fordere. So lässt sich Gesellschaft denken, als ob sie in Wahrheit aus solchen getrennten Individuen bestehe, welche für die allgemeine Gesellschaft thätig sind, indem sie für sich thätig zu sein scheinen, und welche für sich thätig sind, indem sie es für die Gesellschaft zu sein scheinen. Durch immer erneuerte Theilung und Wahl würde so zuletzt der Einzelne auf wirklich gleiche und einfache oder elemen- tare Arbeit kommen, als auf ein Atom, das er zu der gesell- schaftlichen Gesammtarbeit beitrüge, und aus welchen diese zusammengesetzt würde. Durch den Tausch alsdann ent- ledigt sich Jeder des für ihn nicht brauchbaren Werthes, um einen gleichen für ihn brauchbaren Werth sich anzu- eignen. Wie aber die wirkliche Structur der Gesellschaft zu solchem Begriffe sich verhalte, wird Verlauf und Ende dieser Erörterung zeigen.
§ 21.
Wenn nun auch nichts als Austausch von Waare gegen Waare in einem fortwährenden Zustande geschähe, so würde doch jeder Waarenmacher dadurch in eine vollkommene Be- dingtheit und Abhängigkeit von allen übrigen Waarenmachern sich befinden, indem sein Beitrag bestimmt wäre, ihm einen Antheil an allen übrigen geniessbaren Waaren, dazu aber seinen nothwendigen Ersatz an Arbeitsmitteln (woran nicht gleiches, sondern verschiedenes Bedürfniss Aller vor- ausgesetzt wird) zu verschaffen. Dies ist die Abhängigkeit von der Gesellschaft; welche doch auch ein Stück der Ueberlegenheit und Verfügung über die Gesellschaft in sich enthält. Daher drückt sich der Zustand in abwechselnder Weise als ein bittender und als ein befehlender aus: jener bezeichnet durch die Feilhaltung der Waare als Werthes, dieser durch die Feilhaltung des Werthes als einer Waare. Wenn nämlich eine allgemeine Waare vorhanden ist, welche durch die Anerkennung Aller, d. i. durch den Willen der Gesellschaft ihren Stempel als solche empfängt, so bedeutet dieselbe, als die schlechthin begehrte, eine Macht über jede beliebige andere, welche sie selber, d. i. ihr Inhaber, für sich einzutauschen versuchen mag; sie repräsentirt den ab- stracten Begriff des Werthes. Es ist dadurch nicht aus-
fordere. So lässt sich Gesellschaft denken, als ob sie in Wahrheit aus solchen getrennten Individuen bestehe, welche für die allgemeine Gesellschaft thätig sind, indem sie für sich thätig zu sein scheinen, und welche für sich thätig sind, indem sie es für die Gesellschaft zu sein scheinen. Durch immer erneuerte Theilung und Wahl würde so zuletzt der Einzelne auf wirklich gleiche und einfache oder elemen- tare Arbeit kommen, als auf ein Atom, das er zu der gesell- schaftlichen Gesammtarbeit beitrüge, und aus welchen diese zusammengesetzt würde. Durch den Tausch alsdann ent- ledigt sich Jeder des für ihn nicht brauchbaren Werthes, um einen gleichen für ihn brauchbaren Werth sich anzu- eignen. Wie aber die wirkliche Structur der Gesellschaft zu solchem Begriffe sich verhalte, wird Verlauf und Ende dieser Erörterung zeigen.
§ 21.
Wenn nun auch nichts als Austausch von Waare gegen Waare in einem fortwährenden Zustande geschähe, so würde doch jeder Waarenmacher dadurch in eine vollkommene Be- dingtheit und Abhängigkeit von allen übrigen Waarenmachern sich befinden, indem sein Beitrag bestimmt wäre, ihm einen Antheil an allen übrigen geniessbaren Waaren, dazu aber seinen nothwendigen Ersatz an Arbeitsmitteln (woran nicht gleiches, sondern verschiedenes Bedürfniss Aller vor- ausgesetzt wird) zu verschaffen. Dies ist die Abhängigkeit von der Gesellschaft; welche doch auch ein Stück der Ueberlegenheit und Verfügung über die Gesellschaft in sich enthält. Daher drückt sich der Zustand in abwechselnder Weise als ein bittender und als ein befehlender aus: jener bezeichnet durch die Feilhaltung der Waare als Werthes, dieser durch die Feilhaltung des Werthes als einer Waare. Wenn nämlich eine allgemeine Waare vorhanden ist, welche durch die Anerkennung Aller, d. i. durch den Willen der Gesellschaft ihren Stempel als solche empfängt, so bedeutet dieselbe, als die schlechthin begehrte, eine Macht über jede beliebige andere, welche sie selber, d. i. ihr Inhaber, für sich einzutauschen versuchen mag; sie repräsentirt den ab- stracten Begriff des Werthes. Es ist dadurch nicht aus-
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fordere. So lässt sich Gesellschaft denken, als ob sie in
Wahrheit aus solchen getrennten Individuen bestehe,
welche für die allgemeine Gesellschaft thätig sind, indem
sie für sich thätig zu sein scheinen, und welche für sich
thätig sind, indem sie es für die Gesellschaft zu sein scheinen.
Durch immer erneuerte Theilung und Wahl würde so zuletzt
der Einzelne auf wirklich gleiche und einfache oder elemen-
tare Arbeit kommen, als auf ein Atom, das er zu der gesell-
schaftlichen Gesammtarbeit beitrüge, und aus welchen diese
zusammengesetzt würde. Durch den Tausch alsdann ent-
ledigt sich Jeder des für ihn nicht brauchbaren Werthes,
um einen gleichen für ihn brauchbaren Werth sich anzu-
eignen. Wie aber die wirkliche Structur der Gesellschaft
zu solchem Begriffe sich verhalte, wird Verlauf und Ende
dieser Erörterung zeigen.
§ 21.
Wenn nun auch nichts als Austausch von Waare gegen
Waare in einem fortwährenden Zustande geschähe, so würde
doch jeder Waarenmacher dadurch in eine vollkommene Be-
dingtheit und Abhängigkeit von allen übrigen Waarenmachern
sich befinden, indem sein Beitrag bestimmt wäre, ihm einen
Antheil an allen übrigen geniessbaren Waaren, dazu
aber seinen nothwendigen Ersatz an Arbeitsmitteln (woran
nicht gleiches, sondern verschiedenes Bedürfniss Aller vor-
ausgesetzt wird) zu verschaffen. Dies ist die Abhängigkeit
von der Gesellschaft; welche doch auch ein Stück der
Ueberlegenheit und Verfügung über die Gesellschaft in sich
enthält. Daher drückt sich der Zustand in abwechselnder
Weise als ein bittender und als ein befehlender aus: jener
bezeichnet durch die Feilhaltung der Waare als Werthes,
dieser durch die Feilhaltung des Werthes als einer Waare.
Wenn nämlich eine allgemeine Waare vorhanden ist, welche
durch die Anerkennung Aller, d. i. durch den Willen der
Gesellschaft ihren Stempel als solche empfängt, so bedeutet
dieselbe, als die schlechthin begehrte, eine Macht über jede
beliebige andere, welche sie selber, d. i. ihr Inhaber, für
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/88>, abgerufen am 19.11.2024.
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