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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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§. IV. Es wird unter obigen beyden Responsis keine grosse DifferentzEtliche Neben Erinnerungen. vorkommen, ausser, daß in responso ad quaestionem 2. nicht einerley ratio decidendi gebraucht worden, und daß in quaest. 4. ratione dotis ich anderer Meinung gewesen. Davon die Beurtheilung dem Leser überlassen wird. Sonst ist noch dieses ratione methodi zu erinnern, daß ich nach Art derer Collegiorum Lipsiensium bey jeder Frage auch alsbald die dahin gehörige Antwort angehängt. Mein Seeliger Herr Antecessor aber war gewohnet die Fragen alle nach einander vorher zusammen zusetzen, und nachhero erst die Beantwortung einer jeden Frage anzufügen. Nun ist zwar methodus arbitraria, und ich halte nicht viel davon, wenn man ratione methodi mit andern streitete, jedoch glaube ich auch, daß bey der ersten Methode es dem Leser viel leichter ist, den Sinn und Meinung des Responsi zu begreiffen.

VI. Handel. Grobe Brocken des politischen Pabstthums unter Evangelischen Predigern in puncto der Ketzermacherey.

§. I.

VOn den groben Brocken des politischen Pabstthums in unserenVor-Erinnerung. Kirchen überhaupt ist schon oben in andern Handel ein mehrers erinnert worden. Was die Ketzermacherey in specie betrifft, wurden Anno 1698. in dergleichen casibus zwey Responsa von mir verlanget das eine betraff M. Johann George Bösen Diaconum zu Sorau, den der Senior des Ministerii in der Herrschafft Sorau mit Gewalt zum Ketzer machen wolte, welches Responsum ich auch in Monat December desselben Jahrs verfertiget, und ist selbiges nebst andern zu des M. Bösens affaire gehörigen Responsis und Schrifften schon anno 1700. in der Rengerischen Buchhandlung publiciret worden. Das andere war schon vorher in April besagten Jahrs auf Bitte Herrn Schillings eines damahligen Studiosi Theologiae aus Pöseneck ertheilet, und weil dasselbige meines Wissens noch nicht gedruckt worden, will ich selbiges hier mittheilen, zumahlen da dassel-

§. IV. Es wird unter obigen beyden Responsis keine grosse DifferentzEtliche Neben Erinnerungen. vorkommen, ausser, daß in responso ad quaestionem 2. nicht einerley ratio decidendi gebraucht worden, und daß in quaest. 4. ratione dotis ich anderer Meinung gewesen. Davon die Beurtheilung dem Leser überlassen wird. Sonst ist noch dieses ratione methodi zu erinnern, daß ich nach Art derer Collegiorum Lipsiensium bey jeder Frage auch alsbald die dahin gehörige Antwort angehängt. Mein Seeliger Herr Antecessor aber war gewohnet die Fragen alle nach einander vorher zusammen zusetzen, und nachhero erst die Beantwortung einer jeden Frage anzufügen. Nun ist zwar methodus arbitraria, und ich halte nicht viel davon, wenn man ratione methodi mit andern streitete, jedoch glaube ich auch, daß bey der ersten Methode es dem Leser viel leichter ist, den Sinn und Meinung des Responsi zu begreiffen.

VI. Handel. Grobe Brocken des politischen Pabstthums unter Evangelischen Predigern in puncto der Ketzermacherey.

§. I.

VOn den groben Brocken des politischen Pabstthums in unserenVor-Erinnerung. Kirchen überhaupt ist schon oben in andern Handel ein mehrers erinnert worden. Was die Ketzermacherey in specie betrifft, wurden Anno 1698. in dergleichen casibus zwey Responsa von mir verlanget das eine betraff M. Johann George Bösen Diaconum zu Sorau, den der Senior des Ministerii in der Herrschafft Sorau mit Gewalt zum Ketzer machen wolte, welches Responsum ich auch in Monat December desselben Jahrs verfertiget, und ist selbiges nebst andern zu des M. Bösens affaire gehörigen Responsis und Schrifften schon anno 1700. in der Rengerischen Buchhandlung publiciret worden. Das andere war schon vorher in April besagten Jahrs auf Bitte Herrn Schillings eines damahligen Studiosi Theologiae aus Pöseneck ertheilet, und weil dasselbige meines Wissens noch nicht gedruckt worden, will ich selbiges hier mittheilen, zumahlen da dassel-

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[269/0277] §. IV. Es wird unter obigen beyden Responsis keine grosse Differentz vorkommen, ausser, daß in responso ad quaestionem 2. nicht einerley ratio decidendi gebraucht worden, und daß in quaest. 4. ratione dotis ich anderer Meinung gewesen. Davon die Beurtheilung dem Leser überlassen wird. Sonst ist noch dieses ratione methodi zu erinnern, daß ich nach Art derer Collegiorum Lipsiensium bey jeder Frage auch alsbald die dahin gehörige Antwort angehängt. Mein Seeliger Herr Antecessor aber war gewohnet die Fragen alle nach einander vorher zusammen zusetzen, und nachhero erst die Beantwortung einer jeden Frage anzufügen. Nun ist zwar methodus arbitraria, und ich halte nicht viel davon, wenn man ratione methodi mit andern streitete, jedoch glaube ich auch, daß bey der ersten Methode es dem Leser viel leichter ist, den Sinn und Meinung des Responsi zu begreiffen. Etliche Neben Erinnerungen. VI. Handel. Grobe Brocken des politischen Pabstthums unter Evangelischen Predigern in puncto der Ketzermacherey. §. I. VOn den groben Brocken des politischen Pabstthums in unseren Kirchen überhaupt ist schon oben in andern Handel ein mehrers erinnert worden. Was die Ketzermacherey in specie betrifft, wurden Anno 1698. in dergleichen casibus zwey Responsa von mir verlanget das eine betraff M. Johann George Bösen Diaconum zu Sorau, den der Senior des Ministerii in der Herrschafft Sorau mit Gewalt zum Ketzer machen wolte, welches Responsum ich auch in Monat December desselben Jahrs verfertiget, und ist selbiges nebst andern zu des M. Bösens affaire gehörigen Responsis und Schrifften schon anno 1700. in der Rengerischen Buchhandlung publiciret worden. Das andere war schon vorher in April besagten Jahrs auf Bitte Herrn Schillings eines damahligen Studiosi Theologiae aus Pöseneck ertheilet, und weil dasselbige meines Wissens noch nicht gedruckt worden, will ich selbiges hier mittheilen, zumahlen da dassel- Vor-Erinnerung.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/277>, abgerufen am 30.12.2024.