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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Erstes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk.
der Ecke eine Verschiebung der Läuferreihen in der 1., 5., 9., 13. u. s. w.
Schaar zu erreichen. Daher heißen die Regeln:

Erstens: in dem Kreuzverband sind die ersten beiden Schaaren
ganz ebenso wie die des Blockverbandes, die dritte und vierte
Schaar unterliegen in der Weise einer Modifikation,
a) daß bei 1, 2, 3 u. s. w. Ziegel starken Wänden neben
die Dreiquartiere der Läuferschaar so viele ganze Ziegel
hintereinander gelegt werden, als die Mauer ganze
Steinlängen zur Stärke hat, und
b) daß bei 11/2, 21/2, 31/2 u. s. w. starke Mauern ein halber
Stein (Zweiquartier g) sowohl neben den ersten Drei-
quartier (siehe E--H in Fig. 39) der Läuferschaar, als
auch in die innere Ecke der Streckerschaar gebracht wird.
Letzteres geschieht, um auch an der inneren Mauerfläche den Kreuz-
verband zu erhalten; wenn dagegen die innere Fläche im Block-
verbande bleiben soll, ist der innere Zweiquartierstein g un-
nöthig.

Die Anwendung der genannten Regeln erkennt man in den Fi-
guren 39 A--H, und zwar giebt:

Fig. A die 3. u. 4. Schaar einer 1 und 1 Stein starken Mauerecke
" B " " " " " " 2 " 2 Steinen " "
" C " " " " " " 3 " 3 " " "
" D " " " " " " 4 " 4 " " "
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" H " " " " " " 41/2 " 41/2 " " "

im Kreuzverbande.

4. Eckbildungen im Kreuzverbande mit Kopfstücken.

Die Regeln hierfür lauten folgendermaßen:

Außer den schon im Blockverbande vorhandenen Kopfstücken ist

a) in Mauern von 1, 2, 3 u. s. w. Steinen Stärke in der Läufer-
schaar ein Zweiquartier sowohl in der vordersten Läufer-
reihe gleich neben dem ersten ganzen Stein, als auch in
der hintersten Läuferreihe unmittelbar an der Ecke erfor-
derlich.

Erſtes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk.
der Ecke eine Verſchiebung der Läuferreihen in der 1., 5., 9., 13. u. ſ. w.
Schaar zu erreichen. Daher heißen die Regeln:

Erſtens: in dem Kreuzverband ſind die erſten beiden Schaaren
ganz ebenſo wie die des Blockverbandes, die dritte und vierte
Schaar unterliegen in der Weiſe einer Modifikation,
α) daß bei 1, 2, 3 u. ſ. w. Ziegel ſtarken Wänden neben
die Dreiquartiere der Läuferſchaar ſo viele ganze Ziegel
hintereinander gelegt werden, als die Mauer ganze
Steinlängen zur Stärke hat, und
β) daß bei 1½, 2½, 3½ u. ſ. w. ſtarke Mauern ein halber
Stein (Zweiquartier g) ſowohl neben den erſten Drei-
quartier (ſiehe E—H in Fig. 39) der Läuferſchaar, als
auch in die innere Ecke der Streckerſchaar gebracht wird.
Letzteres geſchieht, um auch an der inneren Mauerfläche den Kreuz-
verband zu erhalten; wenn dagegen die innere Fläche im Block-
verbande bleiben ſoll, iſt der innere Zweiquartierſtein g un-
nöthig.

Die Anwendung der genannten Regeln erkennt man in den Fi-
guren 39 A—H, und zwar giebt:

Fig. A die 3. u. 4. Schaar einer 1 und 1 Stein ſtarken Mauerecke
B „ „ „ „ „ „ 2 „ 2 Steinen „ „
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im Kreuzverbande.

4. Eckbildungen im Kreuzverbande mit Kopfſtücken.

Die Regeln hierfür lauten folgendermaßen:

Außer den ſchon im Blockverbande vorhandenen Kopfſtücken iſt

α) in Mauern von 1, 2, 3 u. ſ. w. Steinen Stärke in der Läufer-
ſchaar ein Zweiquartier ſowohl in der vorderſten Läufer-
reihe gleich neben dem erſten ganzen Stein, als auch in
der hinterſten Läuferreihe unmittelbar an der Ecke erfor-
derlich.
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[34/0050] Erſtes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk. der Ecke eine Verſchiebung der Läuferreihen in der 1., 5., 9., 13. u. ſ. w. Schaar zu erreichen. Daher heißen die Regeln: Erſtens: in dem Kreuzverband ſind die erſten beiden Schaaren ganz ebenſo wie die des Blockverbandes, die dritte und vierte Schaar unterliegen in der Weiſe einer Modifikation, α) daß bei 1, 2, 3 u. ſ. w. Ziegel ſtarken Wänden neben die Dreiquartiere der Läuferſchaar ſo viele ganze Ziegel hintereinander gelegt werden, als die Mauer ganze Steinlängen zur Stärke hat, und β) daß bei 1½, 2½, 3½ u. ſ. w. ſtarke Mauern ein halber Stein (Zweiquartier g) ſowohl neben den erſten Drei- quartier (ſiehe E—H in Fig. 39) der Läuferſchaar, als auch in die innere Ecke der Streckerſchaar gebracht wird. Letzteres geſchieht, um auch an der inneren Mauerfläche den Kreuz- verband zu erhalten; wenn dagegen die innere Fläche im Block- verbande bleiben ſoll, iſt der innere Zweiquartierſtein g un- nöthig. Die Anwendung der genannten Regeln erkennt man in den Fi- guren 39 A—H, und zwar giebt: Fig. A die 3. u. 4. Schaar einer 1 und 1 Stein ſtarken Mauerecke „ B „ „ „ „ „ „ 2 „ 2 Steinen „ „ „ C „ „ „ „ „ „ 3 „ 3 „ „ „ „ D „ „ „ „ „ „ 4 „ 4 „ „ „ „ E „ „ „ „ „ „ 1½ „ 1½ „ „ „ „ F „ „ „ „ „ „ 2½ „ 2½ „ „ „ „ G „ „ „ „ „ „ 3½ „ 3½ „ „ „ „ H „ „ „ „ „ „ 4½ „ 4½ „ „ „ im Kreuzverbande. 4. Eckbildungen im Kreuzverbande mit Kopfſtücken. Die Regeln hierfür lauten folgendermaßen: Außer den ſchon im Blockverbande vorhandenen Kopfſtücken iſt α) in Mauern von 1, 2, 3 u. ſ. w. Steinen Stärke in der Läufer- ſchaar ein Zweiquartier ſowohl in der vorderſten Läufer- reihe gleich neben dem erſten ganzen Stein, als auch in der hinterſten Läuferreihe unmittelbar an der Ecke erfor- derlich.

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/50>, abgerufen am 22.12.2024.