zunächst auf diejenige Tonart verfallen, deren durch ihre Höhe bestimmter (in den Mittellagen am klarsten hervortretender) Klangcharakter ihr un- mittelbar entspricht.
§. 774.
Töne des Gesammttonsystems können nicht blos nach einander, sondern auch zu gleicher Zeit erklingen; durch diese Gleichzeitigkeit kommt in das Tonmaterial ein neues, obwohl in den Intervallverhältnissen (§. 770) bereits vorgebildetes Moment, das der Einstimmung und Nichteinstimmung, Harmonie und Disharmonie. Das Zusammenklingen einer Mehrheit verschiedener Töne kann je nach den Intervallverhältnissen, in welchen sie stehen, entweder völlig befriedigen, oder Gehör und Gefühl unbedingt verletzen, oder auch den nicht verletzenden, sondern nur beunruhigenden Eindruck eines Zusammengefaßtseins sich nicht zusammenreimender Töne in Eins und damit einer Spannung unter ihnen hervorbringen, welche einerseits auf das Gefühl selbst spannend, auf- regend und in dieser Beziehung nicht mißfällig (vielmehr interessirend) wirkt, andererseits aber doch gebieterisch eine Wiederaufhebung oder Lösung verlangt. Unter diesen drei Fällen kann der zweite, der Mißklang, die schlechthinige Dissonanz, nur als kurzes, rasch verklingendes, jedoch auch sehr wirksames Durchgangsmoment gebraucht werden. In den beiden andern ist ein Zusammen- klang zusammenhörbarer Töne, ein Accord, im ersten ein einfach consonirender, im zweiten ein dissonirender, gegeben; beide begreifen unter sich verschiedene Unterarten von charakteristischer Wirkung und Bedeutung für die Tonver- knüpfung.
Ein Verhältniß des Zusammenklangs und zwar der Einstimmigkeit kam uns schon bei der Octave vor, und eben dort wurde auch darauf hin- gedeutet, daß Intervalle, wie 1 3 5, 1 4 6 wohltönende Zusammenklänge oder Accorde geben, wie die Octave einen das Gefühl befriedigenden Ein- klang ergibt. Streng genommen sind jedoch Zusammenklang und Accord nicht ganz identisch, indem ein Zweiklang, 1 und 3, 1 und 5 gewöhn- lich noch nicht Accord genannt wird; zum Accord gehört eine Mehrheit von Tönen, er ist erst da, wo beide Momente, das der Einheit und das der Mannigfaltigkeit, vollständig vertreten sind und eben aus der Mannig- faltigkeit Einheit heraustönt; ein Accord ist immer schon ein Tonganzes, er gewährt die Befriedigung eben eines aus einem größern Ganzen sich ergebenden, concreten Zusammenklanges. Aber die Elemente des Accords sind zunächst allerdings eben consonirende Intervalle, und das Accordver- hältniß beruht daher schließlich ganz auf denselben Momenten, in welchen die §. 769 besprochenen Intervallbeziehungen ihre Ursachen haben. Nur Eine Ausnahme findet statt; das Secund- und das Septimenintervall begründen,
zunächſt auf diejenige Tonart verfallen, deren durch ihre Höhe beſtimmter (in den Mittellagen am klarſten hervortretender) Klangcharakter ihr un- mittelbar entſpricht.
§. 774.
Töne des Geſammttonſyſtems können nicht blos nach einander, ſondern auch zu gleicher Zeit erklingen; durch dieſe Gleichzeitigkeit kommt in das Tonmaterial ein neues, obwohl in den Intervallverhältniſſen (§. 770) bereits vorgebildetes Moment, das der Einſtimmung und Nichteinſtimmung, Harmonie und Disharmonie. Das Zuſammenklingen einer Mehrheit verſchiedener Töne kann je nach den Intervallverhältniſſen, in welchen ſie ſtehen, entweder völlig befriedigen, oder Gehör und Gefühl unbedingt verletzen, oder auch den nicht verletzenden, ſondern nur beunruhigenden Eindruck eines Zuſammengefaßtſeins ſich nicht zuſammenreimender Töne in Eins und damit einer Spannung unter ihnen hervorbringen, welche einerſeits auf das Gefühl ſelbſt ſpannend, auf- regend und in dieſer Beziehung nicht mißfällig (vielmehr intereſſirend) wirkt, andererſeits aber doch gebieteriſch eine Wiederaufhebung oder Löſung verlangt. Unter dieſen drei Fällen kann der zweite, der Mißklang, die ſchlechthinige Diſſonanz, nur als kurzes, raſch verklingendes, jedoch auch ſehr wirkſames Durchgangsmoment gebraucht werden. In den beiden andern iſt ein Zuſammen- klang zuſammenhörbarer Töne, ein Accord, im erſten ein einfach conſonirender, im zweiten ein diſſonirender, gegeben; beide begreifen unter ſich verſchiedene Unterarten von charakteriſtiſcher Wirkung und Bedeutung für die Tonver- knüpfung.
Ein Verhältniß des Zuſammenklangs und zwar der Einſtimmigkeit kam uns ſchon bei der Octave vor, und eben dort wurde auch darauf hin- gedeutet, daß Intervalle, wie 1 3 5, 1 4 6 wohltönende Zuſammenklänge oder Accorde geben, wie die Octave einen das Gefühl befriedigenden Ein- klang ergibt. Streng genommen ſind jedoch Zuſammenklang und Accord nicht ganz identiſch, indem ein Zweiklang, 1 und 3, 1 und 5 gewöhn- lich noch nicht Accord genannt wird; zum Accord gehört eine Mehrheit von Tönen, er iſt erſt da, wo beide Momente, das der Einheit und das der Mannigfaltigkeit, vollſtändig vertreten ſind und eben aus der Mannig- faltigkeit Einheit heraustönt; ein Accord iſt immer ſchon ein Tonganzes, er gewährt die Befriedigung eben eines aus einem größern Ganzen ſich ergebenden, concreten Zuſammenklanges. Aber die Elemente des Accords ſind zunächſt allerdings eben conſonirende Intervalle, und das Accordver- hältniß beruht daher ſchließlich ganz auf denſelben Momenten, in welchen die §. 769 beſprochenen Intervallbeziehungen ihre Urſachen haben. Nur Eine Ausnahme findet ſtatt; das Secund- und das Septimenintervall begründen,
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zunächſt auf diejenige Tonart verfallen, deren durch ihre Höhe beſtimmter
(in den Mittellagen am klarſten hervortretender) Klangcharakter ihr un-
mittelbar entſpricht.
§. 774.
Töne des Geſammttonſyſtems können nicht blos nach einander, ſondern
auch zu gleicher Zeit erklingen; durch dieſe Gleichzeitigkeit kommt in das
Tonmaterial ein neues, obwohl in den Intervallverhältniſſen (§. 770) bereits
vorgebildetes Moment, das der Einſtimmung und Nichteinſtimmung, Harmonie
und Disharmonie. Das Zuſammenklingen einer Mehrheit verſchiedener Töne
kann je nach den Intervallverhältniſſen, in welchen ſie ſtehen, entweder völlig
befriedigen, oder Gehör und Gefühl unbedingt verletzen, oder auch den nicht
verletzenden, ſondern nur beunruhigenden Eindruck eines Zuſammengefaßtſeins
ſich nicht zuſammenreimender Töne in Eins und damit einer Spannung unter
ihnen hervorbringen, welche einerſeits auf das Gefühl ſelbſt ſpannend, auf-
regend und in dieſer Beziehung nicht mißfällig (vielmehr intereſſirend) wirkt,
andererſeits aber doch gebieteriſch eine Wiederaufhebung oder Löſung verlangt.
Unter dieſen drei Fällen kann der zweite, der Mißklang, die ſchlechthinige
Diſſonanz, nur als kurzes, raſch verklingendes, jedoch auch ſehr wirkſames
Durchgangsmoment gebraucht werden. In den beiden andern iſt ein Zuſammen-
klang zuſammenhörbarer Töne, ein Accord, im erſten ein einfach conſonirender,
im zweiten ein diſſonirender, gegeben; beide begreifen unter ſich verſchiedene
Unterarten von charakteriſtiſcher Wirkung und Bedeutung für die Tonver-
knüpfung.
Ein Verhältniß des Zuſammenklangs und zwar der Einſtimmigkeit
kam uns ſchon bei der Octave vor, und eben dort wurde auch darauf hin-
gedeutet, daß Intervalle, wie 1 3 5, 1 4 6 wohltönende Zuſammenklänge
oder Accorde geben, wie die Octave einen das Gefühl befriedigenden Ein-
klang ergibt. Streng genommen ſind jedoch Zuſammenklang und Accord
nicht ganz identiſch, indem ein Zweiklang, 1 und 3, 1 und 5 gewöhn-
lich noch nicht Accord genannt wird; zum Accord gehört eine Mehrheit von
Tönen, er iſt erſt da, wo beide Momente, das der Einheit und das der
Mannigfaltigkeit, vollſtändig vertreten ſind und eben aus der Mannig-
faltigkeit Einheit heraustönt; ein Accord iſt immer ſchon ein Tonganzes,
er gewährt die Befriedigung eben eines aus einem größern Ganzen ſich
ergebenden, concreten Zuſammenklanges. Aber die Elemente des Accords
ſind zunächſt allerdings eben conſonirende Intervalle, und das Accordver-
hältniß beruht daher ſchließlich ganz auf denſelben Momenten, in welchen
die §. 769 beſprochenen Intervallbeziehungen ihre Urſachen haben. Nur Eine
Ausnahme findet ſtatt; das Secund- und das Septimenintervall begründen,
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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,2,4. Stuttgart, 1857, S. 881. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik030204_1857/119>, abgerufen am 21.12.2024.
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