dasjenige der Mutter ist, wie oben schon erwähnt wurde. Dies ist ja auch längst bekannt, hat aber doch noch nicht allgemein zu der Erkenntniss geführt, dass das Geschlecht überhaupt nicht vererbt wird, dass vielmehr stets von jeder elterlichen Seite beide Geschlechtsanlagen übertragen werden, und dass die Ent- scheidung darüber, welche Anlagen zur Ausführung gelangen sollen, von sekundären Momenten abhängen, die wir noch in keinem Fall mit Klarheit erkannt haben. Es können ebenso gut die männlichen als die weiblichen Hälften der sexuellen Doppeldeterminanten der Mutter zur Entwickelung gelangen, ebenso gut die weiblichen als die männlichen Hälften der sexuellen Doppeldeterminanten des Vaters, und das von Häckel seiner Zeit aufgestellte "Gesetz der geschlechtlichen Vererbung"1) ist nicht haltbar. Rein empirisch ausgedrückt verhält sich viel- mehr die Sache so, wie sie Dejerine2) in seinem werthvollen Buche über die Erblichkeit der Nervenkrankheiten nach Darwin (?) formulirt hat: "Das Überwiegen des einen Elters bei der Ver- erbung kann direkt oder gekreuzt sein, d. h. es kann dem Geschlecht folgen oder an dem entgegengesetzten Geschlecht sich äussern."
Aus diesem Grunde durfte ich in dem Abschnitt über den Kampf der elterlichen Merkmale beim Aufbau des Kindes von der sogenannten "Vererbung des Geschlechtes" ganz absehen; das Geschlecht wird nicht vererbt, vielmehr nur die Geschlechts- Charaktere, primäre und sekundäre.
2. Pathologischer Dimorphismus.
Die Bluterkrankheit.
Im Anschluss an die idioplasmatische Begründung des sexuellen Dimorphismus möchte ich die Vererbung einer ge-
1)Ernst Häckel, "Generelle Morphologie der Organismen". Bd. II, p. 183, Berlin 1866.
2) J. Dejerine, "L'Heredite dans les maladies du systeme nerveux". Paris 1886, p. 17.
dasjenige der Mutter ist, wie oben schon erwähnt wurde. Dies ist ja auch längst bekannt, hat aber doch noch nicht allgemein zu der Erkenntniss geführt, dass das Geschlecht überhaupt nicht vererbt wird, dass vielmehr stets von jeder elterlichen Seite beide Geschlechtsanlagen übertragen werden, und dass die Ent- scheidung darüber, welche Anlagen zur Ausführung gelangen sollen, von sekundären Momenten abhängen, die wir noch in keinem Fall mit Klarheit erkannt haben. Es können ebenso gut die männlichen als die weiblichen Hälften der sexuellen Doppeldeterminanten der Mutter zur Entwickelung gelangen, ebenso gut die weiblichen als die männlichen Hälften der sexuellen Doppeldeterminanten des Vaters, und das von Häckel seiner Zeit aufgestellte „Gesetz der geschlechtlichen Vererbung“1) ist nicht haltbar. Rein empirisch ausgedrückt verhält sich viel- mehr die Sache so, wie sie Déjerine2) in seinem werthvollen Buche über die Erblichkeit der Nervenkrankheiten nach Darwin (?) formulirt hat: „Das Überwiegen des einen Elters bei der Ver- erbung kann direkt oder gekreuzt sein, d. h. es kann dem Geschlecht folgen oder an dem entgegengesetzten Geschlecht sich äussern.“
Aus diesem Grunde durfte ich in dem Abschnitt über den Kampf der elterlichen Merkmale beim Aufbau des Kindes von der sogenannten „Vererbung des Geschlechtes“ ganz absehen; das Geschlecht wird nicht vererbt, vielmehr nur die Geschlechts- Charaktere, primäre und sekundäre.
2. Pathologischer Dimorphismus.
Die Bluterkrankheit.
Im Anschluss an die idioplasmatische Begründung des sexuellen Dimorphismus möchte ich die Vererbung einer ge-
1)Ernst Häckel, „Generelle Morphologie der Organismen“. Bd. II, p. 183, Berlin 1866.
2) J. Déjerine, „L’Hérédité dans les maladies du système nerveux“. Paris 1886, p. 17.
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zu der Erkenntniss geführt, dass das Geschlecht überhaupt nicht
vererbt wird, dass vielmehr stets von jeder elterlichen Seite
beide Geschlechtsanlagen übertragen werden, und dass die Ent-
scheidung darüber, welche Anlagen zur Ausführung gelangen
sollen, von sekundären Momenten abhängen, die wir noch in
keinem Fall mit Klarheit erkannt haben. Es können ebenso
gut die männlichen als die weiblichen Hälften der sexuellen
Doppeldeterminanten der Mutter zur Entwickelung gelangen,
ebenso gut die weiblichen als die männlichen Hälften der sexuellen
Doppeldeterminanten des Vaters, und das von Häckel seiner
Zeit aufgestellte „Gesetz der geschlechtlichen Vererbung“ 1) ist
nicht haltbar. Rein empirisch ausgedrückt verhält sich viel-
mehr die Sache so, wie sie Déjerine 2) in seinem werthvollen
Buche über die Erblichkeit der Nervenkrankheiten nach Darwin (?)
formulirt hat: „Das Überwiegen des einen Elters bei der Ver-
erbung kann direkt oder gekreuzt sein, d. h. es kann dem Geschlecht
folgen oder an dem entgegengesetzten Geschlecht sich äussern.“
Aus diesem Grunde durfte ich in dem Abschnitt über den
Kampf der elterlichen Merkmale beim Aufbau des Kindes von
der sogenannten „Vererbung des Geschlechtes“ ganz absehen;
das Geschlecht wird nicht vererbt, vielmehr nur die Geschlechts-
Charaktere, primäre und sekundäre.
2. Pathologischer Dimorphismus.
Die Bluterkrankheit.
Im Anschluss an die idioplasmatische Begründung des
sexuellen Dimorphismus möchte ich die Vererbung einer ge-
1) Ernst Häckel, „Generelle Morphologie der Organismen“. Bd. II,
p. 183, Berlin 1866.
2) J. Déjerine, „L’Hérédité dans les maladies du système nerveux“.
Paris 1886, p. 17.
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Weismann, August: Das Keimplasma. Eine Theorie der Vererbung. Jena, 1892, S. 484. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/weismann_keimplasma_1892/508>, abgerufen am 22.12.2024.
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