Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.einem kommen werden / oder das einer werde einen Boten mit Brieffen oder frembde Gesandten bekommen / oder das einem werden neue Bücher oder neue Zeitung zugesand werden. 18. Wenn einer im Schlaffe ein böse Gespenste siehet. Bedeutet / daß man von einem werde greuliche Dräuworte hören müssen / oder das sich die Unterthanen wieder die Obrigkeit setzen / Krieg und Hader anbieten werden / oder das einer mit jemanden sich in eine Rechtfertigung werde begeben / und einlassen müssen / oder wird einer getrennet / und absagungsbrieffe zugeschicket werden. 19. Wenn einem die Mäuse die Kleider zerpeissen. Bedeutet / daß einer mit seiner Mutter / oder mit einem guten Freunde sol auffstössig werden / und darnach sich seiner eussern / und nicht mehr vertrauen / noch Freundschafft mit ihm halten. 20. Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen. So bedeut es / daß einer von seinem Wiedersacher Feindbrieffe oder absagungsbrieffe kriegen werde / oder wird von der ankunfft seines Feindes etwas erfahren / und sagen hören / davor er sich sehr entsetzen werde. 21.
Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern. Bedeutet / das ein befehl oder ein Bote von seiner Obrigkeit kommen sol / oder das einer mit seiner Obrigkeit und grossen Herren und Fürsten reden / und zu handelung beruffen werden sol. einem kommen werden / oder das einer werde einen Boten mit Brieffen oder frembde Gesandten bekommen / oder das einem werden neue Bücher oder neue Zeitung zugesand werden. 18. Wenn einer im Schlaffe ein böse Gespenste siehet. Bedeutet / daß man von einem werde greuliche Dräuworte hören müssen / oder das sich die Unterthanen wieder die Obrigkeit setzen / Krieg und Hader anbieten werden / oder das einer mit jemanden sich in eine Rechtfertigung werde begeben / und einlassen müssen / oder wird einer getrennet / und absagungsbrieffe zugeschicket werden. 19. Wenn einem die Mäuse die Kleider zerpeissen. Bedeutet / daß einer mit seiner Mutter / oder mit einem guten Freunde sol auffstössig werden / und darnach sich seiner eussern / und nicht mehr vertrauen / noch Freundschafft mit ihm halten. 20. Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen. So bedeut es / daß einer von seinem Wiedersacher Feindbrieffe oder absagungsbrieffe kriegen werde / oder wird von der ankunfft seines Feindes etwas erfahren / und sagen hören / davor er sich sehr entsetzen werde. 21.
Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern. Bedeutet / das ein befehl oder ein Bote von seiner Obrigkeit kommen sol / oder das einer mit seiner Obrigkeit und grossen Herren und Fürsten reden / und zu handelung beruffen werden sol. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0025" n="21"/> einem kommen werden / oder das einer werde einen Boten mit Brieffen oder frembde Gesandten bekommen / oder das einem werden neue Bücher oder neue Zeitung zugesand werden.</p> </div> <div n="2"> <head>18.</head> <argument> <p>Wenn einer im Schlaffe ein böse Gespenste siehet.</p> </argument> <p>Bedeutet / daß man von einem werde greuliche Dräuworte hören müssen / oder das sich die Unterthanen wieder die Obrigkeit setzen / Krieg und Hader anbieten werden / oder das einer mit jemanden sich in eine Rechtfertigung werde begeben / und einlassen müssen / oder wird einer getrennet / und absagungsbrieffe zugeschicket werden.</p> </div> <div n="2"> <head>19.</head> <argument> <p>Wenn einem die Mäuse die Kleider zerpeissen.</p> </argument> <p>Bedeutet / daß einer mit seiner Mutter / oder mit einem guten Freunde sol auffstössig werden / und darnach sich seiner eussern / und nicht mehr vertrauen / noch Freundschafft mit ihm halten.</p> </div> <div n="2"> <head>20.</head> <argument> <p>Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.</p> </argument> <p>So bedeut es / daß einer von seinem Wiedersacher Feindbrieffe oder absagungsbrieffe kriegen werde / oder wird von der ankunfft seines Feindes etwas erfahren / und sagen hören / davor er sich sehr entsetzen werde.</p> </div> <div n="2"> <head>21.</head> <argument> <p>Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.</p> </argument> <p>Bedeutet / das ein befehl oder ein Bote von seiner Obrigkeit kommen sol / oder das einer mit seiner Obrigkeit und grossen Herren und Fürsten reden / und zu handelung beruffen werden sol.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [21/0025]
einem kommen werden / oder das einer werde einen Boten mit Brieffen oder frembde Gesandten bekommen / oder das einem werden neue Bücher oder neue Zeitung zugesand werden.
18. Wenn einer im Schlaffe ein böse Gespenste siehet.
Bedeutet / daß man von einem werde greuliche Dräuworte hören müssen / oder das sich die Unterthanen wieder die Obrigkeit setzen / Krieg und Hader anbieten werden / oder das einer mit jemanden sich in eine Rechtfertigung werde begeben / und einlassen müssen / oder wird einer getrennet / und absagungsbrieffe zugeschicket werden.
19. Wenn einem die Mäuse die Kleider zerpeissen.
Bedeutet / daß einer mit seiner Mutter / oder mit einem guten Freunde sol auffstössig werden / und darnach sich seiner eussern / und nicht mehr vertrauen / noch Freundschafft mit ihm halten.
20. Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.
So bedeut es / daß einer von seinem Wiedersacher Feindbrieffe oder absagungsbrieffe kriegen werde / oder wird von der ankunfft seines Feindes etwas erfahren / und sagen hören / davor er sich sehr entsetzen werde.
21. Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.
Bedeutet / das ein befehl oder ein Bote von seiner Obrigkeit kommen sol / oder das einer mit seiner Obrigkeit und grossen Herren und Fürsten reden / und zu handelung beruffen werden sol.
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Zitationshilfe: | Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/25>, abgerufen am 03.03.2025. |