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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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Das ist ein Zeichen / einer guten frischen Gesundheit / und das einem etwas gutes wiederfahren sol.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So wird man hören / das sein guter Freund einer am Leibe ist beschädiget / geschlagen / verwundet oder geknüttelt worden.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

Bedeutet / das sich einer von wegen seiner argwöhnigen Gedancken sehr fürchten oder entsetzen / oder ein Geschrey außgehen werde / darüber das Volck sehr kleinmütig und furchtsam gemacht werden sol.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

Bedeutet / das einem werden gülden Ringe / Perlen / und Edelgesteine zuhanden kommen.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

So bedeuts / daß es an demselbigen Orte / oder in demselbigen Hause / ein groß Feuer auffgehen werde / welches angeleget worden ist.

35.

Wenn einer offt gehnet.

So bedeuts / einem grosse Bekümmernis und Leyd / und das einem ein guter Freund sol abgehen / oder abfellig werden.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

So bedeuts / daß einem etwas wunderlichs / und seltzams zusehen wird fürkommen / welches einer zuvorhin nicht gesehen / noch gekennet hat.

Das ist ein Zeichen / einer guten frischen Gesundheit / und das einem etwas gutes wiederfahren sol.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So wird man hören / das sein guter Freund einer am Leibe ist beschädiget / geschlagen / verwundet oder geknüttelt worden.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

Bedeutet / das sich einer von wegen seiner argwöhnigen Gedancken sehr fürchten oder entsetzen / oder ein Geschrey außgehen werde / darüber das Volck sehr kleinmütig und furchtsam gemacht werden sol.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

Bedeutet / das einem werden gülden Ringe / Perlen / und Edelgesteine zuhanden kommen.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

So bedeuts / daß es an demselbigen Orte / oder in demselbigen Hause / ein groß Feuer auffgehen werde / welches angeleget worden ist.

35.

Wenn einer offt gehnet.

So bedeuts / einem grosse Bekümmernis und Leyd / und das einem ein guter Freund sol abgehen / oder abfellig werden.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

So bedeuts / daß einem etwas wunderlichs / und seltzams zusehen wird fürkommen / welches einer zuvorhin nicht gesehen / noch gekennet hat.

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[49/0053] Das ist ein Zeichen / einer guten frischen Gesundheit / und das einem etwas gutes wiederfahren sol. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So wird man hören / das sein guter Freund einer am Leibe ist beschädiget / geschlagen / verwundet oder geknüttelt worden. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. Bedeutet / das sich einer von wegen seiner argwöhnigen Gedancken sehr fürchten oder entsetzen / oder ein Geschrey außgehen werde / darüber das Volck sehr kleinmütig und furchtsam gemacht werden sol. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. Bedeutet / das einem werden gülden Ringe / Perlen / und Edelgesteine zuhanden kommen. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. So bedeuts / daß es an demselbigen Orte / oder in demselbigen Hause / ein groß Feuer auffgehen werde / welches angeleget worden ist. 35. Wenn einer offt gehnet. So bedeuts / einem grosse Bekümmernis und Leyd / und das einem ein guter Freund sol abgehen / oder abfellig werden. 36. Wenn die Gänse anheben zuschreyen. So bedeuts / daß einem etwas wunderlichs / und seltzams zusehen wird fürkommen / welches einer zuvorhin nicht gesehen / noch gekennet hat.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/53>, abgerufen am 21.11.2024.