Wetzel, Franz Xaver: Reisebegleiter für Jünglinge. Ravensburg, [1901].III. Des Weitern ist zu beachten, daß man auf IV. Es giebt noch andere Vorsichtsmaßregeln für 1. Nie besteige oder verlasse man einen in III. Des Weitern ist zu beachten, daß man auf IV. Es giebt noch andere Vorsichtsmaßregeln für 1. Nie besteige oder verlasse man einen in <TEI> <text> <body> <div n="3"> <div n="3"> <pb facs="#f0031" xml:id="W544R3_001_1901_pb0025_0001" n="25"/> <head rendition="#c">III.</head><lb/> <p>Des Weitern ist zu beachten, <hi rendition="#g">daß man auf<lb/> der Eisenbahn und in den Städten sich<lb/> immer an die Beamten, also die Condukteure<lb/> und Polizisten halte, so oft man eines Auf-<lb/> schlusses oder Schutzes bedarf</hi>. Dies trifft<lb/> besonders auch ein, wenn im Eisenbahn- oder Post-<lb/> wagen glaubenswidrige oder unsittliche Gespräche<lb/> geführt werden. Oft kann ein kurzes, aber ernstes<lb/> Wort solch' lose Zungen zum Schweigen bringen.<lb/> Auf einer Station war ein junger Handelsreisender<lb/> in den Wagen gestiegen. Kaum hatte er sich nieder-<lb/> gelassen, so begann ein Trupp Soldaten die ab-<lb/> scheulichsten Zoten zu reißen. Sofort erhob sich<lb/> der junge Herr und rief laut, daß man es im<lb/> ganzen Wagen hören konnte: <q>„Ich habe nicht ge-<lb/> meint, daß ich in einen Schweinestall hineingeraten<lb/> sei.“</q> Mehrere Mitreisende riefen <q>„Bravo.“</q> Die<lb/> unsauberen Mäuler verstummten. Wird aber die<lb/> Zurechtweisung nicht beachtet, so rufe man den<lb/> Condukteur zu Hilfe. Er hat dafür zu sorgen, daß<lb/> kein Fahrgast von seinen Mitpassagieren belästiget<lb/> werde. Solche glaubens- und schamlose Schwätzer<lb/> verdienen gar keine Schonung.</p> </div> <div n="4"> <head rendition="#c">IV.</head><lb/> <p>Es giebt noch andere Vorsichtsmaßregeln für<lb/> die Eisenbahnfahrt, wir wollen sie kurz nennen.</p> <p>1. Nie besteige oder verlasse man einen in<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [25/0031]
III.
Des Weitern ist zu beachten, daß man auf
der Eisenbahn und in den Städten sich
immer an die Beamten, also die Condukteure
und Polizisten halte, so oft man eines Auf-
schlusses oder Schutzes bedarf. Dies trifft
besonders auch ein, wenn im Eisenbahn- oder Post-
wagen glaubenswidrige oder unsittliche Gespräche
geführt werden. Oft kann ein kurzes, aber ernstes
Wort solch' lose Zungen zum Schweigen bringen.
Auf einer Station war ein junger Handelsreisender
in den Wagen gestiegen. Kaum hatte er sich nieder-
gelassen, so begann ein Trupp Soldaten die ab-
scheulichsten Zoten zu reißen. Sofort erhob sich
der junge Herr und rief laut, daß man es im
ganzen Wagen hören konnte: „Ich habe nicht ge-
meint, daß ich in einen Schweinestall hineingeraten
sei.“ Mehrere Mitreisende riefen „Bravo.“ Die
unsauberen Mäuler verstummten. Wird aber die
Zurechtweisung nicht beachtet, so rufe man den
Condukteur zu Hilfe. Er hat dafür zu sorgen, daß
kein Fahrgast von seinen Mitpassagieren belästiget
werde. Solche glaubens- und schamlose Schwätzer
verdienen gar keine Schonung.
IV.
Es giebt noch andere Vorsichtsmaßregeln für
die Eisenbahnfahrt, wir wollen sie kurz nennen.
1. Nie besteige oder verlasse man einen in
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