über der Vocalmusik stehe, wird §. 798 zeigen; aber im Ganzen, in ihrem Verhältniß zur Idee der Musik überhaupt betrachtet, kann sie nicht über sie gestellt werden; die (letztlich durch die Beethoven'schen Instrumentalwerke veranlaßte) unbedingte Höherstellung der Instrumentalmusik gehört einer bereits wieder im Zurückweichen begriffenen ideellen Richtung an, welche das allgemein künstlerische Element einseitig betont und hierüber die jeder Kunst durch ihre besondere Natur vorgezeichneten Aufgaben und Grenzen zu unterschätzen geneigt ist.
§. 798.
Aus §. 797 ergibt sich in Betreff der Stellung der beiden Hauptgattungen, daß die Vocalmusik die vorangehende, den Mittelpunct bildende, die Instru- mentalmusik sich bei- und unterordnende Gattung ist. Sie hat vor letzterer auch dieß voraus, daß sie größere Reihen zusammenhängender Tonstücke bilden kann, wozu jene nicht fähig ist, weil ihr mit dem erklärenden Worte ein Haupt- mittel zu bestimmterem Inhaltsausdruck abgeht. Innerhalb ihrer natürlichen Grenzen aber behauptet die Instrumentalmusik eine Selbständigkeit, die eine reine Ausbildung auch dieser Gattung um so mehr fordert, als ihr doch der eigenthümliche Vorzug beiwohnt, durch die Mannigfaltigkeit ihrer Formen und Organe eine einzelne Stimmung ungleich umfassender, mannigfaltiger und vor Allem freier ausführen zu können, als der bloße Gesang es zu thun vermöchte. Die höchste Form der Musik ist ebendarum eine Vereinigung beider, in welcher die Vocalmusik voransteht, der hinzutretenden Instrumentalmusik aber zugleich hinlänglicher Raum gegeben ist, um auch ihrerseits in möglichster Vollständig- keit und Wirksamkeit sich zu entfalten.
Die Vocalmusik ist der unmittelbare, durch Anlehnung an das Wort klare und bestimmte und in dieser so gewonnenen Bestimmtheit sich selbst ge- nügende Gefühlsausdruck. Mit ihr ist die Musik im Wesentlichen da; die Instrumentalmusik dagegen ist eine höhere und weitergreifende Ausbildung, welche das Wesen der Musik, statt objectiver Gestaltenproduction blos das Subjective der Empfindung zum Object zu machen, alles Objective in's fühlende Subject zurückzunehmen, nicht in so spezifischer Beschränkung eben auf diesen Zweck wie jene verwirklicht. Die Vocalmusik ist ferner eben wegen dieser Bestimmtheit und dieser Subjectivität wesentlich selbständig, sie kann nicht als Zugabe der andern Gattung erscheinen, da das Bestimmtere nicht einem Unbestimmten, das Subjective nicht einem Objectiven als bloßes Accidens sich unterordnen kann; wenn Menschen die Staffage eines Land- schaftgemäldes bilden, so ist hier das Verhältniß ein anderes, der Mensch bildet Ein Ganzes mit der Natur, er ist ihr homogen, ja er ist ein Theil
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über der Vocalmuſik ſtehe, wird §. 798 zeigen; aber im Ganzen, in ihrem Verhältniß zur Idee der Muſik überhaupt betrachtet, kann ſie nicht über ſie geſtellt werden; die (letztlich durch die Beethoven’ſchen Inſtrumentalwerke veranlaßte) unbedingte Höherſtellung der Inſtrumentalmuſik gehört einer bereits wieder im Zurückweichen begriffenen ideellen Richtung an, welche das allgemein künſtleriſche Element einſeitig betont und hierüber die jeder Kunſt durch ihre beſondere Natur vorgezeichneten Aufgaben und Grenzen zu unterſchätzen geneigt iſt.
§. 798.
Aus §. 797 ergibt ſich in Betreff der Stellung der beiden Hauptgattungen, daß die Vocalmuſik die vorangehende, den Mittelpunct bildende, die Inſtru- mentalmuſik ſich bei- und unterordnende Gattung iſt. Sie hat vor letzterer auch dieß voraus, daß ſie größere Reihen zuſammenhängender Tonſtücke bilden kann, wozu jene nicht fähig iſt, weil ihr mit dem erklärenden Worte ein Haupt- mittel zu beſtimmterem Inhaltsausdruck abgeht. Innerhalb ihrer natürlichen Grenzen aber behauptet die Inſtrumentalmuſik eine Selbſtändigkeit, die eine reine Ausbildung auch dieſer Gattung um ſo mehr fordert, als ihr doch der eigenthümliche Vorzug beiwohnt, durch die Mannigfaltigkeit ihrer Formen und Organe eine einzelne Stimmung ungleich umfaſſender, mannigfaltiger und vor Allem freier ausführen zu können, als der bloße Geſang es zu thun vermöchte. Die höchſte Form der Muſik iſt ebendarum eine Vereinigung beider, in welcher die Vocalmuſik voranſteht, der hinzutretenden Inſtrumentalmuſik aber zugleich hinlänglicher Raum gegeben iſt, um auch ihrerſeits in möglichſter Vollſtändig- keit und Wirkſamkeit ſich zu entfalten.
Die Vocalmuſik iſt der unmittelbare, durch Anlehnung an das Wort klare und beſtimmte und in dieſer ſo gewonnenen Beſtimmtheit ſich ſelbſt ge- nügende Gefühlsausdruck. Mit ihr iſt die Muſik im Weſentlichen da; die Inſtrumentalmuſik dagegen iſt eine höhere und weitergreifende Ausbildung, welche das Weſen der Muſik, ſtatt objectiver Geſtaltenproduction blos das Subjective der Empfindung zum Object zu machen, alles Objective in’s fühlende Subject zurückzunehmen, nicht in ſo ſpezifiſcher Beſchränkung eben auf dieſen Zweck wie jene verwirklicht. Die Vocalmuſik iſt ferner eben wegen dieſer Beſtimmtheit und dieſer Subjectivität weſentlich ſelbſtändig, ſie kann nicht als Zugabe der andern Gattung erſcheinen, da das Beſtimmtere nicht einem Unbeſtimmten, das Subjective nicht einem Objectiven als bloßes Accidens ſich unterordnen kann; wenn Menſchen die Staffage eines Land- ſchaftgemäldes bilden, ſo iſt hier das Verhältniß ein anderes, der Menſch bildet Ein Ganzes mit der Natur, er iſt ihr homogen, ja er iſt ein Theil
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über der Vocalmuſik ſtehe, wird §. 798 zeigen; aber im Ganzen, in ihrem
Verhältniß zur Idee der Muſik überhaupt betrachtet, kann ſie nicht über ſie
geſtellt werden; die (letztlich durch die Beethoven’ſchen Inſtrumentalwerke
veranlaßte) unbedingte Höherſtellung der Inſtrumentalmuſik gehört einer
bereits wieder im Zurückweichen begriffenen ideellen Richtung an, welche
das allgemein künſtleriſche Element einſeitig betont und hierüber die jeder
Kunſt durch ihre beſondere Natur vorgezeichneten Aufgaben und Grenzen
zu unterſchätzen geneigt iſt.
§. 798.
Aus §. 797 ergibt ſich in Betreff der Stellung der beiden Hauptgattungen,
daß die Vocalmuſik die vorangehende, den Mittelpunct bildende, die Inſtru-
mentalmuſik ſich bei- und unterordnende Gattung iſt. Sie hat vor letzterer
auch dieß voraus, daß ſie größere Reihen zuſammenhängender Tonſtücke bilden
kann, wozu jene nicht fähig iſt, weil ihr mit dem erklärenden Worte ein Haupt-
mittel zu beſtimmterem Inhaltsausdruck abgeht. Innerhalb ihrer natürlichen
Grenzen aber behauptet die Inſtrumentalmuſik eine Selbſtändigkeit, die eine
reine Ausbildung auch dieſer Gattung um ſo mehr fordert, als ihr doch der
eigenthümliche Vorzug beiwohnt, durch die Mannigfaltigkeit ihrer Formen und
Organe eine einzelne Stimmung ungleich umfaſſender, mannigfaltiger und vor
Allem freier ausführen zu können, als der bloße Geſang es zu thun vermöchte.
Die höchſte Form der Muſik iſt ebendarum eine Vereinigung beider, in welcher
die Vocalmuſik voranſteht, der hinzutretenden Inſtrumentalmuſik aber zugleich
hinlänglicher Raum gegeben iſt, um auch ihrerſeits in möglichſter Vollſtändig-
keit und Wirkſamkeit ſich zu entfalten.
Die Vocalmuſik iſt der unmittelbare, durch Anlehnung an das Wort
klare und beſtimmte und in dieſer ſo gewonnenen Beſtimmtheit ſich ſelbſt ge-
nügende Gefühlsausdruck. Mit ihr iſt die Muſik im Weſentlichen da; die
Inſtrumentalmuſik dagegen iſt eine höhere und weitergreifende Ausbildung,
welche das Weſen der Muſik, ſtatt objectiver Geſtaltenproduction blos das
Subjective der Empfindung zum Object zu machen, alles Objective in’s
fühlende Subject zurückzunehmen, nicht in ſo ſpezifiſcher Beſchränkung eben
auf dieſen Zweck wie jene verwirklicht. Die Vocalmuſik iſt ferner eben
wegen dieſer Beſtimmtheit und dieſer Subjectivität weſentlich ſelbſtändig, ſie
kann nicht als Zugabe der andern Gattung erſcheinen, da das Beſtimmtere
nicht einem Unbeſtimmten, das Subjective nicht einem Objectiven als bloßes
Accidens ſich unterordnen kann; wenn Menſchen die Staffage eines Land-
ſchaftgemäldes bilden, ſo iſt hier das Verhältniß ein anderes, der Menſch
bildet Ein Ganzes mit der Natur, er iſt ihr homogen, ja er iſt ein Theil
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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,2,4. Stuttgart, 1857, S. 985. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik030204_1857/223>, abgerufen am 03.12.2024.
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