Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.Auf dieser Tafel, so wie auf allen folgenden Tafeln, ad Tafel II. Diese Tafel stellt die Gestalt des isolirten Staats Bei dieser Darstellung liegt die Voraussetzung zum Die Fruchtwechselwirthschaft, welche auf der ersten Eine ähnliche Wirkung, wenn gleich im mindern Der nicht illuminirte Streifen bezeichnet das Gebiet Wir können uns diese kleine Stadt mit ihrem Ge- Auf dieſer Tafel, ſo wie auf allen folgenden Tafeln, ad Tafel II. Dieſe Tafel ſtellt die Geſtalt des iſolirten Staats Bei dieſer Darſtellung liegt die Vorausſetzung zum Die Fruchtwechſelwirthſchaft, welche auf der erſten Eine aͤhnliche Wirkung, wenn gleich im mindern Der nicht illuminirte Streifen bezeichnet das Gebiet Wir koͤnnen uns dieſe kleine Stadt mit ihrem Ge- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0297" n="283"/> <p>Auf dieſer Tafel, ſo wie auf allen folgenden Tafeln,<lb/> iſt nur die eine Haͤlfte der ſich um die Stadt bildenden<lb/> Kreiſe verzeichnet, weil die andre Haͤlfte <hi rendition="#g">dieſer</hi> nicht<lb/> bloß aͤhnlich ſondern vollkommen gleich iſt, und man ſich<lb/> dieſelbe leicht hinzudenken kann.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head><hi rendition="#aq">ad</hi> Tafel <hi rendition="#aq">II.</hi></head><lb/> <p>Dieſe Tafel ſtellt die Geſtalt des iſolirten Staats<lb/> dar, wenn derſelbe von einem ſchiffbaren Fluß durchſtroͤmt<lb/> wird.</p><lb/> <p>Bei dieſer Darſtellung liegt die Vorausſetzung zum<lb/> Grunde, daß die Schiffsfracht 1/10 der Landfracht betraͤgt.</p><lb/> <p>Die Fruchtwechſelwirthſchaft, welche auf der erſten<lb/> Tafel nur einen ſchmalen Streifen. einnimmt, erweitert<lb/> ſich hier ungemein, und erſtreckt ſich laͤngs des Fluſſes<lb/> bis an die Graͤnze des Staats. Dagegen weicht der<lb/> Kreis der Viehzucht zuruͤck, und verſchwindet in der Naͤhe<lb/> des Fluſſes gaͤnzlich.</p><lb/> <p>Eine aͤhnliche Wirkung, wenn gleich im mindern<lb/> Maaße, bringt die Anlegung einer Kunſtſtraße hervor.<lb/> Werden dieſe Kunſtſtraßen nach allen Gegenden der Ebene<lb/> gezogen, ſo erweitern ſich alle Kreiſe mit hoͤherer Boden-<lb/> kultur, aber ſie behalten dann die regelmaͤßige Form wie<lb/> auf Tafel <hi rendition="#aq">I.</hi></p><lb/> <p>Der nicht illuminirte Streifen bezeichnet das Gebiet<lb/> einer kleinen Stadt. Unter <hi rendition="#g">Gebiet der Stadt</hi> wird<lb/> nach §. 28. die Landflaͤche, welche die kleine Stadt mit<lb/> Lebensmitteln verſorgt und welche nichts nach der Haupt-<lb/> ſtadt liefert, verſtanden.</p><lb/> <p>Wir koͤnnen uns dieſe kleine Stadt mit ihrem Ge-<lb/> biet auch als einen eigenen unabhaͤngigen Staat denken.<lb/> In §. 28. haben wir gezeigt, daß der Getreidepreis in<lb/> dieſen kleinen Staaten ganz und gar abhaͤngig von dem<lb/> Preiſe in der Zentralſtadt iſt.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [283/0297]
Auf dieſer Tafel, ſo wie auf allen folgenden Tafeln,
iſt nur die eine Haͤlfte der ſich um die Stadt bildenden
Kreiſe verzeichnet, weil die andre Haͤlfte dieſer nicht
bloß aͤhnlich ſondern vollkommen gleich iſt, und man ſich
dieſelbe leicht hinzudenken kann.
ad Tafel II.
Dieſe Tafel ſtellt die Geſtalt des iſolirten Staats
dar, wenn derſelbe von einem ſchiffbaren Fluß durchſtroͤmt
wird.
Bei dieſer Darſtellung liegt die Vorausſetzung zum
Grunde, daß die Schiffsfracht 1/10 der Landfracht betraͤgt.
Die Fruchtwechſelwirthſchaft, welche auf der erſten
Tafel nur einen ſchmalen Streifen. einnimmt, erweitert
ſich hier ungemein, und erſtreckt ſich laͤngs des Fluſſes
bis an die Graͤnze des Staats. Dagegen weicht der
Kreis der Viehzucht zuruͤck, und verſchwindet in der Naͤhe
des Fluſſes gaͤnzlich.
Eine aͤhnliche Wirkung, wenn gleich im mindern
Maaße, bringt die Anlegung einer Kunſtſtraße hervor.
Werden dieſe Kunſtſtraßen nach allen Gegenden der Ebene
gezogen, ſo erweitern ſich alle Kreiſe mit hoͤherer Boden-
kultur, aber ſie behalten dann die regelmaͤßige Form wie
auf Tafel I.
Der nicht illuminirte Streifen bezeichnet das Gebiet
einer kleinen Stadt. Unter Gebiet der Stadt wird
nach §. 28. die Landflaͤche, welche die kleine Stadt mit
Lebensmitteln verſorgt und welche nichts nach der Haupt-
ſtadt liefert, verſtanden.
Wir koͤnnen uns dieſe kleine Stadt mit ihrem Ge-
biet auch als einen eigenen unabhaͤngigen Staat denken.
In §. 28. haben wir gezeigt, daß der Getreidepreis in
dieſen kleinen Staaten ganz und gar abhaͤngig von dem
Preiſe in der Zentralſtadt iſt.
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