§. 707. wenn entweder die natürlichen thierischen Ver- richtungen der ursprünglichen thierischen Lebenskräfte, §. 694. N. 1. welchen alle übrige natürlich subordiniret sind, §. 680. oder doch die, der thierischen Seelenkräfte des Gehirns, welchen insbesondre alle Seelenwirkungen natürlich subordiniret sind, §. 695. gänzlich aufhören, §. 694. N. 2. 3. und er kann auf keine andre, als ei- ne von diesen Arten erfolgen. §. 693. Jm ersten Falle erfolget er um des gänzlichen thierischen Todes willen, welcher die Entseelung mit in sich faßt: §. 706. 639. 675. im letzten kann das blos thierische Leben nach der Entseelung fortwähren. §. 640. Wir wollen die möglichen Arten der Entseelung aus diesen Gründen herleiten.
§. 709.
Die Gemeinschaft des Leibes und der Seele wird aufgehoben, wenn ein Thier gänzlich stirbt, das ist, wenn seine ganze thierische Natur aufhöret. §. 706. Sie kann also durch den gänzlichen thierischen Tod auf so vie- lerley Weise geendiget werden, als dieser erfolgen kann, und daher müssen wir die möglichen Arten des gänzlichen thierischen Todes vorher betrachten. §. 708.
§. 710.
Der gänzliche thierische Tod ist der Untergang aller Nervenkräfte und ihrer natürlichen Folgen in der thierischen Oeconomie. §. 639. 706. Keine thierische Maschine ist aber einer Nervenkraft fähig, ohne ihre ge- hörige Strucktur und ohne Lebensgeister. §. 661. 663. Mit Lebensgeistern kann keine versehen werden, ohne die ursprüngliche thierische Lebenskraft des Gehirns oder der Nerven zur Absonderung und Verbreitung derselben im ganzen übrigen System der thierischen Maschinen, §. 678. und diese kann nicht wirken, wenn nicht das Herz durch seine ursprüngliche thierische Lebenskraft dem Gehirne das Blut zuführet, woraus es die Lebensgeister absondern muß.
§. 679.
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6 Kap. Das Alter und der thieriſche Tod.
§. 707. wenn entweder die natuͤrlichen thieriſchen Ver- richtungen der urſpruͤnglichen thieriſchen Lebenskraͤfte, §. 694. N. 1. welchen alle uͤbrige natuͤrlich ſubordiniret ſind, §. 680. oder doch die, der thieriſchen Seelenkraͤfte des Gehirns, welchen insbeſondre alle Seelenwirkungen natuͤrlich ſubordiniret ſind, §. 695. gaͤnzlich aufhoͤren, §. 694. N. 2. 3. und er kann auf keine andre, als ei- ne von dieſen Arten erfolgen. §. 693. Jm erſten Falle erfolget er um des gaͤnzlichen thieriſchen Todes willen, welcher die Entſeelung mit in ſich faßt: §. 706. 639. 675. im letzten kann das blos thieriſche Leben nach der Entſeelung fortwaͤhren. §. 640. Wir wollen die moͤglichen Arten der Entſeelung aus dieſen Gruͤnden herleiten.
§. 709.
Die Gemeinſchaft des Leibes und der Seele wird aufgehoben, wenn ein Thier gaͤnzlich ſtirbt, das iſt, wenn ſeine ganze thieriſche Natur aufhoͤret. §. 706. Sie kann alſo durch den gaͤnzlichen thieriſchen Tod auf ſo vie- lerley Weiſe geendiget werden, als dieſer erfolgen kann, und daher muͤſſen wir die moͤglichen Arten des gaͤnzlichen thieriſchen Todes vorher betrachten. §. 708.
§. 710.
Der gaͤnzliche thieriſche Tod iſt der Untergang aller Nervenkraͤfte und ihrer natuͤrlichen Folgen in der thieriſchen Oeconomie. §. 639. 706. Keine thieriſche Maſchine iſt aber einer Nervenkraft faͤhig, ohne ihre ge- hoͤrige Strucktur und ohne Lebensgeiſter. §. 661. 663. Mit Lebensgeiſtern kann keine verſehen werden, ohne die urſpruͤngliche thieriſche Lebenskraft des Gehirns oder der Nerven zur Abſonderung und Verbreitung derſelben im ganzen uͤbrigen Syſtem der thieriſchen Maſchinen, §. 678. und dieſe kann nicht wirken, wenn nicht das Herz durch ſeine urſpruͤngliche thieriſche Lebenskraft dem Gehirne das Blut zufuͤhret, woraus es die Lebensgeiſter abſondern muß.
§. 679.
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6 Kap. Das Alter und der thieriſche Tod.
§. 707. wenn entweder die natuͤrlichen thieriſchen Ver-
richtungen der urſpruͤnglichen thieriſchen Lebenskraͤfte, §.
694. N. 1. welchen alle uͤbrige natuͤrlich ſubordiniret
ſind, §. 680. oder doch die, der thieriſchen Seelenkraͤfte
des Gehirns, welchen insbeſondre alle Seelenwirkungen
natuͤrlich ſubordiniret ſind, §. 695. gaͤnzlich aufhoͤren,
§. 694. N. 2. 3. und er kann auf keine andre, als ei-
ne von dieſen Arten erfolgen. §. 693. Jm erſten Falle
erfolget er um des gaͤnzlichen thieriſchen Todes willen,
welcher die Entſeelung mit in ſich faßt: §. 706. 639.
675. im letzten kann das blos thieriſche Leben nach der
Entſeelung fortwaͤhren. §. 640. Wir wollen die moͤglichen
Arten der Entſeelung aus dieſen Gruͤnden herleiten.
§. 709.
Die Gemeinſchaft des Leibes und der Seele wird
aufgehoben, wenn ein Thier gaͤnzlich ſtirbt, das iſt, wenn
ſeine ganze thieriſche Natur aufhoͤret. §. 706. Sie
kann alſo durch den gaͤnzlichen thieriſchen Tod auf ſo vie-
lerley Weiſe geendiget werden, als dieſer erfolgen kann,
und daher muͤſſen wir die moͤglichen Arten des gaͤnzlichen
thieriſchen Todes vorher betrachten. §. 708.
§. 710.
Der gaͤnzliche thieriſche Tod iſt der Untergang
aller Nervenkraͤfte und ihrer natuͤrlichen Folgen in der
thieriſchen Oeconomie. §. 639. 706. Keine thieriſche
Maſchine iſt aber einer Nervenkraft faͤhig, ohne ihre ge-
hoͤrige Strucktur und ohne Lebensgeiſter. §. 661. 663.
Mit Lebensgeiſtern kann keine verſehen werden, ohne die
urſpruͤngliche thieriſche Lebenskraft des Gehirns oder der
Nerven zur Abſonderung und Verbreitung derſelben im
ganzen uͤbrigen Syſtem der thieriſchen Maſchinen, §. 678.
und dieſe kann nicht wirken, wenn nicht das Herz durch
ſeine urſpruͤngliche thieriſche Lebenskraft dem Gehirne das
Blut zufuͤhret, woraus es die Lebensgeiſter abſondern muß.
§. 679.
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Unzer, Johann August: Erste Gründe einer Physiologie der eigentlichen thierischen Natur thierischer Körper. Leipzig, 1771, S. 713. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/unzer_erstegruende_1771/737>, abgerufen am 21.11.2024.
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