Die thierischen Seelenkräfte und die Nervenkräfte sind Bestandtheile der eigentlichen thierischen Na- tur thierischer Körper, §. 6. 356. und in voll- kommenern Thieren stehen sie beyde in sehr genauer Ge- meinschaft. §. 591 -- 593. Der Jnbegriff derjenigen (thierischen) Kräfte, welche in einem (thierischen) Körper von Natur in Verbindung wirken, machen eigentlich seine ganze (thierische) Natur aus, §. 6. und dieses Ganze ist es, wovon im gegenwärtigen Theile die Rede seyn wird, nachdem wir alle Bestandtheile, selbst der vollkommensten thierischen Natur, in vorigen beyden Theilen betrachtet haben.
§. 599.
Der Plan dieses Theils ist folgender: nachdem 1. der Character der ganzen thierischen Natur eines Thieres über- haupt entworfen worden, (1 Kapitel.) wird 2. das Da- seyn verschiedener Hauptgattungen der Thiere erwiesen; (2 Kapitel.) und hiernächst 3. vom Ursprunge der Thie- re, nach ihrer thierischen Natur, (3 Kap.) 4. vom thie- rischen Leben und dessen natürlichen Perioden bis zu seiner Vollkommenheit, (4 Kap.) 5. vom System der Kräfte zum thierischen Leben, oder wie sie zur Erhaltung und Voll- kommenheit des thierischen Lebens mit und durcheinander wirken, (5 Kap.) und endlich 6. vom Alter und vom thierischen Tode gehandelt. (6 Kap.)
Erstes
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Einleitung.
§. 598.
Die thieriſchen Seelenkraͤfte und die Nervenkraͤfte ſind Beſtandtheile der eigentlichen thieriſchen Na- tur thieriſcher Koͤrper, §. 6. 356. und in voll- kommenern Thieren ſtehen ſie beyde in ſehr genauer Ge- meinſchaft. §. 591 — 593. Der Jnbegriff derjenigen (thieriſchen) Kraͤfte, welche in einem (thieriſchen) Koͤrper von Natur in Verbindung wirken, machen eigentlich ſeine ganze (thieriſche) Natur aus, §. 6. und dieſes Ganze iſt es, wovon im gegenwaͤrtigen Theile die Rede ſeyn wird, nachdem wir alle Beſtandtheile, ſelbſt der vollkommenſten thieriſchen Natur, in vorigen beyden Theilen betrachtet haben.
§. 599.
Der Plan dieſes Theils iſt folgender: nachdem 1. der Character der ganzen thieriſchen Natur eines Thieres uͤber- haupt entworfen worden, (1 Kapitel.) wird 2. das Da- ſeyn verſchiedener Hauptgattungen der Thiere erwieſen; (2 Kapitel.) und hiernaͤchſt 3. vom Urſprunge der Thie- re, nach ihrer thieriſchen Natur, (3 Kap.) 4. vom thie- riſchen Leben und deſſen natuͤrlichen Perioden bis zu ſeiner Vollkommenheit, (4 Kap.) 5. vom Syſtem der Kraͤfte zum thieriſchen Leben, oder wie ſie zur Erhaltung und Voll- kommenheit des thieriſchen Lebens mit und durcheinander wirken, (5 Kap.) und endlich 6. vom Alter und vom thieriſchen Tode gehandelt. (6 Kap.)
Erſtes
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[[609]/0633]
Einleitung.
§. 598.
Die thieriſchen Seelenkraͤfte und die Nervenkraͤfte
ſind Beſtandtheile der eigentlichen thieriſchen Na-
tur thieriſcher Koͤrper, §. 6. 356. und in voll-
kommenern Thieren ſtehen ſie beyde in ſehr genauer Ge-
meinſchaft. §. 591 — 593. Der Jnbegriff derjenigen
(thieriſchen) Kraͤfte, welche in einem (thieriſchen) Koͤrper
von Natur in Verbindung wirken, machen eigentlich ſeine
ganze (thieriſche) Natur aus, §. 6. und dieſes Ganze
iſt es, wovon im gegenwaͤrtigen Theile die Rede ſeyn wird,
nachdem wir alle Beſtandtheile, ſelbſt der vollkommenſten
thieriſchen Natur, in vorigen beyden Theilen betrachtet
haben.
§. 599.
Der Plan dieſes Theils iſt folgender: nachdem 1. der
Character der ganzen thieriſchen Natur eines Thieres uͤber-
haupt entworfen worden, (1 Kapitel.) wird 2. das Da-
ſeyn verſchiedener Hauptgattungen der Thiere erwieſen;
(2 Kapitel.) und hiernaͤchſt 3. vom Urſprunge der Thie-
re, nach ihrer thieriſchen Natur, (3 Kap.) 4. vom thie-
riſchen Leben und deſſen natuͤrlichen Perioden bis zu ſeiner
Vollkommenheit, (4 Kap.) 5. vom Syſtem der Kraͤfte
zum thieriſchen Leben, oder wie ſie zur Erhaltung und Voll-
kommenheit des thieriſchen Lebens mit und durcheinander
wirken, (5 Kap.) und endlich 6. vom Alter und vom
thieriſchen Tode gehandelt. (6 Kap.)
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Unzer, Johann August: Erste Gründe einer Physiologie der eigentlichen thierischen Natur thierischer Körper. Leipzig, 1771, S. [609]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/unzer_erstegruende_1771/633>, abgerufen am 21.11.2024.
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