das Gesicht des Menschen, solange er dem Naturzustande näher lebt, in sehr weite Fernen reicht, beweisen die im vorigen Abschnitt (S. 254. dieses Bandes) angeführten Zeugnisse. Was übrigens den Wallfisch und die Robbe betrifft, die nach der ersten Tafel mit zu den weit- sichtigen Säugthieren gehören, so können diese, als Wasserthiere, mit den neben ihnen stehen- den Landthieren freylich nicht ohne grosse Ein- schränkung verglichen werden.
§. 2. Schärfe des Gesichts.
Von dem Vermögen des Nahe- und Fern- sehens ist die Schärfe des Gesichts zu unter- scheiden, die zwar bey dem erstern wie bey dem letztern in einem gewissen Grade statt finden muss, doch bey beyden einen höhern und niedern Grad haben kann. Sie besteht in dem genauen Wahrnehmungsvermögen aller Theile eines Gegenstandes in Rücksicht sowohl auf die Gestalt, als auf die Farben derselben. Bedingung dieser Schärfe ist völlig genaue Dar- stellung des Gegenstandes auf der Retina, wozu erfordert wird, dass alle, von jedem Punkt des letztern ausgehende Strahlen sich in einerley Punkt der Netzhaut wieder vereinigen. Eine solche Vereinigung wurde aber, wenn das Auge blos die Einrichtung der Camera obscura hätte,
nur
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das Gesicht des Menschen, solange er dem Naturzustande näher lebt, in sehr weite Fernen reicht, beweisen die im vorigen Abschnitt (S. 254. dieses Bandes) angeführten Zeugnisse. Was übrigens den Wallfisch und die Robbe betrifft, die nach der ersten Tafel mit zu den weit- sichtigen Säugthieren gehören, so können diese, als Wasserthiere, mit den neben ihnen stehen- den Landthieren freylich nicht ohne groſse Ein- schränkung verglichen werden.
§. 2. Schärfe des Gesichts.
Von dem Vermögen des Nahe- und Fern- sehens ist die Schärfe des Gesichts zu unter- scheiden, die zwar bey dem erstern wie bey dem letztern in einem gewissen Grade statt finden muſs, doch bey beyden einen höhern und niedern Grad haben kann. Sie besteht in dem genauen Wahrnehmungsvermögen aller Theile eines Gegenstandes in Rücksicht sowohl auf die Gestalt, als auf die Farben derselben. Bedingung dieser Schärfe ist völlig genaue Dar- stellung des Gegenstandes auf der Retina, wozu erfordert wird, daſs alle, von jedem Punkt des letztern ausgehende Strahlen sich in einerley Punkt der Netzhaut wieder vereinigen. Eine solche Vereinigung wurde aber, wenn das Auge blos die Einrichtung der Camera obscura hätte,
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das Gesicht des Menschen, solange er dem
Naturzustande näher lebt, in sehr weite Fernen
reicht, beweisen die im vorigen Abschnitt (S.
254. dieses Bandes) angeführten Zeugnisse. Was
übrigens den Wallfisch und die Robbe betrifft,
die nach der ersten Tafel mit zu den weit-
sichtigen Säugthieren gehören, so können diese,
als Wasserthiere, mit den neben ihnen stehen-
den Landthieren freylich nicht ohne groſse Ein-
schränkung verglichen werden.
§. 2.
Schärfe des Gesichts.
Von dem Vermögen des Nahe- und Fern-
sehens ist die Schärfe des Gesichts zu unter-
scheiden, die zwar bey dem erstern wie bey
dem letztern in einem gewissen Grade statt
finden muſs, doch bey beyden einen höhern
und niedern Grad haben kann. Sie besteht in
dem genauen Wahrnehmungsvermögen aller
Theile eines Gegenstandes in Rücksicht sowohl
auf die Gestalt, als auf die Farben derselben.
Bedingung dieser Schärfe ist völlig genaue Dar-
stellung des Gegenstandes auf der Retina, wozu
erfordert wird, daſs alle, von jedem Punkt des
letztern ausgehende Strahlen sich in einerley
Punkt der Netzhaut wieder vereinigen. Eine
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Treviranus, Gottfried Reinhold: Biologie, oder Philosophie der lebenden Natur für Naturforscher und Ärzte. Bd. 6. Göttingen, 1822, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treviranus_biologie06_1822/487>, abgerufen am 21.11.2024.
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