Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.

Bild:
<< vorherige Seite

Flandern/ wie man redet / welche einen (eine) geben umb den andern/ sollen sich an diesem Exempel bespiegeln. Mit Eheversprechung läst sichs vorwar nicht schertzen. GOtt ist ein Stiffter deß Ehestandes/ und bleibt dessen Straffe nicht aussen/ wenn man mit der Ehe spielet und leichtsinnig handelt.

2. Auch dieses Jungen Mannes Ehefrau wird von GOtt gestrafft/ daß sie in Armut geräht/ weil ihr ebenfals nicht gebühren wollen einen solchen Menschen zu nehmen/ wie ihr nicht wird unwissend gewesen seyn/ welcher sich mit andern albereit versprochen gehabt.

127.

Eine schwangere Frau gelüstet ihren Mann zu fressen.

DIe Historien erzehlen mit vermunderung die schreckliche und abscheuliche Lust eines schwangern Weibes zu Brettenburg im Jahr 1533. welche gelüstet hat/ ihren Mann zu fressen/ und weil sie ihr selbst nicht wehren noch sich auffhalten können/ des Nachts ihme die Kähle abgestochen/ und alsbald den lincken Arm und Seiten biß auff den Nabel abgefressen/ das übrige eingesaltzen/ darauff drey lebendige Kinder geboren/ welche auff Erkäntnüß der Obrigkeit de[unleserliches Material]greulichen Handels halber/ zu ewiger Gefängnüß verurtheilet worden.

Flandern/ wie man redet / welche einen (eine) geben umb den andern/ sollen sich an diesem Exempel bespiegeln. Mit Eheversprechung läst sichs vorwar nicht schertzen. GOtt ist ein Stiffter deß Ehestandes/ und bleibt dessen Straffe nicht aussen/ wenn man mit der Ehe spielet und leichtsinnig handelt.

2. Auch dieses Jungen Mannes Ehefrau wird von GOtt gestrafft/ daß sie in Armut geräht/ weil ihr ebenfals nicht gebühren wollen einen solchen Menschen zu nehmen/ wie ihr nicht wird unwissend gewesen seyn/ welcher sich mit andern albereit versprochen gehabt.

127.

Eine schwangere Frau gelüstet ihren Mann zu fressen.

DIe Historien erzehlen mit vermunderung die schreckliche und abscheuliche Lust eines schwangern Weibes zu Brettenburg im Jahr 1533. welche gelüstet hat/ ihren Mann zu fressen/ und weil sie ihr selbst nicht wehren noch sich auffhalten können/ des Nachts ihme die Kähle abgestochen/ und alsbald den lincken Arm und Seiten biß auff den Nabel abgefressen/ das übrige eingesaltzen/ darauff drey lebendige Kinder geboren/ welche auff Erkäntnüß der Obrigkeit de[unleserliches Material]greulichen Handels halber/ zu ewiger Gefängnüß verurtheilet worden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0305" n="285"/>
Flandern/ wie man redet /                      welche einen (eine) geben umb den andern/ sollen sich an diesem Exempel                      bespiegeln. Mit Eheversprechung läst sichs vorwar nicht schertzen. GOtt ist ein                      Stiffter deß Ehestandes/ und bleibt dessen Straffe nicht aussen/ wenn man mit                      der Ehe spielet und leichtsinnig handelt.</p>
        <p>2. Auch dieses Jungen Mannes Ehefrau wird von GOtt gestrafft/ daß sie in Armut                      geräht/ weil ihr ebenfals nicht gebühren wollen einen solchen Menschen zu                      nehmen/ wie ihr nicht wird unwissend gewesen seyn/ welcher sich mit andern                      albereit versprochen gehabt.</p>
      </div>
      <div>
        <head>127.</head>
        <argument>
          <p>Eine schwangere Frau gelüstet ihren Mann zu fressen.</p>
        </argument>
        <p>DIe Historien erzehlen mit vermunderung die schreckliche und abscheuliche Lust                      eines schwangern Weibes zu Brettenburg im Jahr 1533. welche gelüstet hat/ ihren                      Mann zu fressen/ und weil sie ihr selbst nicht wehren noch sich auffhalten                      können/ des Nachts ihme die Kähle abgestochen/ und alsbald den lincken Arm und                      Seiten biß auff den Nabel abgefressen/ das übrige eingesaltzen/ darauff drey                      lebendige Kinder geboren/ welche auff Erkäntnüß der Obrigkeit de<gap reason="illegible"/>greulichen                      Handels halber/ zu ewiger Gefängnüß verurtheilet worden.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[285/0305] Flandern/ wie man redet / welche einen (eine) geben umb den andern/ sollen sich an diesem Exempel bespiegeln. Mit Eheversprechung läst sichs vorwar nicht schertzen. GOtt ist ein Stiffter deß Ehestandes/ und bleibt dessen Straffe nicht aussen/ wenn man mit der Ehe spielet und leichtsinnig handelt. 2. Auch dieses Jungen Mannes Ehefrau wird von GOtt gestrafft/ daß sie in Armut geräht/ weil ihr ebenfals nicht gebühren wollen einen solchen Menschen zu nehmen/ wie ihr nicht wird unwissend gewesen seyn/ welcher sich mit andern albereit versprochen gehabt. 127. Eine schwangere Frau gelüstet ihren Mann zu fressen. DIe Historien erzehlen mit vermunderung die schreckliche und abscheuliche Lust eines schwangern Weibes zu Brettenburg im Jahr 1533. welche gelüstet hat/ ihren Mann zu fressen/ und weil sie ihr selbst nicht wehren noch sich auffhalten können/ des Nachts ihme die Kähle abgestochen/ und alsbald den lincken Arm und Seiten biß auff den Nabel abgefressen/ das übrige eingesaltzen/ darauff drey lebendige Kinder geboren/ welche auff Erkäntnüß der Obrigkeit de_ greulichen Handels halber/ zu ewiger Gefängnüß verurtheilet worden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/walther_tempe_1669
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/walther_tempe_1669/305
Zitationshilfe: Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walther_tempe_1669/305>, abgerufen am 21.11.2024.