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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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die Entschuldigung, daß überflüßige Dinge nicht schaden. §. X. p. 311. Das erste Codicill. §. XI. p. 312. Anmerckung wegen einer neuen ungeschickten formul. §. XII. p. 313. Das andere Codicill. §. XIII. p. 314. Die an uns geschickte Fragen. §. XIV. p. 316. Unser Responsum. Bedingte Bejahung der 1. Frage: daß das Testament gültig sey. Beantwortung der 2. Frage wegen der Clausulae Codicillaris und Edirung des Inventarii. Bedingte Antwort auf die 3. Frage von dem dem Curatori vermachten legato. §. XV. p. 318.

IX. Handel. Verstand der Chur-Sächsischen Constitution von denen Baudiensten, die die Bauern denen Edelleuten leisten sollen.

TExt der Sächsischen Ordnungen von Baudiensten. §. I. p. 321. Ursprung der Meinung, daß in selbigen denen von Adel die Baudienste in Regula zugesprochen worden. §. II. p. 322. Klage wegen der Baufrohnen, und was ferner bis zum ersten Urtheil passiret. §. III. p. 323. Beklagtens Bescheinigung. §. IV. p. 325. Klägers Gegenscheinigung. §. V. p. 326. JCti L. absolviren Beklagte von der Klage. §. VI. p. 326. Die rationes decidendi. §. VII. p. 327. Die JCti W. aber condemniren dieselbe in dem Leuterungs Urtheil. §. IIX. p. 327. Beklagtens Leuterung und Verfahren drüber. §. IX. p. 328. (NB. Cholera auf teutsch die Cholica. §. X. p. 329.) Des Schöppenstuhls zu J. drittes Urtheil so wiederum die Beklagten absolviret cum rationibus decidendi. §. XI. p. 329. Welches in der Appellation von dem Schöppenstuhl zu L. bekräfftiget wird. §. XII. p. 331. Auch Unsere Facultät nach Klägers erfolgten Leuterung es dabey gelassen. §. XIII. p. 331. Klägers neue Appellation. §. XIV. p. 332. Ausführliche rationes decidendi Unsers Urtheils. §. XV. p. 333. Noch etliche Erinnerungen. §. XVI. p. 336.

X. Handel. Daß auf Angeben liederlicher Weibes-Personen nicht leicht der Reinigungs-Eyd zuerkennen.

VOrerinnerung §. I. p. 337. Ubereilete inquisition wider einen jungen Menschen. §. II. p. 337. Ferner Verlauff, nebst dem

die Entschuldigung, daß überflüßige Dinge nicht schaden. §. X. p. 311. Das erste Codicill. §. XI. p. 312. Anmerckung wegen einer neuen ungeschickten formul. §. XII. p. 313. Das andere Codicill. §. XIII. p. 314. Die an uns geschickte Fragen. §. XIV. p. 316. Unser Responsum. Bedingte Bejahung der 1. Frage: daß das Testament gültig sey. Beantwortung der 2. Frage wegen der Clausulae Codicillaris und Edirung des Inventarii. Bedingte Antwort auf die 3. Frage von dem dem Curatori vermachten legato. §. XV. p. 318.

IX. Handel. Verstand der Chur-Sächsischen Constitution von denen Baudiensten, die die Bauern denen Edelleuten leisten sollen.

TExt der Sächsischen Ordnungen von Baudiensten. §. I. p. 321. Ursprung der Meinung, daß in selbigen denen von Adel die Baudienste in Regula zugesprochen worden. §. II. p. 322. Klage wegen der Baufrohnen, und was ferner bis zum ersten Urtheil passiret. §. III. p. 323. Beklagtens Bescheinigung. §. IV. p. 325. Klägers Gegenscheinigung. §. V. p. 326. JCti L. absolviren Beklagte von der Klage. §. VI. p. 326. Die rationes decidendi. §. VII. p. 327. Die JCti W. aber condemniren dieselbe in dem Leuterungs Urtheil. §. IIX. p. 327. Beklagtens Leuterung und Verfahren drüber. §. IX. p. 328. (NB. Cholera auf teutsch die Cholica. §. X. p. 329.) Des Schöppenstuhls zu J. drittes Urtheil so wiederum die Beklagten absolviret cum rationibus decidendi. §. XI. p. 329. Welches in der Appellation von dem Schöppenstuhl zu L. bekräfftiget wird. §. XII. p. 331. Auch Unsere Facultät nach Klägers erfolgten Leuterung es dabey gelassen. §. XIII. p. 331. Klägers neue Appellation. §. XIV. p. 332. Ausführliche rationes decidendi Unsers Urtheils. §. XV. p. 333. Noch etliche Erinnerungen. §. XVI. p. 336.

X. Handel. Daß auf Angeben liederlicher Weibes-Personen nicht leicht der Reinigungs-Eyd zuerkennen.

VOrerinnerung §. I. p. 337. Ubereilete inquisition wider einen jungen Menschen. §. II. p. 337. Ferner Verlauff, nebst dem

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[0375] die Entschuldigung, daß überflüßige Dinge nicht schaden. §. X. p. 311. Das erste Codicill. §. XI. p. 312. Anmerckung wegen einer neuen ungeschickten formul. §. XII. p. 313. Das andere Codicill. §. XIII. p. 314. Die an uns geschickte Fragen. §. XIV. p. 316. Unser Responsum. Bedingte Bejahung der 1. Frage: daß das Testament gültig sey. Beantwortung der 2. Frage wegen der Clausulae Codicillaris und Edirung des Inventarii. Bedingte Antwort auf die 3. Frage von dem dem Curatori vermachten legato. §. XV. p. 318. IX. Handel. Verstand der Chur-Sächsischen Constitution von denen Baudiensten, die die Bauern denen Edelleuten leisten sollen. TExt der Sächsischen Ordnungen von Baudiensten. §. I. p. 321. Ursprung der Meinung, daß in selbigen denen von Adel die Baudienste in Regula zugesprochen worden. §. II. p. 322. Klage wegen der Baufrohnen, und was ferner bis zum ersten Urtheil passiret. §. III. p. 323. Beklagtens Bescheinigung. §. IV. p. 325. Klägers Gegenscheinigung. §. V. p. 326. JCti L. absolviren Beklagte von der Klage. §. VI. p. 326. Die rationes decidendi. §. VII. p. 327. Die JCti W. aber condemniren dieselbe in dem Leuterungs Urtheil. §. IIX. p. 327. Beklagtens Leuterung und Verfahren drüber. §. IX. p. 328. (NB. Cholera auf teutsch die Cholica. §. X. p. 329.) Des Schöppenstuhls zu J. drittes Urtheil so wiederum die Beklagten absolviret cum rationibus decidendi. §. XI. p. 329. Welches in der Appellation von dem Schöppenstuhl zu L. bekräfftiget wird. §. XII. p. 331. Auch Unsere Facultät nach Klägers erfolgten Leuterung es dabey gelassen. §. XIII. p. 331. Klägers neue Appellation. §. XIV. p. 332. Ausführliche rationes decidendi Unsers Urtheils. §. XV. p. 333. Noch etliche Erinnerungen. §. XVI. p. 336. X. Handel. Daß auf Angeben liederlicher Weibes-Personen nicht leicht der Reinigungs-Eyd zuerkennen. VOrerinnerung §. I. p. 337. Ubereilete inquisition wider einen jungen Menschen. §. II. p. 337. Ferner Verlauff, nebst dem

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/375>, abgerufen am 21.11.2024.