Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Wander, Karl Friedrich Wilhelm (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon. Bd. 2. Leipzig, 1870.

Bild:
<< vorherige Seite
[Spaltenumbruch]

12 Man hängt keinen Dieb wider seinen Willen. - Pistor., IV, 22.

13 Man hängt keinen, man habe ihn denn. - Eisenhart, 587; Pistor., V, 59; Sailer, 252; schlesisch bei Gomolcke, 727.

Wenn ein Richter auch das Urtheil über einen Verbrecher fällen kann, so muss er doch erst die Person des Verbrechers - und darauf geht das Sprichwort - in seiner Gewalt haben, ehe er die Todesstrafe an ihm vollziehen lassen kann. Wahrscheinlich hat man zu der Zeit, als dies Sprichwort entstand, noch nichts von der Vollziehung der Strafe an dem Bildniss eines Verbrechers gewusst, oder sie ist noch nicht so allgemein bekannt gewesen und angewendet worden, als dies später geschah.

Holl.: Men kan niemand hangen, eer men hem heeft. (Harrebomee, III, 28b.)

14 Man hängt keinen zweimal. - Eisenhart, 619; Hillebrand, 198, 284; Sailer, 253; Simrock, 4326; Pistor., I, 42.

Kann auf verschiedene Weise erklärt werden. Man hat zunächst die Frage aufgeworfen, ob ein Verbrecher begnadigt werden müsse, wenn der Strick nach der Aufhängung reisst. Einige Rechtsgelehrte meinen, es sei Grausamkeit, einen Menschen von neuem aufzuhängen, dem ein so günstiger Zufall das Leben erhalten habe. Danach war es ein noch im 17. Jahrhundert sich findender Brauch, dem Missethäter die Todesstrafe zu erlassen, wenn beim Hängen der Strick riss. Nicht blos, meinte man, dass der Verbrecher durch die Todesangst die Strafe ausgestanden habe; sondern man glaubte, die Vorsehung deute durch den Vorfall die Unschuld des Verurtheilten an und wolle von einem Justizmorde abmahnen. Andererseits sagt man, das Gesetz habe die Todesstrafe und nicht das blosse Aufhängen zuerkannt, sie müsse also auch, wenn die Absicht des Gesetzes erreicht werden solle, wirklich vollstreckt und könne nicht von einem Zufall, wie das Zerreissen des Strickes ist, abhängig gemacht werden. In Alfred Meissner's Seltsamen Geschichten (Prag 1859) findet sich übrigens ein Beispiel dazu, dass jemand zweimal gehängt worden ist. Und im Gesellschafter von Gubitz, 1835, S. 771, ist ein Fall aus dem 13. Jahrhundert erzählt, dass zwei Falschmünzer dreimal gehängt wurden. Es kann das Sprichwort aber auch dahin gehen, dass, wenn jemand mehrere Verbrechen begangen hat, auf deren jedes die Todesstrafe gesetzt ist, diese doch nur einmal an ihm vollzogen werden kann. - Die Russen haben die Redensart: Einen erst hängen, dann köpfen und zuletzt vollends umbringen. (Altmann VI, 516.)

15 Man hängt nicht, die gestohlen, man hängt, die man fängt.

Böhm.: Neveseji toho, kdo kradl, ale kdo schovati neumel. (Celakovsky, 147.)

16 Man hengt kin, ma hot'n den. - Robinson, 643.

17 Niemand henkt sich selber drumb, dass er gestohlen hat. - Sutor, 172; Henisch, 691, 10.

Lat.: Nemo nocens ipse sibi poenas irrigat. (Sutor, 172; Henisch, 691, 10; Philippi, II, 15.)

18 Soll man je hangen, so verdiene man den Galgen eben recht. - Gruter, III, 82; Eiselein, 203.

19 Was (wer) hängen soll, ersäuft nicht. - Pistor., IV, 70; Bücking, 310; Blum, 503; Schlechta, 45; Mathesy, 273a; Körte, 6485; Simrock, 4327; Sprichwörterschatz, I, 179; Braun, I, 1123; Lohrengel, I, 814.

Wat hänge sul, versöppt nich. (Frischbier2, 1484.)

Böhm.: Co ma viseti neutone. - Co ma viseti, neutopi se a by voda pres sibenici bezela. (Celakovsky, 34.)

Dän.: Den drukner ei, som haenges skal.

Engl.: He that is born to be hanged, shall never be drowned.

Frz.: Ne puet noier qui doit pendre. (Leroux, II, 268.)

Lat.: Quem fata pendere volunt, non mergitur undis.

Poln.: Co ma wisiec nieutonie.

20 Was sol gehengt werden, das ersäufft lang nicht. - Petri, II, 609; Pistor., 257; Graf, 341, 358.

"Was gehangen sol werden, pfleget nicht leichtlich zu ersauffen." (Herberger, I, 542.) "Wer hengen soll, ertrincket nicht." (Waldis, IV, 13.) Dies Sprichwort hat, wie viele andere (z. B. Galgen 31-36) in der Rechtsanschauung, auf welcher die Ordalien beruhen, seinen Grund. Im allgemeinen wurde, wie Fr. Hasenow in einem Artikel Spuren der Gottesurtheile im Sprichwort (Europa, Leipzig 1867, Nr. 22), ausführt, angenommen, "dass schon auf Erden die Strafe den Verbrecher ereile. Wer jetzt das Wort im Munde führt: Wer hängen soll, ersäuft nicht. Was den Raben gehört, er trinkt nicht; will wol sagen: Niemand entläuft seinem Geschick, und selbst aus drohender Todesgefahr errettet die Vorsehung den Schuldigen, scheinbar ihm zum Glück, um nicht durch den zufälligen schmachlosen Tod den Verbrecher der schimpflichen Hinrichtung zu entziehen. Ohne Zweifel ist aber auch das gebrauchte Bild kein so zufälliges, die jetzige Anwendung eine sehr erweiterte und ursprünglich [Spaltenumbruch] in dem zum Sprichwort gewordenen Satze nur die Anschauung der >Wasserprobe<, des judicium aquaticum, wiedergegeben. Mit gebundenen Händen und Füssen wurde dabei der Angeklagte rücklings in einen Wasserkübel anderthalb Ellen tief hineingelassen. Nahm das Wasser ihn an, d. h. sank er unter, so galt er für unschuldig; schwamm er oben, für schuldig und dem Henker verfallen. Ein Exorcismus an dem Beschuldigten, wie an dem Wasser ging vorher. Das Wasser wurde beschworen, das es gefestet werde gegen den Feind des Menschen, den Teufel, und gegen den Menschen, der, von jenem verführt, diesen Diebstahl, Mord u. s. w. begangen, sodass es kein Untersinken des Schuldigen gestatte, sondern denselben von sich stosse und emporwerfe, den Unschuldigen aber nach Wassers Art in sich aufnehmen und ohne Schaden sinken lasse."

21 Wenn einer eine Viertelstunde hängt, so hängt er mit jedem um die Wette. (Franken.)

22 Wenn ek einen hengen wil, en Strick kan ek bale kreigen. - Schambach, II, 484.

23 Wenn man enen hangen will; so finnt man ok woll 'n Strick. (Bremen.) - Köster, 255; für Rastede: Firmenich, III, 26, 23.

24 Wer di hänge wöll, find't bol e Ströck. - Frischbier2, 1486.

25 Wer hängen soll zur Osterzeit, dem wird nicht lang die Fastenzeit.

26 Wer sich gestern gehängt hätte, wollte heute wieder los. - Meisner, 100.

27 Wer sich hängen will, findet bald einen Strick.

Dän.: Hvem der vil haenge sig finder nog en strikke. (Bohn I, 375.)

28 Wer sich hängen will, muss sich einen Baum (Nagel) dazu suchen.

29 Wer sich je hengen wil, der sol sich an ein schönen Galgen hengen. - Petri, III, 15.

30 Wer zum Hängen geboren ist, ersäuft nicht. - Frischbier, 302; Frischbier2, 1484; Eiselein, 280.

Dän.: Han drukner ikke, der haenge skal, uden vandet gaaer over galgen. (Bohn I, 373.)

Holl.: Die geboren is om te hangen, behoeft geen vrees te hebben van verdrinken. (Bohn I, 309.)

It.: Chi e nato per la forca mai s'anneghera. (Bohn I, 80.)

31 Wo wat hänget, doa wat reiert1. (Büren.)

1) Re-ern, rei-ern = rieseln, von trockenen, körnigen Stoffen gebraucht, z. B. von Sand, Korn.

32 Woas hänga soal, ersefft ne, soite de Moid, do hingk se sich oa an - Suldoaten. (Schles.)

33 Zum Hängen und zum Freien muss niemand Rath verleihen.

*34 Einen erst hängen und (ihn) dann fragen, ob er gestohlen.

Engl.: First hang and draw, then hear the cause by Lidford law. (Bohn II, 201.)

*35 Er ist zum Hängen geboren.

Der Galgenstrick.

*36 Es hängt alles an ihm wie Löffel am Galgen. - Schles. Provinzialbl., 1786, 338.

Von einem in seiner Kleidung nachlässigen, unordentlichen Menschen, den man in Schlesien "Latschhans, Latschgrete" nennt.

*37 Es hängt wie eine Kuh an einem Kirschbaum.

Von sehr unpassenden Zusammenstellungen und Verbindungen. Man denke sich einen blühenden Kirschbaum, an dem eine Kuh hängt.

*38 Hängen (kleben) bleiben. - Frischbier2, 1482.

In irgendeiner Weise gebunden werden.

*39 Mit Hängen und Würgen. - Frischbier2, 1483.

Eine Sache erlangen, etwas durchsetzen, zum Ziel kommen, einen Zweck erreichen; aber unter grossen Schwierigkeiten.

Holl.: Tusschen hangen en wurgen. (Harrebomee, III, 29a.)

*40 Sich an einen hängen wie Koth an den Wagen.

Die Russen: Sich an einen hängen: wie der Koth an das Rad der Telege. (Altmann VI, 520.)

*41 Sie hängen aneinander wie Maikäfer.

Frz.: Ils se tiennent tous par le cau, comme des hannetons (comme des juifs). (Kritzinger, 195a.)


Hanke.

1 Hanke in der Noth. - Eiselein, 280; Eichwald, 735.

Ein Nothhelfer.

2 Hanke un alle Mann. - Eiselein, 280; Eichwald, 736.

Gleich: Krethi und Plethi, Janhagel und alles miteinander.


[Spaltenumbruch]

12 Man hängt keinen Dieb wider seinen Willen.Pistor., IV, 22.

13 Man hängt keinen, man habe ihn denn.Eisenhart, 587; Pistor., V, 59; Sailer, 252; schlesisch bei Gomolcke, 727.

Wenn ein Richter auch das Urtheil über einen Verbrecher fällen kann, so muss er doch erst die Person des Verbrechers – und darauf geht das Sprichwort – in seiner Gewalt haben, ehe er die Todesstrafe an ihm vollziehen lassen kann. Wahrscheinlich hat man zu der Zeit, als dies Sprichwort entstand, noch nichts von der Vollziehung der Strafe an dem Bildniss eines Verbrechers gewusst, oder sie ist noch nicht so allgemein bekannt gewesen und angewendet worden, als dies später geschah.

Holl.: Men kan niemand hangen, eer men hem heeft. (Harrebomée, III, 28b.)

14 Man hängt keinen zweimal.Eisenhart, 619; Hillebrand, 198, 284; Sailer, 253; Simrock, 4326; Pistor., I, 42.

Kann auf verschiedene Weise erklärt werden. Man hat zunächst die Frage aufgeworfen, ob ein Verbrecher begnadigt werden müsse, wenn der Strick nach der Aufhängung reisst. Einige Rechtsgelehrte meinen, es sei Grausamkeit, einen Menschen von neuem aufzuhängen, dem ein so günstiger Zufall das Leben erhalten habe. Danach war es ein noch im 17. Jahrhundert sich findender Brauch, dem Missethäter die Todesstrafe zu erlassen, wenn beim Hängen der Strick riss. Nicht blos, meinte man, dass der Verbrecher durch die Todesangst die Strafe ausgestanden habe; sondern man glaubte, die Vorsehung deute durch den Vorfall die Unschuld des Verurtheilten an und wolle von einem Justizmorde abmahnen. Andererseits sagt man, das Gesetz habe die Todesstrafe und nicht das blosse Aufhängen zuerkannt, sie müsse also auch, wenn die Absicht des Gesetzes erreicht werden solle, wirklich vollstreckt und könne nicht von einem Zufall, wie das Zerreissen des Strickes ist, abhängig gemacht werden. In Alfred Meissner's Seltsamen Geschichten (Prag 1859) findet sich übrigens ein Beispiel dazu, dass jemand zweimal gehängt worden ist. Und im Gesellschafter von Gubitz, 1835, S. 771, ist ein Fall aus dem 13. Jahrhundert erzählt, dass zwei Falschmünzer dreimal gehängt wurden. Es kann das Sprichwort aber auch dahin gehen, dass, wenn jemand mehrere Verbrechen begangen hat, auf deren jedes die Todesstrafe gesetzt ist, diese doch nur einmal an ihm vollzogen werden kann. – Die Russen haben die Redensart: Einen erst hängen, dann köpfen und zuletzt vollends umbringen. (Altmann VI, 516.)

15 Man hängt nicht, die gestohlen, man hängt, die man fängt.

Böhm.: Nevĕšejí toho, kdo kradl, ale kdo schovati neumĕl. (Čelakovsky, 147.)

16 Man hengt kin, ma hot'n den.Robinson, 643.

17 Niemand henkt sich selber drumb, dass er gestohlen hat.Sutor, 172; Henisch, 691, 10.

Lat.: Nemo nocens ipse sibi poenas irrigat. (Sutor, 172; Henisch, 691, 10; Philippi, II, 15.)

18 Soll man je hangen, so verdiene man den Galgen eben recht.Gruter, III, 82; Eiselein, 203.

19 Was (wer) hängen soll, ersäuft nicht.Pistor., IV, 70; Bücking, 310; Blum, 503; Schlechta, 45; Mathesy, 273a; Körte, 6485; Simrock, 4327; Sprichwörterschatz, I, 179; Braun, I, 1123; Lohrengel, I, 814.

Wat hänge sul, versöppt nich. (Frischbier2, 1484.)

Böhm.: Co má viseti neutone. – Co má viseti, neutopí se a by voda přes šibenici bĕžela. (Čelakovsky, 34.)

Dän.: Den drukner ei, som hænges skal.

Engl.: He that is born to be hanged, shall never be drowned.

Frz.: Ne puet noier qui doit pendre. (Leroux, II, 268.)

Lat.: Quem fata pendere volunt, non mergitur undis.

Poln.: Co ma wisieć nieutonie.

20 Was sol gehengt werden, das ersäufft lang nicht.Petri, II, 609; Pistor., 257; Graf, 341, 358.

„Was gehangen sol werden, pfleget nicht leichtlich zu ersauffen.“ (Herberger, I, 542.) „Wer hengen soll, ertrincket nicht.“ (Waldis, IV, 13.) Dies Sprichwort hat, wie viele andere (z. B. Galgen 31-36) in der Rechtsanschauung, auf welcher die Ordalien beruhen, seinen Grund. Im allgemeinen wurde, wie Fr. Hasenow in einem Artikel Spuren der Gottesurtheile im Sprichwort (Europa, Leipzig 1867, Nr. 22), ausführt, angenommen, „dass schon auf Erden die Strafe den Verbrecher ereile. Wer jetzt das Wort im Munde führt: Wer hängen soll, ersäuft nicht. Was den Raben gehört, er trinkt nicht; will wol sagen: Niemand entläuft seinem Geschick, und selbst aus drohender Todesgefahr errettet die Vorsehung den Schuldigen, scheinbar ihm zum Glück, um nicht durch den zufälligen schmachlosen Tod den Verbrecher der schimpflichen Hinrichtung zu entziehen. Ohne Zweifel ist aber auch das gebrauchte Bild kein so zufälliges, die jetzige Anwendung eine sehr erweiterte und ursprünglich [Spaltenumbruch] in dem zum Sprichwort gewordenen Satze nur die Anschauung der ›Wasserprobe‹, des judicium aquaticum, wiedergegeben. Mit gebundenen Händen und Füssen wurde dabei der Angeklagte rücklings in einen Wasserkübel anderthalb Ellen tief hineingelassen. Nahm das Wasser ihn an, d. h. sank er unter, so galt er für unschuldig; schwamm er oben, für schuldig und dem Henker verfallen. Ein Exorcismus an dem Beschuldigten, wie an dem Wasser ging vorher. Das Wasser wurde beschworen, das es gefestet werde gegen den Feind des Menschen, den Teufel, und gegen den Menschen, der, von jenem verführt, diesen Diebstahl, Mord u. s. w. begangen, sodass es kein Untersinken des Schuldigen gestatte, sondern denselben von sich stosse und emporwerfe, den Unschuldigen aber nach Wassers Art in sich aufnehmen und ohne Schaden sinken lasse.“

21 Wenn einer eine Viertelstunde hängt, so hängt er mit jedem um die Wette. (Franken.)

22 Wenn ek einen hengen wil, en Strick kan ek bale krîgen.Schambach, II, 484.

23 Wenn man ênen hangen will; so finnt man ok woll 'n Strick. (Bremen.) – Köster, 255; für Rastede: Firmenich, III, 26, 23.

24 Wer di hänge wöll, find't bol e Ströck.Frischbier2, 1486.

25 Wer hängen soll zur Osterzeit, dem wird nicht lang die Fastenzeit.

26 Wer sich gestern gehängt hätte, wollte heute wieder los.Meisner, 100.

27 Wer sich hängen will, findet bald einen Strick.

Dän.: Hvem der vil hænge sig finder nog en strikke. (Bohn I, 375.)

28 Wer sich hängen will, muss sich einen Baum (Nagel) dazu suchen.

29 Wer sich je hengen wil, der sol sich an ein schönen Galgen hengen.Petri, III, 15.

30 Wer zum Hängen geboren ist, ersäuft nicht.Frischbier, 302; Frischbier2, 1484; Eiselein, 280.

Dän.: Han drukner ikke, der hænge skal, uden vandet gaaer over galgen. (Bohn I, 373.)

Holl.: Die geboren is om te hangen, behoeft geen vrees te hebben van verdrinken. (Bohn I, 309.)

It.: Chi è nato per la forca mai s'annegherà. (Bohn I, 80.)

31 Wo wat hänget, doa wat rëiert1. (Büren.)

1) Re-ern, rëi-ern = rieseln, von trockenen, körnigen Stoffen gebraucht, z. B. von Sand, Korn.

32 Woas hänga soal, ersefft ne, soite de Moid, do hingk se sich oa an – Suldoaten. (Schles.)

33 Zum Hängen und zum Freien muss niemand Rath verleihen.

*34 Einen erst hängen und (ihn) dann fragen, ob er gestohlen.

Engl.: First hang and draw, then hear the cause by Lidford law. (Bohn II, 201.)

*35 Er ist zum Hängen geboren.

Der Galgenstrick.

*36 Es hängt alles an ihm wie Löffel am Galgen.Schles. Provinzialbl., 1786, 338.

Von einem in seiner Kleidung nachlässigen, unordentlichen Menschen, den man in Schlesien „Latschhans, Latschgrete“ nennt.

*37 Es hängt wie eine Kuh an einem Kirschbaum.

Von sehr unpassenden Zusammenstellungen und Verbindungen. Man denke sich einen blühenden Kirschbaum, an dem eine Kuh hängt.

*38 Hängen (kleben) bleiben.Frischbier2, 1482.

In irgendeiner Weise gebunden werden.

*39 Mit Hängen und Würgen.Frischbier2, 1483.

Eine Sache erlangen, etwas durchsetzen, zum Ziel kommen, einen Zweck erreichen; aber unter grossen Schwierigkeiten.

Holl.: Tusschen hangen en wurgen. (Harrebomée, III, 29a.)

*40 Sich an einen hängen wie Koth an den Wagen.

Die Russen: Sich an einen hängen: wie der Koth an das Rad der Telege. (Altmann VI, 520.)

*41 Sie hängen aneinander wie Maikäfer.

Frz.: Ils se tiennent tous par le cû, comme des hannetons (comme des juifs). (Kritzinger, 195a.)


Hanke.

1 Hanke in der Noth.Eiselein, 280; Eichwald, 735.

Ein Nothhelfer.

2 Hanke un alle Mann.Eiselein, 280; Eichwald, 736.

Gleich: Krethi und Plethi, Janhagel und alles miteinander.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <pb facs="#f0181" n="[175]"/>
          <cb n="349"/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">12 Man hängt keinen Dieb wider seinen Willen.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Pistor., IV, 22.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">13 Man hängt keinen, man habe ihn denn.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Eisenhart, 587; Pistor., V, 59; Sailer, 252;</hi> schlesisch bei <hi rendition="#i">Gomolcke, 727.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et">Wenn ein Richter auch das Urtheil über einen Verbrecher fällen kann, so muss er doch erst die Person des Verbrechers &#x2013; und darauf geht das Sprichwort &#x2013; in seiner Gewalt haben, ehe er die Todesstrafe an ihm vollziehen lassen kann. Wahrscheinlich hat man zu der Zeit, als dies Sprichwort entstand, noch nichts von der Vollziehung der Strafe an dem Bildniss eines Verbrechers gewusst, oder sie ist noch nicht so allgemein bekannt gewesen und angewendet worden, als dies später geschah.</p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Holl.</hi>: Men kan niemand hangen, eer men hem heeft. (<hi rendition="#i">Harrebomée, III, 28<hi rendition="#sup">b</hi>.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">14 Man hängt keinen zweimal.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Eisenhart, 619; Hillebrand, 198, 284; Sailer, 253; Simrock, 4326; Pistor., I, 42.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et">Kann auf verschiedene Weise erklärt werden. Man hat zunächst die Frage aufgeworfen, ob ein Verbrecher begnadigt werden müsse, wenn der Strick nach der Aufhängung reisst. Einige Rechtsgelehrte meinen, es sei Grausamkeit, einen Menschen von neuem aufzuhängen, dem ein so günstiger Zufall das Leben erhalten habe. Danach war es ein noch im 17. Jahrhundert sich findender Brauch, dem Missethäter die Todesstrafe zu erlassen, wenn beim Hängen der Strick riss. Nicht blos, meinte man, dass der Verbrecher durch die Todesangst die Strafe ausgestanden habe; sondern man glaubte, die Vorsehung deute durch den Vorfall die Unschuld des Verurtheilten an und wolle von einem Justizmorde abmahnen. Andererseits sagt man, das Gesetz habe die Todesstrafe und nicht das blosse Aufhängen zuerkannt, sie müsse also auch, wenn die Absicht des Gesetzes erreicht werden solle, wirklich vollstreckt und könne nicht von einem Zufall, wie das Zerreissen des Strickes ist, abhängig gemacht werden. In <hi rendition="#i">Alfred Meissner's Seltsamen Geschichten (Prag 1859)</hi> findet sich übrigens ein Beispiel dazu, dass jemand zweimal gehängt worden ist. Und im <hi rendition="#i">Gesellschafter von Gubitz, 1835, S. 771,</hi> ist ein Fall aus dem 13. Jahrhundert erzählt, dass zwei Falschmünzer dreimal gehängt wurden. Es kann das Sprichwort aber auch dahin gehen, dass, wenn jemand mehrere Verbrechen begangen hat, auf deren jedes die Todesstrafe gesetzt ist, diese doch nur einmal an ihm vollzogen werden kann. &#x2013; Die Russen haben die Redensart: Einen erst hängen, dann köpfen und zuletzt vollends umbringen. (<hi rendition="#i">Altmann VI, 516.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">15 Man hängt nicht, die gestohlen, man hängt, die man fängt.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Böhm.</hi>: Nev&#x0115;&#x0161;ejí toho, kdo kradl, ale kdo schovati neum&#x0115;l. (<hi rendition="#i">&#x010C;elakovsky, 147.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">16 Man hengt kin, ma hot'n den.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Robinson, 643.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">17 Niemand henkt sich selber drumb, dass er gestohlen hat.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Sutor, 172; Henisch, 691, 10.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Lat.</hi>: Nemo nocens ipse sibi poenas irrigat. (<hi rendition="#i">Sutor, 172; Henisch, 691, 10; Philippi, II, 15.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">18 Soll man je hangen, so verdiene man den Galgen eben recht.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Gruter, III, 82; Eiselein, 203.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">19 Was (wer) hängen soll, ersäuft nicht.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Pistor., IV, 70; Bücking, 310; Blum, 503; Schlechta, 45; Mathesy, 273<hi rendition="#sup">a</hi>; Körte, 6485; Simrock, 4327; Sprichwörterschatz, I, 179; Braun, I, 1123; Lohrengel, I, 814.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et">Wat hänge sul, versöppt nich. (<hi rendition="#i">Frischbier<hi rendition="#sup">2</hi>, 1484.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Böhm.</hi>: Co má viseti neutone. &#x2013; Co má viseti, neutopí se a by voda p&#x0159;es &#x0161;ibenici b&#x0115;&#x017E;ela. (<hi rendition="#i">&#x010C;elakovsky, 34.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Dän.</hi>: Den drukner ei, som hænges skal.</p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Engl.</hi>: He that is born to be hanged, shall never be drowned.</p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Frz.</hi>: Ne puet noier qui doit pendre. (<hi rendition="#i">Leroux, II, 268.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Lat.</hi>: Quem fata pendere volunt, non mergitur undis.</p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Poln.</hi>: Co ma wisie&#x0107; nieutonie.</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">20 Was sol gehengt werden, das ersäufft lang nicht.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Petri, II, 609; Pistor., 257; Graf, 341, 358.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et">&#x201E;Was gehangen sol werden, pfleget nicht leichtlich zu ersauffen.&#x201C; (<hi rendition="#i">Herberger, I, 542.</hi>) &#x201E;Wer hengen soll, ertrincket nicht.&#x201C; (<hi rendition="#i">Waldis, IV, 13.</hi>) Dies Sprichwort hat, wie viele andere (z. B. Galgen 31-36) in der Rechtsanschauung, auf welcher die Ordalien beruhen, seinen Grund. Im allgemeinen wurde, wie <hi rendition="#i">Fr. Hasenow</hi> in einem Artikel <hi rendition="#i">Spuren der Gottesurtheile im Sprichwort</hi> (<hi rendition="#i">Europa, Leipzig 1867, Nr. 22</hi>), ausführt, angenommen, &#x201E;dass schon auf Erden die Strafe den Verbrecher ereile. Wer jetzt das Wort im Munde führt: Wer hängen soll, ersäuft nicht. Was den Raben gehört, er trinkt nicht; will wol sagen: Niemand entläuft seinem Geschick, und selbst aus drohender Todesgefahr errettet die Vorsehung den Schuldigen, scheinbar ihm zum Glück, um nicht durch den zufälligen schmachlosen Tod den Verbrecher der schimpflichen Hinrichtung zu entziehen. Ohne Zweifel ist aber auch das gebrauchte Bild kein so zufälliges, die jetzige Anwendung eine sehr erweiterte und ursprünglich <cb n="350"/>
in dem zum Sprichwort gewordenen Satze nur die Anschauung der &#x203A;Wasserprobe&#x2039;, des judicium aquaticum, wiedergegeben. Mit gebundenen Händen und Füssen wurde dabei der Angeklagte rücklings in einen Wasserkübel anderthalb Ellen tief hineingelassen. Nahm das Wasser ihn an, d. h. sank er unter, so galt er für unschuldig; schwamm er oben, für schuldig und dem Henker verfallen. Ein Exorcismus an dem Beschuldigten, wie an dem Wasser ging vorher. Das Wasser wurde beschworen, das es gefestet werde gegen den Feind des Menschen, den Teufel, und gegen den Menschen, der, von jenem verführt, diesen Diebstahl, Mord u. s. w. begangen, sodass es kein Untersinken des Schuldigen gestatte, sondern denselben von sich stosse und emporwerfe, den Unschuldigen aber nach Wassers Art in sich aufnehmen und ohne Schaden sinken lasse.&#x201C;</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">21 Wenn einer eine Viertelstunde hängt, so hängt er mit jedem um die Wette.</hi> (<hi rendition="#i">Franken.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">22 Wenn ek einen hengen wil, en Strick kan ek bale krîgen.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Schambach, II, 484.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">23 Wenn man ênen hangen will; so finnt man ok woll 'n Strick.</hi> (<hi rendition="#i">Bremen.</hi>) &#x2013; <hi rendition="#i">Köster, 255;</hi> für Rastede: <hi rendition="#i">Firmenich, III, 26, 23.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">24 Wer di hänge wöll, find't bol e Ströck.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Frischbier<hi rendition="#sup">2</hi>, 1486.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">25 Wer hängen soll zur Osterzeit, dem wird nicht lang die Fastenzeit.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">26 Wer sich gestern gehängt hätte, wollte heute wieder los.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Meisner, 100.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">27 Wer sich hängen will, findet bald einen Strick.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Dän.</hi>: Hvem der vil hænge sig finder nog en strikke. (<hi rendition="#i">Bohn I, 375.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">28 Wer sich hängen will, muss sich einen Baum (Nagel) dazu suchen.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">29 Wer sich je hengen wil, der sol sich an ein schönen Galgen hengen.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Petri, III, 15.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">30 Wer zum Hängen geboren ist, ersäuft nicht.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Frischbier, 302; Frischbier<hi rendition="#sup">2</hi>, 1484; Eiselein, 280.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Dän.</hi>: Han drukner ikke, der hænge skal, uden vandet gaaer over galgen. (<hi rendition="#i">Bohn I, 373.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Holl.</hi>: Die geboren is om te hangen, behoeft geen vrees te hebben van verdrinken. (<hi rendition="#i">Bohn I, 309.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">It.</hi>: Chi è nato per la forca mai s'annegherà. (<hi rendition="#i">Bohn I, 80.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">31 Wo wat hänget, doa wat rëiert<hi rendition="#sup">1</hi>.</hi> (<hi rendition="#i">Büren.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#sup">1</hi>) Re-ern, rëi-ern = rieseln, von trockenen, körnigen Stoffen gebraucht, z. B. von Sand, Korn.</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">32 Woas hänga soal, ersefft ne, soite de Moid, do hingk se sich oa an &#x2013; Suldoaten.</hi> (<hi rendition="#i">Schles.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">33 Zum Hängen und zum Freien muss niemand Rath verleihen.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">*34 Einen erst hängen und (ihn) dann fragen, ob er gestohlen.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Engl.</hi>: First hang and draw, then hear the cause by Lidford law. (<hi rendition="#i">Bohn II, 201.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">*35 Er ist zum Hängen geboren.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#et">Der Galgenstrick.</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">*36 Es hängt alles an ihm wie Löffel am Galgen.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Schles. Provinzialbl., 1786, 338.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et">Von einem in seiner Kleidung nachlässigen, unordentlichen Menschen, den man in Schlesien &#x201E;Latschhans, Latschgrete&#x201C; nennt.</p><lb/>
          <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">*37 Es hängt wie eine Kuh an einem Kirschbaum.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#et">Von sehr unpassenden Zusammenstellungen und Verbindungen. Man denke sich einen blühenden Kirschbaum, an dem eine Kuh hängt.</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">*38 Hängen (kleben) bleiben.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Frischbier<hi rendition="#sup">2</hi>, 1482.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et">In irgendeiner Weise gebunden werden.</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">*39 Mit Hängen und Würgen.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Frischbier<hi rendition="#sup">2</hi>, 1483.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et">Eine Sache erlangen, etwas durchsetzen, zum Ziel kommen, einen Zweck erreichen; aber unter grossen Schwierigkeiten.</p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Holl.</hi>: Tusschen hangen en wurgen. (<hi rendition="#i">Harrebomée, III, 29<hi rendition="#sup">a</hi>.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">*40 Sich an einen hängen wie Koth an den Wagen.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#et">Die Russen: Sich an einen hängen: wie der Koth an das Rad der Telege. (<hi rendition="#i">Altmann VI, 520.</hi>)</p><lb/>
          <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">*41 Sie hängen aneinander wie Maikäfer.</hi> </p><lb/>
          <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Frz.</hi>: Ils se tiennent tous par le cû, comme des hannetons (comme des juifs). (<hi rendition="#i">Kritzinger, 195<hi rendition="#sup">a</hi>.</hi>)</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <head> <hi rendition="#b">Hanke.</hi> </head><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">1 Hanke in der Noth.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Eiselein, 280; Eichwald, 735.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et">Ein Nothhelfer.</p><lb/>
          <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">2 Hanke un alle Mann.</hi> &#x2013; <hi rendition="#i">Eiselein, 280; Eichwald, 736.</hi></p><lb/>
          <p rendition="#et">Gleich: Krethi und Plethi, Janhagel und alles miteinander.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[175]/0181] 12 Man hängt keinen Dieb wider seinen Willen. – Pistor., IV, 22. 13 Man hängt keinen, man habe ihn denn. – Eisenhart, 587; Pistor., V, 59; Sailer, 252; schlesisch bei Gomolcke, 727. Wenn ein Richter auch das Urtheil über einen Verbrecher fällen kann, so muss er doch erst die Person des Verbrechers – und darauf geht das Sprichwort – in seiner Gewalt haben, ehe er die Todesstrafe an ihm vollziehen lassen kann. Wahrscheinlich hat man zu der Zeit, als dies Sprichwort entstand, noch nichts von der Vollziehung der Strafe an dem Bildniss eines Verbrechers gewusst, oder sie ist noch nicht so allgemein bekannt gewesen und angewendet worden, als dies später geschah. Holl.: Men kan niemand hangen, eer men hem heeft. (Harrebomée, III, 28b.) 14 Man hängt keinen zweimal. – Eisenhart, 619; Hillebrand, 198, 284; Sailer, 253; Simrock, 4326; Pistor., I, 42. Kann auf verschiedene Weise erklärt werden. Man hat zunächst die Frage aufgeworfen, ob ein Verbrecher begnadigt werden müsse, wenn der Strick nach der Aufhängung reisst. Einige Rechtsgelehrte meinen, es sei Grausamkeit, einen Menschen von neuem aufzuhängen, dem ein so günstiger Zufall das Leben erhalten habe. Danach war es ein noch im 17. Jahrhundert sich findender Brauch, dem Missethäter die Todesstrafe zu erlassen, wenn beim Hängen der Strick riss. Nicht blos, meinte man, dass der Verbrecher durch die Todesangst die Strafe ausgestanden habe; sondern man glaubte, die Vorsehung deute durch den Vorfall die Unschuld des Verurtheilten an und wolle von einem Justizmorde abmahnen. Andererseits sagt man, das Gesetz habe die Todesstrafe und nicht das blosse Aufhängen zuerkannt, sie müsse also auch, wenn die Absicht des Gesetzes erreicht werden solle, wirklich vollstreckt und könne nicht von einem Zufall, wie das Zerreissen des Strickes ist, abhängig gemacht werden. In Alfred Meissner's Seltsamen Geschichten (Prag 1859) findet sich übrigens ein Beispiel dazu, dass jemand zweimal gehängt worden ist. Und im Gesellschafter von Gubitz, 1835, S. 771, ist ein Fall aus dem 13. Jahrhundert erzählt, dass zwei Falschmünzer dreimal gehängt wurden. Es kann das Sprichwort aber auch dahin gehen, dass, wenn jemand mehrere Verbrechen begangen hat, auf deren jedes die Todesstrafe gesetzt ist, diese doch nur einmal an ihm vollzogen werden kann. – Die Russen haben die Redensart: Einen erst hängen, dann köpfen und zuletzt vollends umbringen. (Altmann VI, 516.) 15 Man hängt nicht, die gestohlen, man hängt, die man fängt. Böhm.: Nevĕšejí toho, kdo kradl, ale kdo schovati neumĕl. (Čelakovsky, 147.) 16 Man hengt kin, ma hot'n den. – Robinson, 643. 17 Niemand henkt sich selber drumb, dass er gestohlen hat. – Sutor, 172; Henisch, 691, 10. Lat.: Nemo nocens ipse sibi poenas irrigat. (Sutor, 172; Henisch, 691, 10; Philippi, II, 15.) 18 Soll man je hangen, so verdiene man den Galgen eben recht. – Gruter, III, 82; Eiselein, 203. 19 Was (wer) hängen soll, ersäuft nicht. – Pistor., IV, 70; Bücking, 310; Blum, 503; Schlechta, 45; Mathesy, 273a; Körte, 6485; Simrock, 4327; Sprichwörterschatz, I, 179; Braun, I, 1123; Lohrengel, I, 814. Wat hänge sul, versöppt nich. (Frischbier2, 1484.) Böhm.: Co má viseti neutone. – Co má viseti, neutopí se a by voda přes šibenici bĕžela. (Čelakovsky, 34.) Dän.: Den drukner ei, som hænges skal. Engl.: He that is born to be hanged, shall never be drowned. Frz.: Ne puet noier qui doit pendre. (Leroux, II, 268.) Lat.: Quem fata pendere volunt, non mergitur undis. Poln.: Co ma wisieć nieutonie. 20 Was sol gehengt werden, das ersäufft lang nicht. – Petri, II, 609; Pistor., 257; Graf, 341, 358. „Was gehangen sol werden, pfleget nicht leichtlich zu ersauffen.“ (Herberger, I, 542.) „Wer hengen soll, ertrincket nicht.“ (Waldis, IV, 13.) Dies Sprichwort hat, wie viele andere (z. B. Galgen 31-36) in der Rechtsanschauung, auf welcher die Ordalien beruhen, seinen Grund. Im allgemeinen wurde, wie Fr. Hasenow in einem Artikel Spuren der Gottesurtheile im Sprichwort (Europa, Leipzig 1867, Nr. 22), ausführt, angenommen, „dass schon auf Erden die Strafe den Verbrecher ereile. Wer jetzt das Wort im Munde führt: Wer hängen soll, ersäuft nicht. Was den Raben gehört, er trinkt nicht; will wol sagen: Niemand entläuft seinem Geschick, und selbst aus drohender Todesgefahr errettet die Vorsehung den Schuldigen, scheinbar ihm zum Glück, um nicht durch den zufälligen schmachlosen Tod den Verbrecher der schimpflichen Hinrichtung zu entziehen. Ohne Zweifel ist aber auch das gebrauchte Bild kein so zufälliges, die jetzige Anwendung eine sehr erweiterte und ursprünglich in dem zum Sprichwort gewordenen Satze nur die Anschauung der ›Wasserprobe‹, des judicium aquaticum, wiedergegeben. Mit gebundenen Händen und Füssen wurde dabei der Angeklagte rücklings in einen Wasserkübel anderthalb Ellen tief hineingelassen. Nahm das Wasser ihn an, d. h. sank er unter, so galt er für unschuldig; schwamm er oben, für schuldig und dem Henker verfallen. Ein Exorcismus an dem Beschuldigten, wie an dem Wasser ging vorher. Das Wasser wurde beschworen, das es gefestet werde gegen den Feind des Menschen, den Teufel, und gegen den Menschen, der, von jenem verführt, diesen Diebstahl, Mord u. s. w. begangen, sodass es kein Untersinken des Schuldigen gestatte, sondern denselben von sich stosse und emporwerfe, den Unschuldigen aber nach Wassers Art in sich aufnehmen und ohne Schaden sinken lasse.“ 21 Wenn einer eine Viertelstunde hängt, so hängt er mit jedem um die Wette. (Franken.) 22 Wenn ek einen hengen wil, en Strick kan ek bale krîgen. – Schambach, II, 484. 23 Wenn man ênen hangen will; so finnt man ok woll 'n Strick. (Bremen.) – Köster, 255; für Rastede: Firmenich, III, 26, 23. 24 Wer di hänge wöll, find't bol e Ströck. – Frischbier2, 1486. 25 Wer hängen soll zur Osterzeit, dem wird nicht lang die Fastenzeit. 26 Wer sich gestern gehängt hätte, wollte heute wieder los. – Meisner, 100. 27 Wer sich hängen will, findet bald einen Strick. Dän.: Hvem der vil hænge sig finder nog en strikke. (Bohn I, 375.) 28 Wer sich hängen will, muss sich einen Baum (Nagel) dazu suchen. 29 Wer sich je hengen wil, der sol sich an ein schönen Galgen hengen. – Petri, III, 15. 30 Wer zum Hängen geboren ist, ersäuft nicht. – Frischbier, 302; Frischbier2, 1484; Eiselein, 280. Dän.: Han drukner ikke, der hænge skal, uden vandet gaaer over galgen. (Bohn I, 373.) Holl.: Die geboren is om te hangen, behoeft geen vrees te hebben van verdrinken. (Bohn I, 309.) It.: Chi è nato per la forca mai s'annegherà. (Bohn I, 80.) 31 Wo wat hänget, doa wat rëiert1. (Büren.) 1) Re-ern, rëi-ern = rieseln, von trockenen, körnigen Stoffen gebraucht, z. B. von Sand, Korn. 32 Woas hänga soal, ersefft ne, soite de Moid, do hingk se sich oa an – Suldoaten. (Schles.) 33 Zum Hängen und zum Freien muss niemand Rath verleihen. *34 Einen erst hängen und (ihn) dann fragen, ob er gestohlen. Engl.: First hang and draw, then hear the cause by Lidford law. (Bohn II, 201.) *35 Er ist zum Hängen geboren. Der Galgenstrick. *36 Es hängt alles an ihm wie Löffel am Galgen. – Schles. Provinzialbl., 1786, 338. Von einem in seiner Kleidung nachlässigen, unordentlichen Menschen, den man in Schlesien „Latschhans, Latschgrete“ nennt. *37 Es hängt wie eine Kuh an einem Kirschbaum. Von sehr unpassenden Zusammenstellungen und Verbindungen. Man denke sich einen blühenden Kirschbaum, an dem eine Kuh hängt. *38 Hängen (kleben) bleiben. – Frischbier2, 1482. In irgendeiner Weise gebunden werden. *39 Mit Hängen und Würgen. – Frischbier2, 1483. Eine Sache erlangen, etwas durchsetzen, zum Ziel kommen, einen Zweck erreichen; aber unter grossen Schwierigkeiten. Holl.: Tusschen hangen en wurgen. (Harrebomée, III, 29a.) *40 Sich an einen hängen wie Koth an den Wagen. Die Russen: Sich an einen hängen: wie der Koth an das Rad der Telege. (Altmann VI, 520.) *41 Sie hängen aneinander wie Maikäfer. Frz.: Ils se tiennent tous par le cû, comme des hannetons (comme des juifs). (Kritzinger, 195a.) Hanke. 1 Hanke in der Noth. – Eiselein, 280; Eichwald, 735. Ein Nothhelfer. 2 Hanke un alle Mann. – Eiselein, 280; Eichwald, 736. Gleich: Krethi und Plethi, Janhagel und alles miteinander.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-09-18T08:54:47Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-09-18T08:54:47Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Verzeichnisse im Vorspann wurden nicht transkribiert. Errata aus den Berichtigungen im Nachspann wurden stillschweigend integriert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/wander_sprichwoerterlexikon02_1870
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/wander_sprichwoerterlexikon02_1870/181
Zitationshilfe: Wander, Karl Friedrich Wilhelm (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon. Bd. 2. Leipzig, 1870, S. [175]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wander_sprichwoerterlexikon02_1870/181>, abgerufen am 22.12.2024.