Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite
Innhalt des II. Theils.
I. Handel Unvorgreifliches Bedencken / über den gegenwärtigen Zustand des Justitien-Wesens / und dessen künfftigen Verbesserung.

DEr elende Zustand des Justitz-Wesens ist fürnehmlich dem Ehr- und Geld-Geitz der Richter und Advocaten zuzuschreiben §. I. p. 1. General-Innhalt dieses Bedenckens §. II. p. 3 Acht Speeial Classen derer Gebrechen, und der Mittel dawieder §. III. p. 3. I. Die unmäßige Erfindung, Vermehrung und Aenderung der observantien, und der daraus entstehende Schade §. IV. p. 4. Wie diesem Ubel, als welches Potestati legislatoriae schnurstracks zuwieder, zu steuren sey. §. V. p. 5. II. Schaden durch die vielfältigen und unnöthigen interlocute, §. VI. p. 7. Dienliche Mittel dawieder 1) wegen der legitimation, caution, gauranda, competentiae fori, insinuationis citationum, 2) wegen Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit der Klage, 3) wegen der durch der Advocatorum tergiversatio entstehenden interlocuten, 4) wegen der übrigen Beyurtheil ante & post litis contestationem, probationem, executionem. §. VII. p. 9. Herrlicher Nutzen und Würckungen besagter Mittel, so wohl in Ansehung der Zeit, als der Kosten. §. IIX. p. 10. III. Grosser Mißbrauch der Appellationen und vielfältige querelen darüber §. IX. p. 11. Allerhand Mittel wieder diesen Mißbrauch, Verbietung der Appellationen 1) a sententiis interlocutoriis, 2) in causis non appellabilibus, 3) Benehmung des effectus suspensivi in etlichen Fällen; 4) Determinirung einer gewissen summae appellabilis. 5) In geringen Sachen Hebung der gravaminum per rescripta. 6) Deposition einer gewissen summa in casum succumbentiae. 7) Des appellirenden Theils und dessen Advocaten juramentum malitiae. 8) Straffe der boßhafftigen Appellanten an Leib, Ehre und Gut. 9) Auch derer, die in ihren appellationen den Richter erster instantz geschmähet §. X. p. 14. IV. Mißbrauch und Ungrund des inhibition-Processus in Hoff-Gerichten. §. XI. p. 16. welcher demnach gäntzlich abzuschaffen. §. XII. p. 17. V. Mißbrauch der unter der Larve ampliandae jurisdictionis vorgehet, §. XIII. p. 18. Welches als ein observantzen-Ubel abzuschaffen. §. XIV. p. 19. VI. General-Anmerckungen, wie die Richter beschaffen seyn sollen §. XV. p. 20. Item von der Advocaten Nothwendigkeit, und Untreue, auch deren Ursache, Menge böser Advocaten §. XVI. p. 21. Leichtes remedium dawieder, Erwehlung einer gemäßigten Anzahl geschickter und gewissenhaffter Advocaten, und deren Verpflichtung. §. XVII. p. 22. Von Verbesserung der gesammten Verfassung bey Justiz-Collegiis: 1) daß sie insgesamt täglich sitzen, und nicht erst in Virtel-Jahren u. d. g. zusammen kommen, 2)

Innhalt des II. Theils.
I. Handel Unvorgreifliches Bedencken / über den gegenwärtigen Zustand des Justitien-Wesens / und dessen künfftigen Verbesserung.

DEr elende Zustand des Justitz-Wesens ist fürnehmlich dem Ehr- und Geld-Geitz der Richter und Advocaten zuzuschreiben §. I. p. 1. General-Innhalt dieses Bedenckens §. II. p. 3 Acht Speeial Classen derer Gebrechen, und der Mittel dawieder §. III. p. 3. I. Die unmäßige Erfindung, Vermehrung und Aenderung der observantien, und der daraus entstehende Schade §. IV. p. 4. Wie diesem Ubel, als welches Potestati legislatoriae schnurstracks zuwieder, zu steuren sey. §. V. p. 5. II. Schaden durch die vielfältigen und unnöthigen interlocute, §. VI. p. 7. Dienliche Mittel dawieder 1) wegen der legitimation, caution, gauranda, competentiae fori, insinuationis citationum, 2) wegen Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit der Klage, 3) wegen der durch der Advocatorum tergiversatio entstehenden interlocuten, 4) wegen der übrigen Beyurtheil ante & post litis contestationem, probationem, executionem. §. VII. p. 9. Herrlicher Nutzen und Würckungen besagter Mittel, so wohl in Ansehung der Zeit, als der Kosten. §. IIX. p. 10. III. Grosser Mißbrauch der Appellationen und vielfältige querelen darüber §. IX. p. 11. Allerhand Mittel wieder diesen Mißbrauch, Verbietung der Appellationen 1) a sententiis interlocutoriis, 2) in causis non appellabilibus, 3) Benehmung des effectus suspensivi in etlichen Fällen; 4) Determinirung einer gewissen summae appellabilis. 5) In geringen Sachen Hebung der gravaminum per rescripta. 6) Deposition einer gewissen summa in casum succumbentiae. 7) Des appellirenden Theils und dessen Advocaten juramentum malitiae. 8) Straffe der boßhafftigen Appellanten an Leib, Ehre und Gut. 9) Auch derer, die in ihren appellationen den Richter erster instantz geschmähet §. X. p. 14. IV. Mißbrauch und Ungrund des inhibition-Processus in Hoff-Gerichten. §. XI. p. 16. welcher demnach gäntzlich abzuschaffen. §. XII. p. 17. V. Mißbrauch der unter der Larve ampliandae jurisdictionis vorgehet, §. XIII. p. 18. Welches als ein observantzen-Ubel abzuschaffen. §. XIV. p. 19. VI. General-Anmerckungen, wie die Richter beschaffen seyn sollen §. XV. p. 20. Item von der Advocaten Nothwendigkeit, und Untreue, auch deren Ursache, Menge böser Advocaten §. XVI. p. 21. Leichtes remedium dawieder, Erwehlung einer gemäßigten Anzahl geschickter und gewissenhaffter Advocaten, und deren Verpflichtung. §. XVII. p. 22. Von Verbesserung der gesammten Verfassung bey Justiz-Collegiis: 1) daß sie insgesamt täglich sitzen, und nicht erst in Virtel-Jahren u. d. g. zusammen kommen, 2)

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0382"/>
      </div>
      <div>
        <head>Innhalt des II. Theils.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>I. Handel Unvorgreifliches Bedencken / über den gegenwärtigen Zustand des                      Justitien-Wesens / und dessen künfftigen Verbesserung.</head><lb/>
        <p>DEr elende Zustand des Justitz-Wesens ist fürnehmlich dem Ehr- und Geld-Geitz der                      Richter und Advocaten zuzuschreiben §. I. p. 1. General-Innhalt dieses                      Bedenckens §. II. p. 3 Acht Speeial Classen derer Gebrechen, und der Mittel                      dawieder §. III. p. 3. I. Die unmäßige Erfindung, Vermehrung und Aenderung der                      observantien, und der daraus entstehende Schade §. IV. p. 4. Wie diesem Ubel,                      als welches Potestati legislatoriae schnurstracks zuwieder, zu steuren sey. §.                      V. p. 5. II. Schaden durch die vielfältigen und unnöthigen interlocute, §. VI.                      p. 7. Dienliche Mittel dawieder 1) wegen der legitimation, caution, gauranda,                      competentiae fori, insinuationis citationum, 2) wegen Tüchtigkeit oder                      Untüchtigkeit der Klage, 3) wegen der durch der Advocatorum tergiversatio                      entstehenden interlocuten, 4) wegen der übrigen Beyurtheil ante &amp; post                      litis contestationem, probationem, executionem. §. VII. p. 9. Herrlicher Nutzen                      und Würckungen besagter Mittel, so wohl in Ansehung der Zeit, als der Kosten. §.                      IIX. p. 10. III. Grosser Mißbrauch der Appellationen und vielfältige querelen                      darüber §. IX. p. 11. Allerhand Mittel wieder diesen Mißbrauch, Verbietung der                      Appellationen 1) a sententiis interlocutoriis, 2) in causis non appellabilibus,                      3) Benehmung des effectus suspensivi in etlichen Fällen; 4) Determinirung einer                      gewissen summae appellabilis. 5) In geringen Sachen Hebung der gravaminum per                      rescripta. 6) Deposition einer gewissen summa in casum succumbentiae. 7) Des                      appellirenden Theils und dessen Advocaten juramentum malitiae. 8) Straffe der                      boßhafftigen Appellanten an Leib, Ehre und Gut. 9) Auch derer, die in ihren                      appellationen den Richter erster instantz geschmähet §. X. p. 14. IV. Mißbrauch                      und Ungrund des inhibition-Processus in Hoff-Gerichten. §. XI. p. 16. welcher                      demnach gäntzlich abzuschaffen. §. XII. p. 17. V. Mißbrauch der unter der Larve                      ampliandae jurisdictionis vorgehet, §. XIII. p. 18. Welches als ein                      observantzen-Ubel abzuschaffen. §. XIV. p. 19. VI. General-Anmerckungen, wie die                      Richter beschaffen seyn sollen §. XV. p. 20. Item von der Advocaten                      Nothwendigkeit, und Untreue, auch deren Ursache, Menge böser Advocaten §. XVI.                      p. 21. Leichtes remedium dawieder, Erwehlung einer gemäßigten Anzahl geschickter                      und gewissenhaffter Advocaten, und deren Verpflichtung. §. XVII. p. 22. Von                      Verbesserung der gesammten Verfassung bey Justiz-Collegiis: 1) daß sie insgesamt                      täglich sitzen, und nicht erst in Virtel-Jahren u. d. g. zusammen kommen, 2)
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0382] Innhalt des II. Theils. I. Handel Unvorgreifliches Bedencken / über den gegenwärtigen Zustand des Justitien-Wesens / und dessen künfftigen Verbesserung. DEr elende Zustand des Justitz-Wesens ist fürnehmlich dem Ehr- und Geld-Geitz der Richter und Advocaten zuzuschreiben §. I. p. 1. General-Innhalt dieses Bedenckens §. II. p. 3 Acht Speeial Classen derer Gebrechen, und der Mittel dawieder §. III. p. 3. I. Die unmäßige Erfindung, Vermehrung und Aenderung der observantien, und der daraus entstehende Schade §. IV. p. 4. Wie diesem Ubel, als welches Potestati legislatoriae schnurstracks zuwieder, zu steuren sey. §. V. p. 5. II. Schaden durch die vielfältigen und unnöthigen interlocute, §. VI. p. 7. Dienliche Mittel dawieder 1) wegen der legitimation, caution, gauranda, competentiae fori, insinuationis citationum, 2) wegen Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit der Klage, 3) wegen der durch der Advocatorum tergiversatio entstehenden interlocuten, 4) wegen der übrigen Beyurtheil ante & post litis contestationem, probationem, executionem. §. VII. p. 9. Herrlicher Nutzen und Würckungen besagter Mittel, so wohl in Ansehung der Zeit, als der Kosten. §. IIX. p. 10. III. Grosser Mißbrauch der Appellationen und vielfältige querelen darüber §. IX. p. 11. Allerhand Mittel wieder diesen Mißbrauch, Verbietung der Appellationen 1) a sententiis interlocutoriis, 2) in causis non appellabilibus, 3) Benehmung des effectus suspensivi in etlichen Fällen; 4) Determinirung einer gewissen summae appellabilis. 5) In geringen Sachen Hebung der gravaminum per rescripta. 6) Deposition einer gewissen summa in casum succumbentiae. 7) Des appellirenden Theils und dessen Advocaten juramentum malitiae. 8) Straffe der boßhafftigen Appellanten an Leib, Ehre und Gut. 9) Auch derer, die in ihren appellationen den Richter erster instantz geschmähet §. X. p. 14. IV. Mißbrauch und Ungrund des inhibition-Processus in Hoff-Gerichten. §. XI. p. 16. welcher demnach gäntzlich abzuschaffen. §. XII. p. 17. V. Mißbrauch der unter der Larve ampliandae jurisdictionis vorgehet, §. XIII. p. 18. Welches als ein observantzen-Ubel abzuschaffen. §. XIV. p. 19. VI. General-Anmerckungen, wie die Richter beschaffen seyn sollen §. XV. p. 20. Item von der Advocaten Nothwendigkeit, und Untreue, auch deren Ursache, Menge böser Advocaten §. XVI. p. 21. Leichtes remedium dawieder, Erwehlung einer gemäßigten Anzahl geschickter und gewissenhaffter Advocaten, und deren Verpflichtung. §. XVII. p. 22. Von Verbesserung der gesammten Verfassung bey Justiz-Collegiis: 1) daß sie insgesamt täglich sitzen, und nicht erst in Virtel-Jahren u. d. g. zusammen kommen, 2)

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/382
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/382>, abgerufen am 21.12.2024.