Allgemeiner Entwurf, wie die Auf- hebung der Gemeinheiten am füglichsten bewerkstelliget, und jedermann dabei schadloß gehalten werden kann.
§. 59.
Dieses Capitel wird einige allgemeine Regeln enthalten, welche bei der Aufhebung der Gemeinheiten zu beobachten sind, wenn dieses grosse und nützliche Geschäfte mit allen seinen erwünschten Folgen zu Stande kommen soll. Der billige Leser wird mir aber zutrauen, daß ich weit entfernt bin, mit einem gewissen rich- terlichen Ansehen Vorschriften zu entwerfen, als welches nur das Amt eines Landescollegii sein kann, sondern meine Sätze können höch- stens als wohlgemeinte Vorschläge gelten, die in der Natur der Sache gegründet sind. Jch habe seit langer Zeit vieles gelesen, so hieher ge- höret, manches gesehen, und noch mehr von zuverläßigen Personen gehöret, denen die in- nere Einrichtung derer Länder bekannt ist, wo die Aufhebung der Gemeinheiten bereits sehr vortheilhaft zu Stande gebracht ist. Glück genug für mich und für meine Feder, wenn auch nur ein einziger Gedanke in diesen Blät-
tern
Sechtes Capitel.
Allgemeiner Entwurf, wie die Auf- hebung der Gemeinheiten am fuͤglichſten bewerkſtelliget, und jedermann dabei ſchadloß gehalten werden kann.
§. 59.
Dieſes Capitel wird einige allgemeine Regeln enthalten, welche bei der Aufhebung der Gemeinheiten zu beobachten ſind, wenn dieſes groſſe und nuͤtzliche Geſchaͤfte mit allen ſeinen erwuͤnſchten Folgen zu Stande kommen ſoll. Der billige Leſer wird mir aber zutrauen, daß ich weit entfernt bin, mit einem gewiſſen rich- terlichen Anſehen Vorſchriften zu entwerfen, als welches nur das Amt eines Landescollegii ſein kann, ſondern meine Saͤtze koͤnnen hoͤch- ſtens als wohlgemeinte Vorſchlaͤge gelten, die in der Natur der Sache gegruͤndet ſind. Jch habe ſeit langer Zeit vieles geleſen, ſo hieher ge- hoͤret, manches geſehen, und noch mehr von zuverlaͤßigen Perſonen gehoͤret, denen die in- nere Einrichtung derer Laͤnder bekannt iſt, wo die Aufhebung der Gemeinheiten bereits ſehr vortheilhaft zu Stande gebracht iſt. Gluͤck genug fuͤr mich und fuͤr meine Feder, wenn auch nur ein einziger Gedanke in dieſen Blaͤt-
tern
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Sechtes Capitel.
Allgemeiner Entwurf, wie die Auf-
hebung der Gemeinheiten am fuͤglichſten
bewerkſtelliget, und jedermann dabei
ſchadloß gehalten werden kann.
§. 59.
Dieſes Capitel wird einige allgemeine Regeln
enthalten, welche bei der Aufhebung der
Gemeinheiten zu beobachten ſind, wenn dieſes
groſſe und nuͤtzliche Geſchaͤfte mit allen ſeinen
erwuͤnſchten Folgen zu Stande kommen ſoll.
Der billige Leſer wird mir aber zutrauen, daß
ich weit entfernt bin, mit einem gewiſſen rich-
terlichen Anſehen Vorſchriften zu entwerfen,
als welches nur das Amt eines Landescollegii
ſein kann, ſondern meine Saͤtze koͤnnen hoͤch-
ſtens als wohlgemeinte Vorſchlaͤge gelten, die
in der Natur der Sache gegruͤndet ſind. Jch
habe ſeit langer Zeit vieles geleſen, ſo hieher ge-
hoͤret, manches geſehen, und noch mehr von
zuverlaͤßigen Perſonen gehoͤret, denen die in-
nere Einrichtung derer Laͤnder bekannt iſt, wo
die Aufhebung der Gemeinheiten bereits ſehr
vortheilhaft zu Stande gebracht iſt. Gluͤck
genug fuͤr mich und fuͤr meine Feder, wenn
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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/129>, abgerufen am 04.03.2025.
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