ohne eine gewisse Qvantität auszu- machen, oder wegen des Preißes auf eine gewisse Qvantität eines zu wer- den, da solchergestalt von keiner Qvantität Meldung geschehen; so ist alles gekauft worden, was würcklich werden wird. Und da noch kein Preiß ausgemacht worden, weil derselbe nicht zu aller Zeit einerley zu seyn pflegt; so verstehet sichs, daß die contrahirenden Theile stillschweigend in den Preiß gewilliget haben, welcher zu der Zeit, da die Sachen würcklich seyn werden, gewöhnlich seyn wird.
§. 591.
Vom Kaufen nach Maaß u. Gewicht.
Nach Maaß und Gewichte wird etwas gekauft(ad mensuram emi), wenn die Qvantität, die gekauft werden soll, und der Preiß nach einer gewissen Qvantität be- stimmt wird, oder wenn eine Sache gantz ge- kauft wird mit der Bedingung, daß die Qvan- tität derselben durch ein gewisses Maaß be- stimmt wird, nach welchem ihr Preiß aus- gemacht wird; daher erhellet, daß, wenn nach geschehener Ausmessung die Qvantität kleiner ist, so muß der Ver- käufer, wenn er, was fehlet, nicht ersetzen kann, einen Theil des Preisses nachlassen: Wenn derselbe aber grösser ist, so behält er das Uebrige zurücke, wenn der Käufer nicht mit seiner Be- willigung den Preiß vergrössern will. Allein wenn keine Qvantität ausge-
macht
II. Th. 12. H. Von beſchwerlichen
ohne eine gewiſſe Qvantitaͤt auszu- machen, oder wegen des Preißes auf eine gewiſſe Qvantitaͤt eines zu wer- den, da ſolchergeſtalt von keiner Qvantitaͤt Meldung geſchehen; ſo iſt alles gekauft worden, was wuͤrcklich werden wird. Und da noch kein Preiß ausgemacht worden, weil derſelbe nicht zu aller Zeit einerley zu ſeyn pflegt; ſo verſtehet ſichs, daß die contrahirenden Theile ſtillſchweigend in den Preiß gewilliget haben, welcher zu der Zeit, da die Sachen wuͤrcklich ſeyn werden, gewoͤhnlich ſeyn wird.
§. 591.
Vom Kaufen nach Maaß u. Gewicht.
Nach Maaß und Gewichte wird etwas gekauft(ad menſuram emi), wenn die Qvantitaͤt, die gekauft werden ſoll, und der Preiß nach einer gewiſſen Qvantitaͤt be- ſtimmt wird, oder wenn eine Sache gantz ge- kauft wird mit der Bedingung, daß die Qvan- titaͤt derſelben durch ein gewiſſes Maaß be- ſtimmt wird, nach welchem ihr Preiß aus- gemacht wird; daher erhellet, daß, wenn nach geſchehener Ausmeſſung die Qvantitaͤt kleiner iſt, ſo muß der Ver- kaͤufer, wenn er, was fehlet, nicht erſetzen kann, einen Theil des Preiſſes nachlaſſen: Wenn derſelbe aber groͤſſer iſt, ſo behaͤlt er das Uebrige zuruͤcke, wenn der Kaͤufer nicht mit ſeiner Be- willigung den Preiß vergroͤſſern will. Allein wenn keine Qvantitaͤt ausge-
macht
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II. Th. 12. H. Von beſchwerlichen
ohne eine gewiſſe Qvantitaͤt auszu-
machen, oder wegen des Preißes auf
eine gewiſſe Qvantitaͤt eines zu wer-
den, da ſolchergeſtalt von keiner Qvantitaͤt
Meldung geſchehen; ſo iſt alles gekauft
worden, was wuͤrcklich werden wird.
Und da noch kein Preiß ausgemacht worden,
weil derſelbe nicht zu aller Zeit einerley zu
ſeyn pflegt; ſo verſtehet ſichs, daß die
contrahirenden Theile ſtillſchweigend
in den Preiß gewilliget haben, welcher
zu der Zeit, da die Sachen wuͤrcklich
ſeyn werden, gewoͤhnlich ſeyn wird.
§. 591.
Nach Maaß und Gewichte wird
etwas gekauft (ad menſuram emi), wenn
die Qvantitaͤt, die gekauft werden ſoll, und
der Preiß nach einer gewiſſen Qvantitaͤt be-
ſtimmt wird, oder wenn eine Sache gantz ge-
kauft wird mit der Bedingung, daß die Qvan-
titaͤt derſelben durch ein gewiſſes Maaß be-
ſtimmt wird, nach welchem ihr Preiß aus-
gemacht wird; daher erhellet, daß, wenn
nach geſchehener Ausmeſſung die
Qvantitaͤt kleiner iſt, ſo muß der Ver-
kaͤufer, wenn er, was fehlet, nicht
erſetzen kann, einen Theil des Preiſſes
nachlaſſen: Wenn derſelbe aber groͤſſer
iſt, ſo behaͤlt er das Uebrige zuruͤcke,
wenn der Kaͤufer nicht mit ſeiner Be-
willigung den Preiß vergroͤſſern will.
Allein wenn keine Qvantitaͤt ausge-
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 380. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/416>, abgerufen am 21.11.2024.
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