Wolff, Christian von: Der Anfangs-Gründe Aller Mathematischen Wissenschafften. Bd. 1. Halle (Saale), 1710.Anfangs-Gründe ste/ weil in der ersten össters verdrüßliche Bruch-Rechnungen vorkommen. Die 9. Anmerckung. 116. Bey einigen Exempeln muß man die Regel 1800
Anfangs-Gruͤnde ſte/ weil in der erſten oͤſſters verdruͤßliche Bruch-Rechnungen vorkommen. Die 9. Anmerckung. 116. Bey einigen Exempeln muß man die Regel 1800
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Anfangs-Gruͤnde
ſte/ weil in der erſten oͤſſters verdruͤßliche Bruch-
Rechnungen vorkommen.
Die 9. Anmerckung.
116. Bey einigen Exempeln muß man die Regel
detri nothwendig etliche mal anbringen/ als in den
Geſellſchafts-Rechnungen ſo viel mal/ als Perſonen
ſind/ die an dem Gewin oder Verluſt in der Hand-
lung Antheil haben. Denn weil derjenige doppelt Geld
gewinnet und verlieret/ der doppelte Zulage giebt/
u. ſ. w. ſo verhaͤlt ſich jederzeit die gantze Zulage zu
eines jeden Zulage ins beſondere/ wie der gantze Ge-
win oder Verluſt zu eines jeden Gewinn oder Verluſt
insbeſondere. Z. E. Es haben drey Perſonen in einer
Handlung 2000 Thl. ge-wonnen. Der erſte hat
gegeben 1000 Thl. Der andere 500 Thl. Der dritte
300 Thl. Man ſol finden/ wie viel jedem von dem
Gewin gebuͤhre? dieſes geſchiehet folgender geſtaͤlt:
Zulage des Erſten 1000 Thl.
des andern 500 —
des dritten 300 —
Gantze Zulage 1800 Thl.
1800 Thl. — 1000 Thl. — 2000 Thl.
2 000
2 000000
[FORMEL] 1111 [FORMEL] Thl. Gewin des erſten.
1800
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