licher Weise so gut als einer socialistisch-positiven Construc- tion des Zusammenlebens.
§ 14.
Gesellschaftliche Verbindungen können sich auf Zwecke aller Art beziehen, welche als mögliche Erfolge gedacht wer- den und als erreichbar durch vereinigte Kräfte oder Mittel; indessen kann eine künstliche Person nicht auf andere Weise über menschliche Kräfte verfügen, als indem diesel- ben zu ihrem Eigenthum gehören, also durch ihren Geld- werth anderem Vermögen gleichartig sind; und so kann sie entweder, wie eine natürliche Person, Arbeitskräfte ein- gekauft haben -- was ihr Dasein und Geldvermögen vor- aussetzt -- oder es mögen bestimmte Leistungen von ihren Urhebern selber, sei es mit oder nach der Stiftung, ebenso wie Geldsummen, ihr bewilligt werden; und diese können von Allen gleichartige oder verschiedenartige sein, wobei jedoch die Verabredung möglich ist, dass als Gleichheit auch ein gleiches Verhältniss zu den Gesammtkräften eines Jeden gelten solle. Nun ist ein sich wiederholendes Er- gebniss oder die fortwährende Thätigkeit der Verbindung, worin der gewünschte Erfolg, der gesetzte Zweck besteht. Wenn ein Ergebniss: so ist dasselbe entweder nach Be- lieben theilbar und getheilt zu werden bestimmt, wie ein Geldertrag -- alsdann muss bei gleichen Gesammtein- lagen (an persönlichen und Vermögensleistungen) zu glei- chen Theilen, bei ungleichen zu proportionalen getheilt werden; oder nicht theilbar und nicht getheilt zu werden bestimmt: dann muss der mögliche und vorausge- sehene Genuss ein gleicher oder proportionaler sein. Und ebenso wird es stehen mit dem Nutzen einer fortwährenden Thätigkeit. In allen diesen Fällen wird aber angenommen, dass der Aufwand von Kräften und Mitteln mit dem Er- folge im günstigsten Falle das Verhältniss der Gleich- heit habe, d. h. dass keine Quantität von Kraft ohne ihre Wirkung bleibe (verschwendet werde). Was also die Sich-Verbindenden wollen, ist nur ein Umsatz und Erhal- tung ihrer Energieen, wie auch durch jeden Act des Wesen- willens auf bessere oder geringere Weise producirt wird.
licher Weise so gut als einer socialistisch-positiven Construc- tion des Zusammenlebens.
§ 14.
Gesellschaftliche Verbindungen können sich auf Zwecke aller Art beziehen, welche als mögliche Erfolge gedacht wer- den und als erreichbar durch vereinigte Kräfte oder Mittel; indessen kann eine künstliche Person nicht auf andere Weise über menschliche Kräfte verfügen, als indem diesel- ben zu ihrem Eigenthum gehören, also durch ihren Geld- werth anderem Vermögen gleichartig sind; und so kann sie entweder, wie eine natürliche Person, Arbeitskräfte ein- gekauft haben — was ihr Dasein und Geldvermögen vor- aussetzt — oder es mögen bestimmte Leistungen von ihren Urhebern selber, sei es mit oder nach der Stiftung, ebenso wie Geldsummen, ihr bewilligt werden; und diese können von Allen gleichartige oder verschiedenartige sein, wobei jedoch die Verabredung möglich ist, dass als Gleichheit auch ein gleiches Verhältniss zu den Gesammtkräften eines Jeden gelten solle. Nun ist ein sich wiederholendes Er- gebniss oder die fortwährende Thätigkeit der Verbindung, worin der gewünschte Erfolg, der gesetzte Zweck besteht. Wenn ein Ergebniss: so ist dasselbe entweder nach Be- lieben theilbar und getheilt zu werden bestimmt, wie ein Geldertrag — alsdann muss bei gleichen Gesammtein- lagen (an persönlichen und Vermögensleistungen) zu glei- chen Theilen, bei ungleichen zu proportionalen getheilt werden; oder nicht theilbar und nicht getheilt zu werden bestimmt: dann muss der mögliche und vorausge- sehene Genuss ein gleicher oder proportionaler sein. Und ebenso wird es stehen mit dem Nutzen einer fortwährenden Thätigkeit. In allen diesen Fällen wird aber angenommen, dass der Aufwand von Kräften und Mitteln mit dem Er- folge im günstigsten Falle das Verhältniss der Gleich- heit habe, d. h. dass keine Quantität von Kraft ohne ihre Wirkung bleibe (verschwendet werde). Was also die Sich-Verbindenden wollen, ist nur ein Umsatz und Erhal- tung ihrer Energieen, wie auch durch jeden Act des Wesen- willens auf bessere oder geringere Weise producirt wird.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0266"n="230"/>
licher Weise so gut als einer socialistisch-positiven Construc-<lb/>
tion des Zusammenlebens.</p></div><lb/><divn="3"><head>§ 14.</head><lb/><p>Gesellschaftliche Verbindungen können sich auf Zwecke<lb/>
aller Art beziehen, welche als mögliche Erfolge gedacht wer-<lb/>
den und als erreichbar durch vereinigte Kräfte oder Mittel;<lb/>
indessen kann eine künstliche Person nicht auf andere<lb/>
Weise über menschliche Kräfte verfügen, als indem diesel-<lb/>
ben zu ihrem Eigenthum gehören, also durch ihren Geld-<lb/>
werth anderem <hirendition="#g">Vermögen</hi> gleichartig sind; und so kann<lb/>
sie entweder, wie eine natürliche Person, Arbeitskräfte ein-<lb/>
gekauft haben — was ihr Dasein und Geldvermögen vor-<lb/>
aussetzt —<hirendition="#g">oder</hi> es mögen bestimmte Leistungen von ihren<lb/>
Urhebern selber, sei es mit oder nach der Stiftung, ebenso<lb/>
wie Geldsummen, ihr bewilligt werden; und diese können<lb/>
von Allen gleichartige oder verschiedenartige sein, wobei<lb/>
jedoch die Verabredung möglich ist, dass als <hirendition="#g">Gleichheit</hi><lb/>
auch ein gleiches Verhältniss zu den Gesammtkräften eines<lb/>
Jeden gelten solle. Nun ist ein sich wiederholendes Er-<lb/>
gebniss <hirendition="#g">oder</hi> die fortwährende Thätigkeit der Verbindung,<lb/>
worin der gewünschte Erfolg, der gesetzte Zweck besteht.<lb/>
Wenn ein Ergebniss: so ist dasselbe <hirendition="#g">entweder</hi> nach Be-<lb/>
lieben theilbar und getheilt zu werden bestimmt, wie ein<lb/>
Geldertrag — alsdann muss bei <hirendition="#g">gleichen</hi> Gesammtein-<lb/>
lagen (an persönlichen und Vermögensleistungen) zu <hirendition="#g">glei-<lb/>
chen</hi> Theilen, bei <hirendition="#g">ungleichen</hi> zu <hirendition="#g">proportionalen</hi><lb/>
getheilt werden; oder nicht theilbar und nicht getheilt zu<lb/>
werden bestimmt: dann muss der mögliche und vorausge-<lb/>
sehene Genuss ein gleicher oder proportionaler sein. Und<lb/>
ebenso wird es stehen mit dem <hirendition="#g">Nutzen</hi> einer fortwährenden<lb/>
Thätigkeit. In allen diesen Fällen wird aber angenommen,<lb/>
dass der Aufwand von Kräften und Mitteln mit dem Er-<lb/>
folge <hirendition="#g">im günstigsten Falle</hi> das Verhältniss der Gleich-<lb/>
heit habe, d. h. dass <hirendition="#g">keine</hi> Quantität von Kraft <hirendition="#g">ohne</hi><lb/>
ihre Wirkung bleibe (verschwendet werde). Was also die<lb/>
Sich-Verbindenden wollen, ist nur ein Umsatz und Erhal-<lb/>
tung ihrer Energieen, wie auch durch jeden Act des Wesen-<lb/>
willens auf bessere oder geringere Weise producirt wird.<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[230/0266]
licher Weise so gut als einer socialistisch-positiven Construc-
tion des Zusammenlebens.
§ 14.
Gesellschaftliche Verbindungen können sich auf Zwecke
aller Art beziehen, welche als mögliche Erfolge gedacht wer-
den und als erreichbar durch vereinigte Kräfte oder Mittel;
indessen kann eine künstliche Person nicht auf andere
Weise über menschliche Kräfte verfügen, als indem diesel-
ben zu ihrem Eigenthum gehören, also durch ihren Geld-
werth anderem Vermögen gleichartig sind; und so kann
sie entweder, wie eine natürliche Person, Arbeitskräfte ein-
gekauft haben — was ihr Dasein und Geldvermögen vor-
aussetzt — oder es mögen bestimmte Leistungen von ihren
Urhebern selber, sei es mit oder nach der Stiftung, ebenso
wie Geldsummen, ihr bewilligt werden; und diese können
von Allen gleichartige oder verschiedenartige sein, wobei
jedoch die Verabredung möglich ist, dass als Gleichheit
auch ein gleiches Verhältniss zu den Gesammtkräften eines
Jeden gelten solle. Nun ist ein sich wiederholendes Er-
gebniss oder die fortwährende Thätigkeit der Verbindung,
worin der gewünschte Erfolg, der gesetzte Zweck besteht.
Wenn ein Ergebniss: so ist dasselbe entweder nach Be-
lieben theilbar und getheilt zu werden bestimmt, wie ein
Geldertrag — alsdann muss bei gleichen Gesammtein-
lagen (an persönlichen und Vermögensleistungen) zu glei-
chen Theilen, bei ungleichen zu proportionalen
getheilt werden; oder nicht theilbar und nicht getheilt zu
werden bestimmt: dann muss der mögliche und vorausge-
sehene Genuss ein gleicher oder proportionaler sein. Und
ebenso wird es stehen mit dem Nutzen einer fortwährenden
Thätigkeit. In allen diesen Fällen wird aber angenommen,
dass der Aufwand von Kräften und Mitteln mit dem Er-
folge im günstigsten Falle das Verhältniss der Gleich-
heit habe, d. h. dass keine Quantität von Kraft ohne
ihre Wirkung bleibe (verschwendet werde). Was also die
Sich-Verbindenden wollen, ist nur ein Umsatz und Erhal-
tung ihrer Energieen, wie auch durch jeden Act des Wesen-
willens auf bessere oder geringere Weise producirt wird.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/266>, abgerufen am 20.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.