Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.Flandern/ wie man redet / welche einen (eine) geben umb den andern/ sollen sich an diesem Exempel bespiegeln. Mit Eheversprechung läst sichs vorwar nicht schertzen. GOtt ist ein Stiffter deß Ehestandes/ und bleibt dessen Straffe nicht aussen/ wenn man mit der Ehe spielet und leichtsinnig handelt. 2. Auch dieses Jungen Mannes Ehefrau wird von GOtt gestrafft/ daß sie in Armut geräht/ weil ihr ebenfals nicht gebühren wollen einen solchen Menschen zu nehmen/ wie ihr nicht wird unwissend gewesen seyn/ welcher sich mit andern albereit versprochen gehabt. 127. Eine schwangere Frau gelüstet ihren Mann zu fressen. DIe Historien erzehlen mit vermunderung die schreckliche und abscheuliche Lust eines schwangern Weibes zu Brettenburg im Jahr 1533. welche gelüstet hat/ ihren Mann zu fressen/ und weil sie ihr selbst nicht wehren noch sich auffhalten können/ des Nachts ihme die Kähle abgestochen/ und alsbald den lincken Arm und Seiten biß auff den Nabel abgefressen/ das übrige eingesaltzen/ darauff drey lebendige Kinder geboren/ welche auff Erkäntnüß der Obrigkeit de[unleserliches Material]greulichen Handels halber/ zu ewiger Gefängnüß verurtheilet worden. Flandern/ wie man redet / welche einen (eine) geben umb den andern/ sollen sich an diesem Exempel bespiegeln. Mit Eheversprechung läst sichs vorwar nicht schertzen. GOtt ist ein Stiffter deß Ehestandes/ und bleibt dessen Straffe nicht aussen/ wenn man mit der Ehe spielet und leichtsinnig handelt. 2. Auch dieses Jungen Mannes Ehefrau wird von GOtt gestrafft/ daß sie in Armut geräht/ weil ihr ebenfals nicht gebühren wollen einen solchen Menschen zu nehmen/ wie ihr nicht wird unwissend gewesen seyn/ welcher sich mit andern albereit versprochen gehabt. 127. Eine schwangere Frau gelüstet ihren Mann zu fressen. DIe Historien erzehlen mit vermunderung die schreckliche und abscheuliche Lust eines schwangern Weibes zu Brettenburg im Jahr 1533. welche gelüstet hat/ ihren Mann zu fressen/ und weil sie ihr selbst nicht wehren noch sich auffhalten können/ des Nachts ihme die Kähle abgestochen/ und alsbald den lincken Arm und Seiten biß auff den Nabel abgefressen/ das übrige eingesaltzen/ darauff drey lebendige Kinder geboren/ welche auff Erkäntnüß der Obrigkeit de[unleserliches Material]greulichen Handels halber/ zu ewiger Gefängnüß verurtheilet worden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0305" n="285"/> Flandern/ wie man redet / welche einen (eine) geben umb den andern/ sollen sich an diesem Exempel bespiegeln. Mit Eheversprechung läst sichs vorwar nicht schertzen. GOtt ist ein Stiffter deß Ehestandes/ und bleibt dessen Straffe nicht aussen/ wenn man mit der Ehe spielet und leichtsinnig handelt.</p> <p>2. Auch dieses Jungen Mannes Ehefrau wird von GOtt gestrafft/ daß sie in Armut geräht/ weil ihr ebenfals nicht gebühren wollen einen solchen Menschen zu nehmen/ wie ihr nicht wird unwissend gewesen seyn/ welcher sich mit andern albereit versprochen gehabt.</p> </div> <div> <head>127.</head> <argument> <p>Eine schwangere Frau gelüstet ihren Mann zu fressen.</p> </argument> <p>DIe Historien erzehlen mit vermunderung die schreckliche und abscheuliche Lust eines schwangern Weibes zu Brettenburg im Jahr 1533. welche gelüstet hat/ ihren Mann zu fressen/ und weil sie ihr selbst nicht wehren noch sich auffhalten können/ des Nachts ihme die Kähle abgestochen/ und alsbald den lincken Arm und Seiten biß auff den Nabel abgefressen/ das übrige eingesaltzen/ darauff drey lebendige Kinder geboren/ welche auff Erkäntnüß der Obrigkeit de<gap reason="illegible"/>greulichen Handels halber/ zu ewiger Gefängnüß verurtheilet worden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [285/0305]
Flandern/ wie man redet / welche einen (eine) geben umb den andern/ sollen sich an diesem Exempel bespiegeln. Mit Eheversprechung läst sichs vorwar nicht schertzen. GOtt ist ein Stiffter deß Ehestandes/ und bleibt dessen Straffe nicht aussen/ wenn man mit der Ehe spielet und leichtsinnig handelt.
2. Auch dieses Jungen Mannes Ehefrau wird von GOtt gestrafft/ daß sie in Armut geräht/ weil ihr ebenfals nicht gebühren wollen einen solchen Menschen zu nehmen/ wie ihr nicht wird unwissend gewesen seyn/ welcher sich mit andern albereit versprochen gehabt.
127. Eine schwangere Frau gelüstet ihren Mann zu fressen.
DIe Historien erzehlen mit vermunderung die schreckliche und abscheuliche Lust eines schwangern Weibes zu Brettenburg im Jahr 1533. welche gelüstet hat/ ihren Mann zu fressen/ und weil sie ihr selbst nicht wehren noch sich auffhalten können/ des Nachts ihme die Kähle abgestochen/ und alsbald den lincken Arm und Seiten biß auff den Nabel abgefressen/ das übrige eingesaltzen/ darauff drey lebendige Kinder geboren/ welche auff Erkäntnüß der Obrigkeit de_ greulichen Handels halber/ zu ewiger Gefängnüß verurtheilet worden.
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