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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.

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selbst 4548 Thlr.; während die reine Koppelwirthschaft,
wenn sie eben so wie in den entfernten Gegenden betrie-
ben würde, hier nur eine Landrente von 1111 Thlr. ab-
werfen könnte.

§. 20.
Rückblick auf den ersten Kreis, in besonderer Beziehung auf den
Bau der Kartoffeln.

Die Untersuchungen in den vorigen Paragraphen ha-
ben ergeben, daß die Erzeugung des Brennholzes in der
Nähe der Stadt geschehen müsse, und daß die Forstkultur
im Verhältniß zum Ackerbau eine immer höhere Landrente
gewährt, je näher sie bei der Stadt betrieben wird.

Wir haben aber früher schon angenommen, daß der
Kreis der freien Wirthschaft die nächste Umgebung der
Stadt einnehmen werde. Wir haben diese Annahme zwar
mit Gründen unterstützt; aber die Gründe selbst sind nicht
tief genug entwickelt, um die aufgestellte Behauptung be-
weisen zu können, und wir müssen deshalb diesen Gegen-
stand noch einmal zur Untersuchung ziehen.

Die freie Wirthschaft und die Forstwirthschaft käm-
pfen gleichsam um die Stelle, wo sie betrieben werden
sollen: beide machen Anspruch auf die nächste Umgebung der
Stadt. Da sie nun aber nicht unter und nebeneinander
betrieben werden können, so entsteht die Frage, welche der
beiden Wirthschaftsarten den Sieg davon tragen und die
andere verdrängen werde.

Nun muß konsequenterweise in jeder Gegend dieje-
nige Wirthschaft getrieben werden, durch welche der Bo-
den am höchsten benutzt wird, und die obige Frage wird
also auf die Frage: "welche Wirthschaftsart gibt in der
nächsten Umgebung der Stadt die höchste Landrente?"
zurückgeführt.

Wir müssen also untersuchen, ob in der Nähe der

ſelbſt 4548 Thlr.; waͤhrend die reine Koppelwirthſchaft,
wenn ſie eben ſo wie in den entfernten Gegenden betrie-
ben wuͤrde, hier nur eine Landrente von 1111 Thlr. ab-
werfen koͤnnte.

§. 20.
Ruͤckblick auf den erſten Kreis, in beſonderer Beziehung auf den
Bau der Kartoffeln.

Die Unterſuchungen in den vorigen Paragraphen ha-
ben ergeben, daß die Erzeugung des Brennholzes in der
Naͤhe der Stadt geſchehen muͤſſe, und daß die Forſtkultur
im Verhaͤltniß zum Ackerbau eine immer hoͤhere Landrente
gewaͤhrt, je naͤher ſie bei der Stadt betrieben wird.

Wir haben aber fruͤher ſchon angenommen, daß der
Kreis der freien Wirthſchaft die naͤchſte Umgebung der
Stadt einnehmen werde. Wir haben dieſe Annahme zwar
mit Gruͤnden unterſtuͤtzt; aber die Gruͤnde ſelbſt ſind nicht
tief genug entwickelt, um die aufgeſtellte Behauptung be-
weiſen zu koͤnnen, und wir muͤſſen deshalb dieſen Gegen-
ſtand noch einmal zur Unterſuchung ziehen.

Die freie Wirthſchaft und die Forſtwirthſchaft kaͤm-
pfen gleichſam um die Stelle, wo ſie betrieben werden
ſollen: beide machen Anſpruch auf die naͤchſte Umgebung der
Stadt. Da ſie nun aber nicht unter und nebeneinander
betrieben werden koͤnnen, ſo entſteht die Frage, welche der
beiden Wirthſchaftsarten den Sieg davon tragen und die
andere verdraͤngen werde.

Nun muß konſequenterweiſe in jeder Gegend dieje-
nige Wirthſchaft getrieben werden, durch welche der Bo-
den am hoͤchſten benutzt wird, und die obige Frage wird
alſo auf die Frage: «welche Wirthſchaftsart gibt in der
naͤchſten Umgebung der Stadt die hoͤchſte Landrente?»
zuruͤckgefuͤhrt.

Wir muͤſſen alſo unterſuchen, ob in der Naͤhe der

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[152/0166] ſelbſt 4548 Thlr.; waͤhrend die reine Koppelwirthſchaft, wenn ſie eben ſo wie in den entfernten Gegenden betrie- ben wuͤrde, hier nur eine Landrente von 1111 Thlr. ab- werfen koͤnnte. §. 20. Ruͤckblick auf den erſten Kreis, in beſonderer Beziehung auf den Bau der Kartoffeln. Die Unterſuchungen in den vorigen Paragraphen ha- ben ergeben, daß die Erzeugung des Brennholzes in der Naͤhe der Stadt geſchehen muͤſſe, und daß die Forſtkultur im Verhaͤltniß zum Ackerbau eine immer hoͤhere Landrente gewaͤhrt, je naͤher ſie bei der Stadt betrieben wird. Wir haben aber fruͤher ſchon angenommen, daß der Kreis der freien Wirthſchaft die naͤchſte Umgebung der Stadt einnehmen werde. Wir haben dieſe Annahme zwar mit Gruͤnden unterſtuͤtzt; aber die Gruͤnde ſelbſt ſind nicht tief genug entwickelt, um die aufgeſtellte Behauptung be- weiſen zu koͤnnen, und wir muͤſſen deshalb dieſen Gegen- ſtand noch einmal zur Unterſuchung ziehen. Die freie Wirthſchaft und die Forſtwirthſchaft kaͤm- pfen gleichſam um die Stelle, wo ſie betrieben werden ſollen: beide machen Anſpruch auf die naͤchſte Umgebung der Stadt. Da ſie nun aber nicht unter und nebeneinander betrieben werden koͤnnen, ſo entſteht die Frage, welche der beiden Wirthſchaftsarten den Sieg davon tragen und die andere verdraͤngen werde. Nun muß konſequenterweiſe in jeder Gegend dieje- nige Wirthſchaft getrieben werden, durch welche der Bo- den am hoͤchſten benutzt wird, und die obige Frage wird alſo auf die Frage: «welche Wirthſchaftsart gibt in der naͤchſten Umgebung der Stadt die hoͤchſte Landrente?» zuruͤckgefuͤhrt. Wir muͤſſen alſo unterſuchen, ob in der Naͤhe der

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Zitationshilfe: Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/166>, abgerufen am 22.12.2024.