Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.Sechtes Capitel. Allgemeiner Entwurf, wie die Auf- §. 59. Dieses Capitel wird einige allgemeine Regeln tern
Sechtes Capitel. Allgemeiner Entwurf, wie die Auf- §. 59. Dieſes Capitel wird einige allgemeine Regeln tern
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Sechtes Capitel.
Allgemeiner Entwurf, wie die Auf-
hebung der Gemeinheiten am fuͤglichſten
bewerkſtelliget, und jedermann dabei
ſchadloß gehalten werden kann.
§. 59.
Dieſes Capitel wird einige allgemeine Regeln
enthalten, welche bei der Aufhebung der
Gemeinheiten zu beobachten ſind, wenn dieſes
groſſe und nuͤtzliche Geſchaͤfte mit allen ſeinen
erwuͤnſchten Folgen zu Stande kommen ſoll.
Der billige Leſer wird mir aber zutrauen, daß
ich weit entfernt bin, mit einem gewiſſen rich-
terlichen Anſehen Vorſchriften zu entwerfen,
als welches nur das Amt eines Landescollegii
ſein kann, ſondern meine Saͤtze koͤnnen hoͤch-
ſtens als wohlgemeinte Vorſchlaͤge gelten, die
in der Natur der Sache gegruͤndet ſind. Jch
habe ſeit langer Zeit vieles geleſen, ſo hieher ge-
hoͤret, manches geſehen, und noch mehr von
zuverlaͤßigen Perſonen gehoͤret, denen die in-
nere Einrichtung derer Laͤnder bekannt iſt, wo
die Aufhebung der Gemeinheiten bereits ſehr
vortheilhaft zu Stande gebracht iſt. Gluͤck
genug fuͤr mich und fuͤr meine Feder, wenn
auch nur ein einziger Gedanke in dieſen Blaͤt-
tern
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