den Kunstverständigen gegeben wird; so muß man sie in der Bedeutung nehmen, welche bey den Kunstverständigen an- genommen worden, woferne nicht dringende Gründe dazu vorhanden sind (§. 798.). Wenn die Wörter et- was nach den Stuffen anzeigen; so muß man, obgleich die Erklärungen also eingerichtet werden, wie die Sachen in ihrer grösten Vollkommenheit beschaffen sind, weil wir uns derselben nicht allezeit in einer so ein- geschränckten Bedeutung bedienen, sich an die Erklärung derselben nicht genau binden, sondern eine Erklärung ma- chen, die der Rede, wovon das zu er- klärende Wort ein Theil ist, gemäß ist, als wenn man sagt, es solle auf das Ur- theil eines Philosophen, oder Artzeneyverstän- digen ankommen.
§. 803.
Von der vielfäl- tigen Be- deutung und der Zwey- deutig- keit.
Wenn die Dunckelheit von den viel- fältigen Bedeutungen und aus der Zweydeutigkeit entsteht; so ist, indem alsdenn ein Wort, oder mehrere Wörter zu- sammen mehr als eine Bedeutung haben, der- jenige aber, welcher geredet, wie leicht zu er- messen, an diejenige gedacht hat, welche ihm einfallen konnte, derjenige Begriff wel- cher der Sache zukommt, wovon die Rede ist, den übrigen vorzuziehen. Gemeiniglich sagt man, daß die Wörter nach der Beschaffenheit der Sache ver-
standen
II. Theil 19. Hauptſtuͤck.
den Kunſtverſtaͤndigen gegeben wird; ſo muß man ſie in der Bedeutung nehmen, welche bey den Kunſtverſtaͤndigen an- genommen worden, woferne nicht dringende Gruͤnde dazu vorhanden ſind (§. 798.). Wenn die Woͤrter et- was nach den Stuffen anzeigen; ſo muß man, obgleich die Erklaͤrungen alſo eingerichtet werden, wie die Sachen in ihrer groͤſten Vollkommenheit beſchaffen ſind, weil wir uns derſelben nicht allezeit in einer ſo ein- geſchraͤnckten Bedeutung bedienen, ſich an die Erklaͤrung derſelben nicht genau binden, ſondern eine Erklaͤrung ma- chen, die der Rede, wovon das zu er- klaͤrende Wort ein Theil iſt, gemaͤß iſt, als wenn man ſagt, es ſolle auf das Ur- theil eines Philoſophen, oder Artzeneyverſtaͤn- digen ankommen.
§. 803.
Von der vielfaͤl- tigen Be- deutung und der Zwey- deutig- keit.
Wenn die Dunckelheit von den viel- faͤltigen Bedeutungen und aus der Zweydeutigkeit entſteht; ſo iſt, indem alsdenn ein Wort, oder mehrere Woͤrter zu- ſammen mehr als eine Bedeutung haben, der- jenige aber, welcher geredet, wie leicht zu er- meſſen, an diejenige gedacht hat, welche ihm einfallen konnte, derjenige Begriff wel- cher der Sache zukommt, wovon die Rede iſt, den uͤbrigen vorzuziehen. Gemeiniglich ſagt man, daß die Woͤrter nach der Beſchaffenheit der Sache ver-
ſtanden
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II. Theil 19. Hauptſtuͤck.
den Kunſtverſtaͤndigen gegeben wird; ſo muß
man ſie in der Bedeutung nehmen,
welche bey den Kunſtverſtaͤndigen an-
genommen worden, woferne nicht
dringende Gruͤnde dazu vorhanden
ſind (§. 798.). Wenn die Woͤrter et-
was nach den Stuffen anzeigen; ſo
muß man, obgleich die Erklaͤrungen alſo
eingerichtet werden, wie die Sachen in ihrer
groͤſten Vollkommenheit beſchaffen ſind, weil
wir uns derſelben nicht allezeit in einer ſo ein-
geſchraͤnckten Bedeutung bedienen, ſich an
die Erklaͤrung derſelben nicht genau
binden, ſondern eine Erklaͤrung ma-
chen, die der Rede, wovon das zu er-
klaͤrende Wort ein Theil iſt, gemaͤß
iſt, als wenn man ſagt, es ſolle auf das Ur-
theil eines Philoſophen, oder Artzeneyverſtaͤn-
digen ankommen.
§. 803.
Wenn die Dunckelheit von den viel-
faͤltigen Bedeutungen und aus der
Zweydeutigkeit entſteht; ſo iſt, indem
alsdenn ein Wort, oder mehrere Woͤrter zu-
ſammen mehr als eine Bedeutung haben, der-
jenige aber, welcher geredet, wie leicht zu er-
meſſen, an diejenige gedacht hat, welche ihm
einfallen konnte, derjenige Begriff wel-
cher der Sache zukommt, wovon die
Rede iſt, den uͤbrigen vorzuziehen.
Gemeiniglich ſagt man, daß die Woͤrter
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 592. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/628>, abgerufen am 21.11.2024.
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