Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.zehen Ruthen oder hundert Fuß einen Baum §. 44. Wir wollen nun einen Bauer annehmen, wie
zehen Ruthen oder hundert Fuß einen Baum §. 44. Wir wollen nun einen Bauer annehmen, wie
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zehen Ruthen oder hundert Fuß einen Baum
rechne, ſo iſt klar, daß in dieſer Entfernung
um meine Hufe herum Neun Hundert Zwan-
zig Stuͤck hochſtaͤmmige Baͤume uͤberfluͤßigen
Raum finden werden.
§. 44.
Wir wollen nun einen Bauer annehmen,
welcher drei Hufen hat, die auf dieſe Weiſe
mit Wall und Graben eingeſchloſſen ſind. Die-
ſer kann nach dem obiger Maaßſtab zwey tau-
ſend ſieben hundert und ſechzig Baͤume an-
pflanzen. Wenn er unter ſolcher Anzahl nur
vierhundert Stuͤck Aepfel- oder Birnbaͤme waͤh-
let, und nach einer Zeit von zwanzig Jahren
auf jeden Baum einen halben Scheffel Obſt
rechnet, ſo machet dieſes die Summa von zwey
hundert Scheffel. Wird der Scheffel nur zu
einen halben Thaler verkauft, ſo hat dieſer
Bauer eine neue baare Einnahme von ein hun-
dert Reichsthalern, an die er zur Zeit der Ge-
meinheiten nicht gedenken durfte. Es bleiben
ihm aber nunmehro noch zwei tauſend drei
hundert und ſechszig Baͤume uͤbrig. Wenn
er hiezu allerlei Holzarten nimmt, die ſich gut
verpflanzen und zu hochſtaͤmmigen Baͤumen
ziehen laſſen, und bloß anfaͤnglich weniger und
ungekuͤnſtelte Wartung beduͤrfen, ſo verſchaf-
fet er ſeinen Nachkommen einen kleinen Wald,
der nach hundert Jahren bei einem Holzpreis,
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