Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

dann an ihnen wegen der zugefügten Gewalt auf der Strassen bey denen Gerichten erhohlen könten. Die Weibes-Menscher waren nicht vorhanden, sondern man hatte nur die zwey Hallorum erfahren, und die saßen im Gefängniß und wurde die Sache untersucht.

§. III. Damit ich aber auch die Sache etwas umständlicher vorstelle,Deutlichere Erzehlung des Handels. Denuciation der Schüler. kan ich nicht besser thun, als wenn ich solches acten-mäßig thue; Ob ich nun wohl seit dem nichts gehöret, daß aus denen Schülern wären berühmte Leute geworden, oder die dem gemeinen Wesen sonst nützliche Dienste gethan, auch solches daraus nicht zuvermuthen, weil ihren eigenen Angeben nach sie damahls recht grobe Jungens gewesen; so will ich doch um anderer Ursachen willen so wohl ihren als der Hallorum Nahmen verschweigen, und nur ihrer Vornahmen erwehnen; Die beyden Schüler hiessen der eine Martin, der andre Jonas; die beyden Hallorum einer Chistoph, der andere George. Die Inquisition für denen löblichen Thal-Gerichten fieng sich folgender Gestalt an.

Actum Halle den 5ten Julii 1690.

Martin u. Jonas von Creyßen beede allhier frequentirende Schüler erscheinen und rügen, wie daß ihnen gestern vor 5. Wochen ist der 30. Maj. als sie in der Pulver-Mühle spatzieren gewesen, abends wieder nach der Stadt gangen, zwey Weibs-Persohnen ihnen ohnweit der Brücken entgegen kommen, und die eine ihn Jonas, denn Martin etliche Schritte vor ihn hergangen, gegrüsset, als er ihr aber nicht gedancket, gesaget: du gelb-schneppischer Junge, du Fuchß, warum danck estu mir nicht? Ich habe wohl ander Leute gegrüsset, die mir gedancket. Als er sich nun darauf gegen sie unnütze gemacht, wären beyde Weibs-Stücke auf ihn zugelauffen, und schlagen wollen, deswegen er Martin dazu gegangen, es zuverwehren, alsobald hätten die beyden Weibs-Persohnen Christel, Christel geruffen, darauf wären zwey Hallorum von der Brücken herkommen, und die zwey Weibs-Persohnen hätten sie von hinterwärts, die Hallorum aber von vorwarts angefallen, übel geschlagen, ihnen ihre Mäntel, Hüte und Hals-Krausen genommen, solche denen Weibs-Persohnen gegeben, die sie mitgenommen, damahls wären ihnen die Hallorum dem Namen nach unbekant gewesen, nunmehr aber hätten sie erfahren, daß sie Christian und Christoph heissen solten, bitten sie zu bestraffen, und zuverfügen, daß sie die ihnen abgenommenen Mäntel, Hüte u. Hals-krausen restituiren müsten, auf dem Rathhauß wäre anfangs die Sache vorgenommen. Ihnen wurde gesagt, daß sie die Registraturen vom Rathhauße abschrifftlich aufs Thalhaus bringen, nechsten Montags zu Mittag um zwey Uhr wieder erscheinen, und daß die Sache als denn vorgenommen werde, gewarten solten.

dann an ihnen wegen der zugefügten Gewalt auf der Strassen bey denen Gerichten erhohlen könten. Die Weibes-Menscher waren nicht vorhanden, sondern man hatte nur die zwey Hallorum erfahren, und die saßen im Gefängniß und wurde die Sache untersucht.

§. III. Damit ich aber auch die Sache etwas umständlicher vorstelle,Deutlichere Erzehlung des Handels. Denuciation der Schüler. kan ich nicht besser thun, als wenn ich solches acten-mäßig thue; Ob ich nun wohl seit dem nichts gehöret, daß aus denen Schülern wären berühmte Leute geworden, oder die dem gemeinen Wesen sonst nützliche Dienste gethan, auch solches daraus nicht zuvermuthen, weil ihren eigenen Angeben nach sie damahls recht grobe Jungens gewesen; so will ich doch um anderer Ursachen willen so wohl ihren als der Hallorum Nahmen verschweigen, und nur ihrer Vornahmen erwehnen; Die beyden Schüler hiessen der eine Martin, der andre Jonas; die beyden Hallorum einer Chistoph, der andere George. Die Inquisition für denen löblichen Thal-Gerichten fieng sich folgender Gestalt an.

Actum Halle den 5ten Julii 1690.

Martin u. Jonas von Creyßen beede allhier frequentirende Schüler erscheinen und rügen, wie daß ihnen gestern vor 5. Wochen ist der 30. Maj. als sie in der Pulver-Mühle spatzieren gewesen, abends wieder nach der Stadt gangen, zwey Weibs-Persohnen ihnen ohnweit der Brücken entgegen kommen, und die eine ihn Jonas, denn Martin etliche Schritte vor ihn hergangen, gegrüsset, als er ihr aber nicht gedancket, gesaget: du gelb-schneppischer Junge, du Fuchß, warum danck estu mir nicht? Ich habe wohl ander Leute gegrüsset, die mir gedancket. Als er sich nun darauf gegen sie unnütze gemacht, wären beyde Weibs-Stücke auf ihn zugelauffen, und schlagen wollen, deswegen er Martin dazu gegangen, es zuverwehren, alsobald hätten die beyden Weibs-Persohnen Christel, Christel geruffen, darauf wären zwey Hallorum von der Brücken herkommen, und die zwey Weibs-Persohnen hätten sie von hinterwärts, die Hallorum aber von vorwarts angefallen, übel geschlagen, ihnen ihre Mäntel, Hüte und Hals-Krausen genommen, solche denen Weibs-Persohnen gegeben, die sie mitgenommen, damahls wären ihnen die Hallorum dem Namen nach unbekant gewesen, nunmehr aber hätten sie erfahren, daß sie Christian und Christoph heissen solten, bitten sie zu bestraffen, und zuverfügen, daß sie die ihnen abgenommenen Mäntel, Hüte u. Hals-krausen restituiren müsten, auf dem Rathhauß wäre anfangs die Sache vorgenommen. Ihnen wurde gesagt, daß sie die Registraturen vom Rathhauße abschrifftlich aufs Thalhaus bringen, nechsten Montags zu Mittag um zwey Uhr wieder erscheinen, und daß die Sache als denn vorgenommen werde, gewarten solten.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0045" n="37"/>
dann an ihnen wegen der                      zugefügten Gewalt auf der Strassen bey denen Gerichten erhohlen könten. Die                      Weibes-Menscher waren nicht vorhanden, sondern man hatte nur die zwey Hallorum                      erfahren, und die saßen im Gefängniß und wurde die Sache untersucht.</p>
        <p>§. III. Damit ich aber auch die Sache etwas umständlicher vorstelle,<note place="right">Deutlichere Erzehlung des Handels. <hi rendition="#i">Denuciation</hi> der Schüler.</note> kan ich nicht besser thun, als                      wenn ich solches acten-mäßig thue; Ob ich nun wohl seit dem nichts gehöret, daß                      aus denen Schülern wären berühmte Leute geworden, oder die dem gemeinen Wesen                      sonst nützliche Dienste gethan, auch solches daraus nicht zuvermuthen, weil                      ihren eigenen Angeben nach sie damahls recht grobe Jungens gewesen; so will ich                      doch um anderer Ursachen willen so wohl ihren als der Hallorum Nahmen                      verschweigen, und nur ihrer Vornahmen erwehnen; Die beyden Schüler hiessen der                      eine Martin, der andre Jonas; die beyden Hallorum einer Chistoph, der andere                      George. Die Inquisition für denen löblichen Thal-Gerichten fieng sich folgender                      Gestalt an.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Actum Halle den 5ten Julii 1690.</head><lb/>
        <p>Martin u. Jonas von Creyßen beede allhier frequentirende Schüler erscheinen und                      rügen, wie daß ihnen gestern vor 5. Wochen ist der 30. Maj. als sie in der                      Pulver-Mühle spatzieren gewesen, abends wieder nach der Stadt gangen, zwey                      Weibs-Persohnen ihnen ohnweit der Brücken entgegen kommen, und die eine ihn                      Jonas, denn Martin etliche Schritte vor ihn hergangen, gegrüsset, als er ihr                      aber nicht gedancket, gesaget: du gelb-schneppischer Junge, du Fuchß, warum                      danck estu mir nicht? Ich habe wohl ander Leute gegrüsset, die mir gedancket.                      Als er sich nun darauf gegen sie unnütze gemacht, wären beyde Weibs-Stücke auf                      ihn zugelauffen, und schlagen wollen, deswegen er Martin dazu gegangen, es                      zuverwehren, alsobald hätten die beyden Weibs-Persohnen Christel, Christel                      geruffen, darauf wären zwey Hallorum von der Brücken herkommen, und die zwey                      Weibs-Persohnen hätten sie von hinterwärts, die Hallorum aber von vorwarts                      angefallen, übel geschlagen, ihnen ihre Mäntel, Hüte und Hals-Krausen genommen,                      solche denen Weibs-Persohnen gegeben, die sie mitgenommen, damahls wären ihnen                      die Hallorum dem Namen nach unbekant gewesen, nunmehr aber hätten sie erfahren,                      daß sie Christian und Christoph heissen solten, bitten sie zu bestraffen, und                      zuverfügen, daß sie die ihnen abgenommenen Mäntel, Hüte u. Hals-krausen                      restituiren müsten, auf dem Rathhauß wäre anfangs die Sache vorgenommen. Ihnen                      wurde gesagt, daß sie die Registraturen vom Rathhauße abschrifftlich aufs                      Thalhaus bringen, nechsten Montags zu Mittag um zwey Uhr wieder erscheinen, und                      daß die Sache als denn vorgenommen werde, gewarten solten.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[37/0045] dann an ihnen wegen der zugefügten Gewalt auf der Strassen bey denen Gerichten erhohlen könten. Die Weibes-Menscher waren nicht vorhanden, sondern man hatte nur die zwey Hallorum erfahren, und die saßen im Gefängniß und wurde die Sache untersucht. §. III. Damit ich aber auch die Sache etwas umständlicher vorstelle, kan ich nicht besser thun, als wenn ich solches acten-mäßig thue; Ob ich nun wohl seit dem nichts gehöret, daß aus denen Schülern wären berühmte Leute geworden, oder die dem gemeinen Wesen sonst nützliche Dienste gethan, auch solches daraus nicht zuvermuthen, weil ihren eigenen Angeben nach sie damahls recht grobe Jungens gewesen; so will ich doch um anderer Ursachen willen so wohl ihren als der Hallorum Nahmen verschweigen, und nur ihrer Vornahmen erwehnen; Die beyden Schüler hiessen der eine Martin, der andre Jonas; die beyden Hallorum einer Chistoph, der andere George. Die Inquisition für denen löblichen Thal-Gerichten fieng sich folgender Gestalt an. Deutlichere Erzehlung des Handels. Denuciation der Schüler. Actum Halle den 5ten Julii 1690. Martin u. Jonas von Creyßen beede allhier frequentirende Schüler erscheinen und rügen, wie daß ihnen gestern vor 5. Wochen ist der 30. Maj. als sie in der Pulver-Mühle spatzieren gewesen, abends wieder nach der Stadt gangen, zwey Weibs-Persohnen ihnen ohnweit der Brücken entgegen kommen, und die eine ihn Jonas, denn Martin etliche Schritte vor ihn hergangen, gegrüsset, als er ihr aber nicht gedancket, gesaget: du gelb-schneppischer Junge, du Fuchß, warum danck estu mir nicht? Ich habe wohl ander Leute gegrüsset, die mir gedancket. Als er sich nun darauf gegen sie unnütze gemacht, wären beyde Weibs-Stücke auf ihn zugelauffen, und schlagen wollen, deswegen er Martin dazu gegangen, es zuverwehren, alsobald hätten die beyden Weibs-Persohnen Christel, Christel geruffen, darauf wären zwey Hallorum von der Brücken herkommen, und die zwey Weibs-Persohnen hätten sie von hinterwärts, die Hallorum aber von vorwarts angefallen, übel geschlagen, ihnen ihre Mäntel, Hüte und Hals-Krausen genommen, solche denen Weibs-Persohnen gegeben, die sie mitgenommen, damahls wären ihnen die Hallorum dem Namen nach unbekant gewesen, nunmehr aber hätten sie erfahren, daß sie Christian und Christoph heissen solten, bitten sie zu bestraffen, und zuverfügen, daß sie die ihnen abgenommenen Mäntel, Hüte u. Hals-krausen restituiren müsten, auf dem Rathhauß wäre anfangs die Sache vorgenommen. Ihnen wurde gesagt, daß sie die Registraturen vom Rathhauße abschrifftlich aufs Thalhaus bringen, nechsten Montags zu Mittag um zwey Uhr wieder erscheinen, und daß die Sache als denn vorgenommen werde, gewarten solten.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/45
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/45>, abgerufen am 21.11.2024.