Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.20. Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen. Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen. 21. Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern. Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle. 22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället. Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle. 23. Wenn es im Hause sehr rauchet. Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen. 24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden. Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen. 20. Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen. Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen. 21. Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern. Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle. 22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället. Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle. 23. Wenn es im Hause sehr rauchet. Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen. 24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden. Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0017" n="13"/> </div> <div n="2"> <head>20.</head> <argument> <p>Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen.</p> </argument> <p>Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen.</p> </div> <div n="2"> <head>21.</head> <argument> <p>Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.</p> </argument> <p>Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle.</p> </div> <div n="2"> <head>22.</head> <argument> <p>Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.</p> </argument> <p>Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle.</p> </div> <div n="2"> <head>23.</head> <argument> <p>Wenn es im Hause sehr rauchet.</p> </argument> <p>Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen.</p> </div> <div n="2"> <head>24.</head> <argument> <p>Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.</p> </argument> <p>Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [13/0017]
20. Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen.
Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen.
21. Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.
Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle.
22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.
Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle.
23. Wenn es im Hause sehr rauchet.
Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen.
24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.
Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen.
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Zitationshilfe: | Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/17>, abgerufen am 03.03.2025. |