ferner diese Fläche rings von großen Städten umgeben ist, in deren Nähe das Land einen hohen Werth hat: so muß es nothwendig befremden, daß selbst die belgische Industrie an der Urbarmachung dieses Bodens scheiterte.
Woher mag dies rühren?
Daß der kostspielige belgische Landbau sich auf einem Boden von dieser Art nicht bezahlt macht, ist gewiß; daß die belgischen Fruchtfolgen einen armen Boden nicht be- reichern, sondern völlig erschöpfen, ist ebenfalls gewiß. Ha- ben nun die Belgen -- wie es der Fall zu seyn scheint -- hier eine ähnliche, wenn auch nicht gleiche Wirthschaft als auf ihrem reichen Boden versucht: so mußten diese Ver- suche nothwendig fehlschlagen.
Vielleicht würde hier dem mecklenburgischen Land- wirth gelingen, was dem belgischen Landwirth bisher miß- lang; vielleicht, ich möchte sagen, wahrscheinlich wären diese Heiden längst in kultivirtes Land umgeschaffen, wenn die Koppelwirthschaft an den Ufern der Maas bekannt und landüblich gewesen wäre.
Die K. W. von 10,56 Körnern und die B. W. von 7,18 Körnern Ertrag enthalten gleichen Reichthum, näm- lich 49730° in 100000 #R.
Die K. W. gibt von diesem Reichthum eine Landrente von 1600 Thlr. N 2/3
Die B. W. gibt von diesem Reichthum eine Landrente von 854,3 " "
Der Reichthum des Bodens wird also durch K. W. viel höher genutzt als durch B. W., und diese wird erst da vortheilhaft, wo der Reichthum des Bodens so hoch steigt, daß die K. W. denselben wegen Lagern des Ge- treides nicht mehr nutzen kann.
5.
Die B. W. bestellt von der ganzen Ackerfläche 60 prct. mit Getreide und erhält sich dabei in gleicher Frucht-
ferner dieſe Flaͤche rings von großen Staͤdten umgeben iſt, in deren Naͤhe das Land einen hohen Werth hat: ſo muß es nothwendig befremden, daß ſelbſt die belgiſche Induſtrie an der Urbarmachung dieſes Bodens ſcheiterte.
Woher mag dies ruͤhren?
Daß der koſtſpielige belgiſche Landbau ſich auf einem Boden von dieſer Art nicht bezahlt macht, iſt gewiß; daß die belgiſchen Fruchtfolgen einen armen Boden nicht be- reichern, ſondern voͤllig erſchoͤpfen, iſt ebenfalls gewiß. Ha- ben nun die Belgen — wie es der Fall zu ſeyn ſcheint — hier eine aͤhnliche, wenn auch nicht gleiche Wirthſchaft als auf ihrem reichen Boden verſucht: ſo mußten dieſe Ver- ſuche nothwendig fehlſchlagen.
Vielleicht wuͤrde hier dem mecklenburgiſchen Land- wirth gelingen, was dem belgiſchen Landwirth bisher miß- lang; vielleicht, ich moͤchte ſagen, wahrſcheinlich waͤren dieſe Heiden laͤngſt in kultivirtes Land umgeſchaffen, wenn die Koppelwirthſchaft an den Ufern der Maas bekannt und landuͤblich geweſen waͤre.
Die K. W. von 10,56 Koͤrnern und die B. W. von 7,18 Koͤrnern Ertrag enthalten gleichen Reichthum, naͤm- lich 49730° in 100000 □R.
Die K. W. gibt von dieſem Reichthum eine Landrente von 1600 Thlr. N⅔
Die B. W. gibt von dieſem Reichthum eine Landrente von 854,3 » »
Der Reichthum des Bodens wird alſo durch K. W. viel hoͤher genutzt als durch B. W., und dieſe wird erſt da vortheilhaft, wo der Reichthum des Bodens ſo hoch ſteigt, daß die K. W. denſelben wegen Lagern des Ge- treides nicht mehr nutzen kann.
5.
Die B. W. beſtellt von der ganzen Ackerflaͤche 60 prct. mit Getreide und erhaͤlt ſich dabei in gleicher Frucht-
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ferner dieſe Flaͤche rings von großen Staͤdten umgeben
iſt, in deren Naͤhe das Land einen hohen Werth hat: ſo
muß es nothwendig befremden, daß ſelbſt die belgiſche
Induſtrie an der Urbarmachung dieſes Bodens ſcheiterte.
Woher mag dies ruͤhren?
Daß der koſtſpielige belgiſche Landbau ſich auf einem
Boden von dieſer Art nicht bezahlt macht, iſt gewiß; daß
die belgiſchen Fruchtfolgen einen armen Boden nicht be-
reichern, ſondern voͤllig erſchoͤpfen, iſt ebenfalls gewiß. Ha-
ben nun die Belgen — wie es der Fall zu ſeyn ſcheint —
hier eine aͤhnliche, wenn auch nicht gleiche Wirthſchaft als
auf ihrem reichen Boden verſucht: ſo mußten dieſe Ver-
ſuche nothwendig fehlſchlagen.
Vielleicht wuͤrde hier dem mecklenburgiſchen Land-
wirth gelingen, was dem belgiſchen Landwirth bisher miß-
lang; vielleicht, ich moͤchte ſagen, wahrſcheinlich waͤren
dieſe Heiden laͤngſt in kultivirtes Land umgeſchaffen, wenn
die Koppelwirthſchaft an den Ufern der Maas bekannt und
landuͤblich geweſen waͤre.
Die K. W. von 10,56 Koͤrnern und die B. W. von
7,18 Koͤrnern Ertrag enthalten gleichen Reichthum, naͤm-
lich 49730° in 100000 □R.
Die K. W. gibt von dieſem Reichthum
eine Landrente von 1600 Thlr. N⅔
Die B. W. gibt von dieſem Reichthum
eine Landrente von 854,3 » »
Der Reichthum des Bodens wird alſo durch K. W.
viel hoͤher genutzt als durch B. W., und dieſe wird erſt
da vortheilhaft, wo der Reichthum des Bodens ſo hoch
ſteigt, daß die K. W. denſelben wegen Lagern des Ge-
treides nicht mehr nutzen kann.
5.
Die B. W. beſtellt von der ganzen Ackerflaͤche 60
prct. mit Getreide und erhaͤlt ſich dabei in gleicher Frucht-
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 103. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/117>, abgerufen am 12.02.2025.
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