zehen Ruthen oder hundert Fuß einen Baum rechne, so ist klar, daß in dieser Entfernung um meine Hufe herum Neun Hundert Zwan- zig Stück hochstämmige Bäume überflüßigen Raum finden werden.
§. 44.
Wir wollen nun einen Bauer annehmen, welcher drei Hufen hat, die auf diese Weise mit Wall und Graben eingeschlossen sind. Die- ser kann nach dem obiger Maaßstab zwey tau- send sieben hundert und sechzig Bäume an- pflanzen. Wenn er unter solcher Anzahl nur vierhundert Stück Aepfel- oder Birnbäme wäh- let, und nach einer Zeit von zwanzig Jahren auf jeden Baum einen halben Scheffel Obst rechnet, so machet dieses die Summa von zwey hundert Scheffel. Wird der Scheffel nur zu einen halben Thaler verkauft, so hat dieser Bauer eine neue baare Einnahme von ein hun- dert Reichsthalern, an die er zur Zeit der Ge- meinheiten nicht gedenken durfte. Es bleiben ihm aber nunmehro noch zwei tausend drei hundert und sechszig Bäume übrig. Wenn er hiezu allerlei Holzarten nimmt, die sich gut verpflanzen und zu hochstämmigen Bäumen ziehen lassen, und bloß anfänglich weniger und ungekünstelte Wartung bedürfen, so verschaf- fet er seinen Nachkommen einen kleinen Wald, der nach hundert Jahren bei einem Holzpreis,
wie
zehen Ruthen oder hundert Fuß einen Baum rechne, ſo iſt klar, daß in dieſer Entfernung um meine Hufe herum Neun Hundert Zwan- zig Stuͤck hochſtaͤmmige Baͤume uͤberfluͤßigen Raum finden werden.
§. 44.
Wir wollen nun einen Bauer annehmen, welcher drei Hufen hat, die auf dieſe Weiſe mit Wall und Graben eingeſchloſſen ſind. Die- ſer kann nach dem obiger Maaßſtab zwey tau- ſend ſieben hundert und ſechzig Baͤume an- pflanzen. Wenn er unter ſolcher Anzahl nur vierhundert Stuͤck Aepfel- oder Birnbaͤme waͤh- let, und nach einer Zeit von zwanzig Jahren auf jeden Baum einen halben Scheffel Obſt rechnet, ſo machet dieſes die Summa von zwey hundert Scheffel. Wird der Scheffel nur zu einen halben Thaler verkauft, ſo hat dieſer Bauer eine neue baare Einnahme von ein hun- dert Reichsthalern, an die er zur Zeit der Ge- meinheiten nicht gedenken durfte. Es bleiben ihm aber nunmehro noch zwei tauſend drei hundert und ſechszig Baͤume uͤbrig. Wenn er hiezu allerlei Holzarten nimmt, die ſich gut verpflanzen und zu hochſtaͤmmigen Baͤumen ziehen laſſen, und bloß anfaͤnglich weniger und ungekuͤnſtelte Wartung beduͤrfen, ſo verſchaf- fet er ſeinen Nachkommen einen kleinen Wald, der nach hundert Jahren bei einem Holzpreis,
wie
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0093"n="75"/>
zehen Ruthen oder hundert Fuß einen Baum<lb/>
rechne, ſo iſt klar, daß in dieſer Entfernung<lb/>
um meine Hufe herum Neun Hundert Zwan-<lb/>
zig Stuͤck hochſtaͤmmige Baͤume uͤberfluͤßigen<lb/>
Raum finden werden.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 44.</head><lb/><p>Wir wollen nun einen Bauer annehmen,<lb/>
welcher drei Hufen hat, die auf dieſe Weiſe<lb/>
mit Wall und Graben eingeſchloſſen ſind. Die-<lb/>ſer kann nach dem obiger Maaßſtab zwey tau-<lb/>ſend ſieben hundert und ſechzig Baͤume an-<lb/>
pflanzen. Wenn er unter ſolcher Anzahl nur<lb/>
vierhundert Stuͤck Aepfel- oder Birnbaͤme waͤh-<lb/>
let, und nach einer Zeit von zwanzig Jahren<lb/>
auf jeden Baum einen halben Scheffel Obſt<lb/>
rechnet, ſo machet dieſes die Summa von zwey<lb/>
hundert Scheffel. Wird der Scheffel nur zu<lb/>
einen halben Thaler verkauft, ſo hat dieſer<lb/>
Bauer eine neue baare Einnahme von ein hun-<lb/>
dert Reichsthalern, an die er zur Zeit der Ge-<lb/>
meinheiten nicht gedenken durfte. Es bleiben<lb/>
ihm aber nunmehro noch zwei tauſend drei<lb/>
hundert und ſechszig Baͤume uͤbrig. Wenn<lb/>
er hiezu allerlei Holzarten nimmt, die ſich gut<lb/>
verpflanzen und zu hochſtaͤmmigen Baͤumen<lb/>
ziehen laſſen, und bloß anfaͤnglich weniger und<lb/>
ungekuͤnſtelte Wartung beduͤrfen, ſo verſchaf-<lb/>
fet er ſeinen Nachkommen einen kleinen Wald,<lb/>
der nach hundert Jahren bei einem Holzpreis,<lb/><fwplace="bottom"type="catch">wie</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[75/0093]
zehen Ruthen oder hundert Fuß einen Baum
rechne, ſo iſt klar, daß in dieſer Entfernung
um meine Hufe herum Neun Hundert Zwan-
zig Stuͤck hochſtaͤmmige Baͤume uͤberfluͤßigen
Raum finden werden.
§. 44.
Wir wollen nun einen Bauer annehmen,
welcher drei Hufen hat, die auf dieſe Weiſe
mit Wall und Graben eingeſchloſſen ſind. Die-
ſer kann nach dem obiger Maaßſtab zwey tau-
ſend ſieben hundert und ſechzig Baͤume an-
pflanzen. Wenn er unter ſolcher Anzahl nur
vierhundert Stuͤck Aepfel- oder Birnbaͤme waͤh-
let, und nach einer Zeit von zwanzig Jahren
auf jeden Baum einen halben Scheffel Obſt
rechnet, ſo machet dieſes die Summa von zwey
hundert Scheffel. Wird der Scheffel nur zu
einen halben Thaler verkauft, ſo hat dieſer
Bauer eine neue baare Einnahme von ein hun-
dert Reichsthalern, an die er zur Zeit der Ge-
meinheiten nicht gedenken durfte. Es bleiben
ihm aber nunmehro noch zwei tauſend drei
hundert und ſechszig Baͤume uͤbrig. Wenn
er hiezu allerlei Holzarten nimmt, die ſich gut
verpflanzen und zu hochſtaͤmmigen Baͤumen
ziehen laſſen, und bloß anfaͤnglich weniger und
ungekuͤnſtelte Wartung beduͤrfen, ſo verſchaf-
fet er ſeinen Nachkommen einen kleinen Wald,
der nach hundert Jahren bei einem Holzpreis,
wie
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/93>, abgerufen am 17.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.