Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.Zweites Kapitel. Die Gewölbe. XVI. Das Trockenlegen der Keller ist von größter Wichtigkeit, wenn die Gebäude in feuchtem, oder gar in erstens, stecken die Kellerräume nur in etwas feuchtem Erd- boden und sie werden nicht als Wohn-, Lager-, Arbeits- räume, sondern blos als Wirthschaftsräume benutzt; zweitens, desgl. desgl., aber sie dienen auch als Aufenthalts- räume für Menschen oder Vieh (in großen Städten befinden sich die Pferdeställe sehr häufig im Kellergeschoß, so z. B. in Wien); drittens, der Erdboden ist sehr feucht und sogar zu bestimm- ten Zeiten mit Grundwasser gesättigt. Im ersten Falle genügt es schon, die Kellermauern außerhalb Im zweiten Falle muß man sehr gewissenhaft vorgehen und, Unter Umständen ist die Aufführung hohler Wände mit einer Zweites Kapitel. Die Gewölbe. XVI. Das Trockenlegen der Keller iſt von größter Wichtigkeit, wenn die Gebäude in feuchtem, oder gar in erſtens, ſtecken die Kellerräume nur in etwas feuchtem Erd- boden und ſie werden nicht als Wohn-, Lager-, Arbeits- räume, ſondern blos als Wirthſchaftsräume benutzt; zweitens, desgl. desgl., aber ſie dienen auch als Aufenthalts- räume für Menſchen oder Vieh (in großen Städten befinden ſich die Pferdeſtälle ſehr häufig im Kellergeſchoß, ſo z. B. in Wien); drittens, der Erdboden iſt ſehr feucht und ſogar zu beſtimm- ten Zeiten mit Grundwaſſer geſättigt. Im erſten Falle genügt es ſchon, die Kellermauern außerhalb Im zweiten Falle muß man ſehr gewiſſenhaft vorgehen und, Unter Umſtänden iſt die Aufführung hohler Wände mit einer <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0484" n="468"/> <fw place="top" type="header">Zweites Kapitel. Die Gewölbe.</fw><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#aq">XVI.</hi> <hi rendition="#g">Das Trockenlegen der Keller</hi> </head><lb/> <p>iſt von größter Wichtigkeit, wenn die Gebäude in feuchtem, oder gar in<lb/> dem Grundwaſſer ausgeſetzten Erdboden erbaut werden. Hierbei können<lb/> hauptſächlich drei Umſtände zur Geltung kommen, nämlich:</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#g">erſtens</hi>, ſtecken die Kellerräume nur in etwas feuchtem Erd-<lb/> boden und ſie werden nicht als Wohn-, Lager-, Arbeits-<lb/> räume, ſondern blos als Wirthſchaftsräume benutzt;</item><lb/> <item><hi rendition="#g">zweitens</hi>, desgl. desgl., aber ſie dienen auch als Aufenthalts-<lb/> räume für Menſchen oder Vieh (in großen Städten befinden<lb/> ſich die Pferdeſtälle ſehr häufig im Kellergeſchoß, ſo z. B.<lb/> in Wien);</item><lb/> <item><hi rendition="#g">drittens</hi>, der Erdboden iſt ſehr feucht und ſogar zu beſtimm-<lb/> ten Zeiten mit Grundwaſſer geſättigt.</item> </list><lb/> <p>Im <hi rendition="#g">erſten</hi> Falle genügt es ſchon, die Kellermauern außerhalb<lb/> mit ſehr hart gebrannten Ziegeln, am beſten mit Klinkern, in Cement-<lb/> mörtel herzuſtellen, ſodann die Außenfläche, ſo weit ſie in dem Erd-<lb/> boden ſteckt, mit gutem Cementmörtel zu verputzen. Iſolirſchichten,<lb/> dicht über dem Kellerfußboden und etwa 0,5—0,75<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">m</hi></hi> über dem Terrain,<lb/> dürfen nicht fehlen. Zweckmäßig iſt es auch — und dieſes Mittel<lb/> hat der Verfaſſer d. Werkes ſelbſt mit Erfolg angewendet — die<lb/> innere Wandfläche der Umfangsmauern zwei- bis dreimal mit Stein-<lb/> kohlentheer, dem aber jedenfalls Asphalt beigegeben werden muß,<lb/> auf die Mauerfläche zu ſtreichen und nach dem Trocknen dieſes An-<lb/> ſtriches erſt den Rappputz aufzutragen.</p><lb/> <p>Im <hi rendition="#g">zweiten</hi> Falle muß man ſehr gewiſſenhaft vorgehen und,<lb/> außer den ſoeben erwähnten Vorkehrungen, mindeſtens an der inneren<lb/> Seite der Mauer eine Verblendung mit Hohlſteinen, wie wir ſie in<lb/> Fig. 82—83 d. Bandes veranſchaulichten, anordnen. Beſſer wäre<lb/> es, den Erdboden mittelſt einer außerhalb aufgeſtellten zweiten Mauer<lb/> von den eigentlichen Fundamentmauern abzuhalten. Dieſes Verfahren<lb/> haben wir gleichfalls in den Fig. 321 und 322 geſchildert und illuſtrirt.</p><lb/> <p>Unter Umſtänden iſt die Aufführung hohler Wände mit einer<lb/> Luftſchicht von 4—8<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">zm</hi></hi> Breite ein vortreffliches Mittel, um Keller-<lb/> räume, die in nicht allzu feuchter Erde ſtecken, trocken zu halten. Sehr<lb/> häufig, namentlich an Giebelmauern und Fenſterbrüſtungen, läßt<lb/> ſich dieſe Conſtruktionsweiſe ohne Schwierigkeit ausführen, dagegen<lb/> wird ſie an Frontwänden eine geringe Verſtärkung der Fundament-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [468/0484]
Zweites Kapitel. Die Gewölbe.
XVI. Das Trockenlegen der Keller
iſt von größter Wichtigkeit, wenn die Gebäude in feuchtem, oder gar in
dem Grundwaſſer ausgeſetzten Erdboden erbaut werden. Hierbei können
hauptſächlich drei Umſtände zur Geltung kommen, nämlich:
erſtens, ſtecken die Kellerräume nur in etwas feuchtem Erd-
boden und ſie werden nicht als Wohn-, Lager-, Arbeits-
räume, ſondern blos als Wirthſchaftsräume benutzt;
zweitens, desgl. desgl., aber ſie dienen auch als Aufenthalts-
räume für Menſchen oder Vieh (in großen Städten befinden
ſich die Pferdeſtälle ſehr häufig im Kellergeſchoß, ſo z. B.
in Wien);
drittens, der Erdboden iſt ſehr feucht und ſogar zu beſtimm-
ten Zeiten mit Grundwaſſer geſättigt.
Im erſten Falle genügt es ſchon, die Kellermauern außerhalb
mit ſehr hart gebrannten Ziegeln, am beſten mit Klinkern, in Cement-
mörtel herzuſtellen, ſodann die Außenfläche, ſo weit ſie in dem Erd-
boden ſteckt, mit gutem Cementmörtel zu verputzen. Iſolirſchichten,
dicht über dem Kellerfußboden und etwa 0,5—0,75m über dem Terrain,
dürfen nicht fehlen. Zweckmäßig iſt es auch — und dieſes Mittel
hat der Verfaſſer d. Werkes ſelbſt mit Erfolg angewendet — die
innere Wandfläche der Umfangsmauern zwei- bis dreimal mit Stein-
kohlentheer, dem aber jedenfalls Asphalt beigegeben werden muß,
auf die Mauerfläche zu ſtreichen und nach dem Trocknen dieſes An-
ſtriches erſt den Rappputz aufzutragen.
Im zweiten Falle muß man ſehr gewiſſenhaft vorgehen und,
außer den ſoeben erwähnten Vorkehrungen, mindeſtens an der inneren
Seite der Mauer eine Verblendung mit Hohlſteinen, wie wir ſie in
Fig. 82—83 d. Bandes veranſchaulichten, anordnen. Beſſer wäre
es, den Erdboden mittelſt einer außerhalb aufgeſtellten zweiten Mauer
von den eigentlichen Fundamentmauern abzuhalten. Dieſes Verfahren
haben wir gleichfalls in den Fig. 321 und 322 geſchildert und illuſtrirt.
Unter Umſtänden iſt die Aufführung hohler Wände mit einer
Luftſchicht von 4—8zm Breite ein vortreffliches Mittel, um Keller-
räume, die in nicht allzu feuchter Erde ſtecken, trocken zu halten. Sehr
häufig, namentlich an Giebelmauern und Fenſterbrüſtungen, läßt
ſich dieſe Conſtruktionsweiſe ohne Schwierigkeit ausführen, dagegen
wird ſie an Frontwänden eine geringe Verſtärkung der Fundament-
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