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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Erstes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk.
lichen viereckigen Backsteine die sogenannten "Form- oder Profil-
steine" kommen. Einige Beispiele dieser Art geben die Fig. 30 und 31
A--C in Ansichten, Querschnitten und Grundrissen.

III. Die Mauerecken

sind die wichtigsten Theile des Mauerwerkes, sie können sowohl recht-,
stumpf- oder spitzwinklig sein.

Die wichtigsten Regeln bei Anlage eines Mauerwinkels oder
mehrerer zu einem ganzen Gebäude gehörender Ecken lauten:

Erstens: In zwei auf einanderfolgenden Schichten (Schaaren)
wechseln Läufer- mit Binder- (Strecker-) schichten ab.
Zweitens: In einer und derselben Schaar müssen sämmtliche
gleichliegende Wände entweder nur Strecker- oder nur Bin-
derschichten haben; hieraus folgt, daß an den Ecken nach
einer Seite hin die Strecker- und nach der anderen die Läufer-
schaaren laufen. Die consequente Befolgung dieser Regel
erleichtert das Verbandlegen ganz ungemein, zumal wenn
man bedenkt, daß die Maurer stets an den Ecken zu arbeiten
beginnen. Die Benennung der Schaar geschieht nach der
Lage der Steine an der äußeren Wandfläche; sieht man hier
nur Köpfe, so heißt die Schaar eine "Strecker- oder Binder-
schaar" (auch in 11/2, 21/2 u. s. w. starken Wänden), sind
ausschließlich Läufer sichtbar, dann erhält die Schaar nach
diesen ihren Namen.
Drittens: Bei Anwendung von Dreiquartieren greifen die Lauf-
schichten immer über die andere Mauerseite, sonach stoßen
die Streckerschaaren gegen die Läuferschichten.

Die vorstehenden Hauptregeln verdeutlichen wir in den Figuren 32
A--F. Fig. 32 A stellt einen einfachen, mit vier Wänden um-
schlossenen Raum dar, l bezeichnet die Läufer- und s die Strecker-
schaaren. Erstere gehen in der Längenrichtung der Mauer ganz durch.
Auch wenn der Raum schiefwinklig ist und die Mauern in beliebiger
Richtung liegen, findet dieselbe Regel Anwendung; dies erkennen
wir in den Grundrißanordnungen Fig. 32 C--F.

Schließen zwei Wände einen stumpfen Winkel ein, so können beide
die gleiche Schaarart erhalten; dasselbe geschieht auch, wenn zwei
Mauern einen spitzen Winkel bilden. Die mannigfachsten Fälle füh-
ren die Beispiele 32 C--F vor, in welchen bald an dem spitzen,

Erſtes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk.
lichen viereckigen Backſteine die ſogenannten „Form- oder Profil-
ſteine“ kommen. Einige Beiſpiele dieſer Art geben die Fig. 30 und 31
A—C in Anſichten, Querſchnitten und Grundriſſen.

III. Die Mauerecken

ſind die wichtigſten Theile des Mauerwerkes, ſie können ſowohl recht-,
ſtumpf- oder ſpitzwinklig ſein.

Die wichtigſten Regeln bei Anlage eines Mauerwinkels oder
mehrerer zu einem ganzen Gebäude gehörender Ecken lauten:

Erſtens: In zwei auf einanderfolgenden Schichten (Schaaren)
wechſeln Läufer- mit Binder- (Strecker-) ſchichten ab.
Zweitens: In einer und derſelben Schaar müſſen ſämmtliche
gleichliegende Wände entweder nur Strecker- oder nur Bin-
derſchichten haben; hieraus folgt, daß an den Ecken nach
einer Seite hin die Strecker- und nach der anderen die Läufer-
ſchaaren laufen. Die conſequente Befolgung dieſer Regel
erleichtert das Verbandlegen ganz ungemein, zumal wenn
man bedenkt, daß die Maurer ſtets an den Ecken zu arbeiten
beginnen. Die Benennung der Schaar geſchieht nach der
Lage der Steine an der äußeren Wandfläche; ſieht man hier
nur Köpfe, ſo heißt die Schaar eine „Strecker- oder Binder-
ſchaar“ (auch in 1½, 2½ u. ſ. w. ſtarken Wänden), ſind
ausſchließlich Läufer ſichtbar, dann erhält die Schaar nach
dieſen ihren Namen.
Drittens: Bei Anwendung von Dreiquartieren greifen die Lauf-
ſchichten immer über die andere Mauerſeite, ſonach ſtoßen
die Streckerſchaaren gegen die Läuferſchichten.

Die vorſtehenden Hauptregeln verdeutlichen wir in den Figuren 32
A—F. Fig. 32 A ſtellt einen einfachen, mit vier Wänden um-
ſchloſſenen Raum dar, l bezeichnet die Läufer- und s die Strecker-
ſchaaren. Erſtere gehen in der Längenrichtung der Mauer ganz durch.
Auch wenn der Raum ſchiefwinklig iſt und die Mauern in beliebiger
Richtung liegen, findet dieſelbe Regel Anwendung; dies erkennen
wir in den Grundrißanordnungen Fig. 32 C—F.

Schließen zwei Wände einen ſtumpfen Winkel ein, ſo können beide
die gleiche Schaarart erhalten; daſſelbe geſchieht auch, wenn zwei
Mauern einen ſpitzen Winkel bilden. Die mannigfachſten Fälle füh-
ren die Beiſpiele 32 C—F vor, in welchen bald an dem ſpitzen,

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[26/0042] Erſtes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk. lichen viereckigen Backſteine die ſogenannten „Form- oder Profil- ſteine“ kommen. Einige Beiſpiele dieſer Art geben die Fig. 30 und 31 A—C in Anſichten, Querſchnitten und Grundriſſen. III. Die Mauerecken ſind die wichtigſten Theile des Mauerwerkes, ſie können ſowohl recht-, ſtumpf- oder ſpitzwinklig ſein. Die wichtigſten Regeln bei Anlage eines Mauerwinkels oder mehrerer zu einem ganzen Gebäude gehörender Ecken lauten: Erſtens: In zwei auf einanderfolgenden Schichten (Schaaren) wechſeln Läufer- mit Binder- (Strecker-) ſchichten ab. Zweitens: In einer und derſelben Schaar müſſen ſämmtliche gleichliegende Wände entweder nur Strecker- oder nur Bin- derſchichten haben; hieraus folgt, daß an den Ecken nach einer Seite hin die Strecker- und nach der anderen die Läufer- ſchaaren laufen. Die conſequente Befolgung dieſer Regel erleichtert das Verbandlegen ganz ungemein, zumal wenn man bedenkt, daß die Maurer ſtets an den Ecken zu arbeiten beginnen. Die Benennung der Schaar geſchieht nach der Lage der Steine an der äußeren Wandfläche; ſieht man hier nur Köpfe, ſo heißt die Schaar eine „Strecker- oder Binder- ſchaar“ (auch in 1½, 2½ u. ſ. w. ſtarken Wänden), ſind ausſchließlich Läufer ſichtbar, dann erhält die Schaar nach dieſen ihren Namen. Drittens: Bei Anwendung von Dreiquartieren greifen die Lauf- ſchichten immer über die andere Mauerſeite, ſonach ſtoßen die Streckerſchaaren gegen die Läuferſchichten. Die vorſtehenden Hauptregeln verdeutlichen wir in den Figuren 32 A—F. Fig. 32 A ſtellt einen einfachen, mit vier Wänden um- ſchloſſenen Raum dar, l bezeichnet die Läufer- und s die Strecker- ſchaaren. Erſtere gehen in der Längenrichtung der Mauer ganz durch. Auch wenn der Raum ſchiefwinklig iſt und die Mauern in beliebiger Richtung liegen, findet dieſelbe Regel Anwendung; dies erkennen wir in den Grundrißanordnungen Fig. 32 C—F. Schließen zwei Wände einen ſtumpfen Winkel ein, ſo können beide die gleiche Schaarart erhalten; daſſelbe geſchieht auch, wenn zwei Mauern einen ſpitzen Winkel bilden. Die mannigfachſten Fälle füh- ren die Beiſpiele 32 C—F vor, in welchen bald an dem ſpitzen,

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/42>, abgerufen am 22.12.2024.