13.

Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen.

So bedeuts / daß einer werde umb Geldschulden gemahnet / oder das einer für andere Leute / wird bezahlen müssen / oder das einer einen Feind bekommen werde / und mit jemanden zu unfrieden werden.

14.

Wenn einem ein Wildprät im Walde begegnet.

Bedeut / das einer werde bey einem grossen Herrn / in eine ungnade kommen / und wird für ihme fliehen müssen.

15.

Wann ein Liecht von sich selber außlischet.

9.

Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen.

So bedeuts / daß einer sol in seiner Sachen gehindert werden / oder fälschlich von andern Leuten belogen werden / oder sonsten grosse unerhörte Lügen werden erfaren.

10.

Von Erdbieden / oder so Erdwände einschiessen.

Bedeutet / das in demselben Lande / Stadt oder Schlosse / ein grosser Krieg und Auffruhr werden sol.

11.

Wenn die Katzen wehklagen.

So bedeuts / das man werde ein Hauß oder sonsten was anders zu bauen anfangen / oder Brunnen und Teiche graben.

12.

Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan.

So bedeut es / daß man in demselbigen Hause ein heulen und wehklagen über die krancken Leut hören wird.

13.

Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen.

So bedeuts / daß einer werde umb Geldschulden gemahnet / oder das einer für andere Leute / wird bezahlen müssen / oder das einer einen Feind bekommen werde / und mit jemanden zu unfrieden werden.

14.

Wenn einem ein Wildprät im Walde begegnet.

Bedeut / das einer werde bey einem grossen Herrn / in eine ungnade kommen / und wird für ihme fliehen müssen.

15.

Wann ein Liecht von sich selber außlischet.

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[53/0057] 9. Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen. So bedeuts / daß einer sol in seiner Sachen gehindert werden / oder fälschlich von andern Leuten belogen werden / oder sonsten grosse unerhörte Lügen werden erfaren. 10. Von Erdbieden / oder so Erdwände einschiessen. Bedeutet / das in demselben Lande / Stadt oder Schlosse / ein grosser Krieg und Auffruhr werden sol. 11. Wenn die Katzen wehklagen. So bedeuts / das man werde ein Hauß oder sonsten was anders zu bauen anfangen / oder Brunnen und Teiche graben. 12. Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan. So bedeut es / daß man in demselbigen Hause ein heulen und wehklagen über die krancken Leut hören wird. 13. Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen. So bedeuts / daß einer werde umb Geldschulden gemahnet / oder das einer für andere Leute / wird bezahlen müssen / oder das einer einen Feind bekommen werde / und mit jemanden zu unfrieden werden. 14. Wenn einem ein Wildprät im Walde begegnet. Bedeut / das einer werde bey einem grossen Herrn / in eine ungnade kommen / und wird für ihme fliehen müssen. 15. Wann ein Liecht von sich selber außlischet.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/57>, abgerufen am 21.11.2024.