Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.ersten oder besten Classe zwölf Thaler, ein 10 Morgen in der ersten Classe a 12 Rthlr. - - 120 Rthlr. 10 Morgen in der zweiten Classe a 8 Rthlr. - - 80 - 10 Morgen in der dritten Classe a 4 Rthlr. - - 40 - Summa 30 Morgen thun an Gelde Summa 240 Rthlr. §. 73. Nun wollen wir zwei solche Eigenthümer Lage,
erſten oder beſten Claſſe zwoͤlf Thaler, ein 10 Morgen in der erſten Claſſe a 12 Rthlr. - - 120 Rthlr. 10 Morgen in der zweiten Claſſe a 8 Rthlr. - - 80 - 10 Morgen in der dritten Claſſe a 4 Rthlr. - - 40 - Summa 30 Morgen thun an Gelde Summa 240 Rthlr. §. 73. Nun wollen wir zwei ſolche Eigenthuͤmer Lage,
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erſten oder beſten Claſſe zwoͤlf Thaler, ein
Morgen der zweiten oder mittleren Claſſe acht
Thaler, und einer der dritten und ſchlechteſten
Claſſe vier Thaler nach dem Ertrag geſchaͤtzet
worden iſt, und es beſitzt jemand dreißig
Morgen, davon in jeder Claſſe gleich viel nem-
lich zehen Morgen liegen, ſo erhellet, daß der
Werth dieſer dreißig Morgen Ackers folgen-
der iſt:
10 Morgen in der erſten Claſſe
a 12 Rthlr. - - 120 Rthlr.
10 Morgen in der zweiten Claſſe
a 8 Rthlr. - - 80 -
10 Morgen in der dritten Claſſe
a 4 Rthlr. - - 40 -
Summa 30 Morgen thun an Gelde Summa 240 Rthlr.
§. 73.
Nun wollen wir zwei ſolche Eigenthuͤmer
oder Bauer, die wir A und B nennen, anneh-
men, deren jeder dreißig Morgen beſitzt, die
bei der Taxation nach obigen Maßſtab einan-
der gleich nemlich jede dreißig Morgen zu 240
Rthlr. geſchaͤtzet worden, weil ſie zur Zeit der
Gemeinheiten in obige drei Claſſen zu gleichen
Theilen ihrer Lage nach befindlich waren.
Bei der neuen Einrichtung aber erhaͤlt der Ei-
genthuͤmer A. ein gluͤcklich Looß, und bekommt
ſeine ſaͤmtliche dreißig Morgen in der beſten
Lage,
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