Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

und insonderheit des puritanismi inficiret, die auch dannenhero nicht aufrührischZu beobachten. sind, wenn aber dagegen eine Person, er sey geist- oder weltlich, Tros Rutulusve fuit, die Bestellung der Prediger an sich ziehen, und solche allein commendiren, und vorschlagen will, so geschiehet solches offimahl aus Geitz, damit diejenige, welche zum Predig-Amt wollen, sich mit guten Geschencken bey ihm anfinden mögen, welches aber nicht stat hat, auch nicht zu besorgen, wenn es von dem gantzen Collegio dependiret, oder daß solcher einiger Mensch dieses intendiret, wie alle Prediger im Lande von ihm dependiren, und in allen, was er zur Stabilirung seines Ansehens oder Vorhabens fürzunehmen gedencket, ihm behülflich seyn sollen, da ist warlich der Regent, wie geringfügig nnd nichts würdig, auch dieses Werck in Anfang zu seyn scheinet, in grosser Gefahr. Denn weil diese einige Persohn, entweder in der Lehre, oder in Ceremonien etwas ändern, oder geändert haben will, oder er will wohl gar den puritanismum einführen, und die Obrigkeit vel paulatim vel statim unterdrücken, so ist ihm nichts leichters, weil er durch obbemeldtes artificium alle Prediger im Lande auf seiner Parthey, und zu seinen Geboten hat, dieselbe können den gemeinen Mann, in Städten, Flecken, Dörffern, in einen gantzen Königreiche Chur-Fürstenthum und Landen mit leichter Mühe aufwiegeln, weil der gemeine Mann vermeinet, alles was der Prediger sagt, es sey was es wolle, das rede der Heil. Geist, und kan durch solche Mittel ein gantzes Land zusehens, und ehe man es gewahr wird, aufgewiegelt werden.

§. IIX. Durch solches einiges artificium hat der Pabst seineWird mit Exempeln bewiesen, von Papst und was sich in Braunschweigischen Landen zugetragen. Authorität stabiliret, Käyser, König, Chur und Fürsten unter seinen dominat gebracht, und die Unterthanen, wieder sie sub specie pietatis & officii pastoralis aufgewiegelt. Was nach der Reformation in etlichen grossen Städten, die Prediger durch dieses Mittel vor Elend und Jammer angerichtet, ist am Tage, und kan S. F. G. die Stadt Braunschweig, durch die in Ao. 1604. entstandener Aufruhr, und dadurch verursachtes Blutbad ein lebendiges Exempel dißfalls geben, als welches bloß von den Geistlichen und meistentheils von den damahligen Coadjutore M. Johann Kauffmann, der die andern meistentheils an sich gezogen, verursachet worden; ich will für dismahl gantz nicht berühren, was diß einige für einen äuserlichen effect nach sich ziehen kan, wann der Prediger in öffentlicher Predigt, In dem MSC. war folgendes dabey notiret. Forte respicitur ad ultimam D. Lürkem. concionem, que Halae Saxonum A. 1667. sub. tit. Regenten Predigt excusa est. vor dem gantzen Volck

und insonderheit des puritanismi inficiret, die auch dannenhero nicht aufrührischZu beobachten. sind, wenn aber dagegen eine Person, er sey geist- oder weltlich, Tros Rutulusve fuit, die Bestellung der Prediger an sich ziehen, und solche allein commendiren, und vorschlagen will, so geschiehet solches offimahl aus Geitz, damit diejenige, welche zum Predig-Amt wollen, sich mit guten Geschencken bey ihm anfinden mögen, welches aber nicht stat hat, auch nicht zu besorgen, wenn es von dem gantzen Collegio dependiret, oder daß solcher einiger Mensch dieses intendiret, wie alle Prediger im Lande von ihm dependiren, und in allen, was er zur Stabilirung seines Ansehens oder Vorhabens fürzunehmen gedencket, ihm behülflich seyn sollen, da ist warlich der Regent, wie geringfügig nnd nichts würdig, auch dieses Werck in Anfang zu seyn scheinet, in grosser Gefahr. Denn weil diese einige Persohn, entweder in der Lehre, oder in Ceremonien etwas ändern, oder geändert haben will, oder er will wohl gar den puritanismum einführen, und die Obrigkeit vel paulatim vel statim unterdrücken, so ist ihm nichts leichters, weil er durch obbemeldtes artificium alle Prediger im Lande auf seiner Parthey, und zu seinen Geboten hat, dieselbe können den gemeinen Mann, in Städten, Flecken, Dörffern, in einen gantzen Königreiche Chur-Fürstenthum und Landen mit leichter Mühe aufwiegeln, weil der gemeine Mann vermeinet, alles was der Prediger sagt, es sey was es wolle, das rede der Heil. Geist, und kan durch solche Mittel ein gantzes Land zusehens, und ehe man es gewahr wird, aufgewiegelt werden.

§. IIX. Durch solches einiges artificium hat der Pabst seineWird mit Exempeln bewiesen, von Papst und was sich in Braunschweigischen Landen zugetragen. Authorität stabiliret, Käyser, König, Chur und Fürsten unter seinen dominat gebracht, und die Unterthanen, wieder sie sub specie pietatis & officii pastoralis aufgewiegelt. Was nach der Reformation in etlichen grossen Städten, die Prediger durch dieses Mittel vor Elend und Jammer angerichtet, ist am Tage, und kan S. F. G. die Stadt Braunschweig, durch die in Ao. 1604. entstandener Aufruhr, und dadurch verursachtes Blutbad ein lebendiges Exempel dißfalls geben, als welches bloß von den Geistlichen und meistentheils von den damahligen Coadjutore M. Johann Kauffmann, der die andern meistentheils an sich gezogen, verursachet worden; ich will für dismahl gantz nicht berühren, was diß einige für einen äuserlichen effect nach sich ziehen kan, wann der Prediger in öffentlicher Predigt, In dem MSC. war folgendes dabey notiret. Forte respicitur ad ultimam D. Lürkem. concionem, que Halae Saxonum A. 1667. sub. tit. Regenten Predigt excusa est. vor dem gantzen Volck

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0355" n="347"/>
und insonderheit des puritanismi                      inficiret, die auch dannenhero nicht aufrührisch<note place="right">Zu                          beobachten.</note> sind, wenn aber dagegen eine Person, er sey geist- oder                      weltlich, Tros Rutulusve fuit, die Bestellung der Prediger an sich ziehen, und                      solche allein commendiren, und vorschlagen will, so geschiehet solches offimahl                      aus Geitz, damit diejenige, welche zum Predig-Amt wollen, sich mit guten                      Geschencken bey ihm anfinden mögen, welches aber nicht stat hat, auch nicht zu                      besorgen, wenn es von dem gantzen Collegio dependiret, oder daß solcher einiger                      Mensch dieses intendiret, wie alle Prediger im Lande von ihm dependiren, und in                      allen, was er zur Stabilirung seines Ansehens oder Vorhabens fürzunehmen                      gedencket, ihm behülflich seyn sollen, da ist warlich der Regent, wie                      geringfügig nnd nichts würdig, auch dieses Werck in Anfang zu seyn scheinet, in                      grosser Gefahr. Denn weil diese einige Persohn, entweder in der Lehre, oder in                      Ceremonien etwas ändern, oder geändert haben will, oder er will wohl gar den                      puritanismum einführen, und die Obrigkeit vel paulatim vel statim unterdrücken,                      so ist ihm nichts leichters, weil er durch obbemeldtes artificium alle Prediger                      im Lande auf seiner Parthey, und zu seinen Geboten hat, dieselbe können den                      gemeinen Mann, in Städten, Flecken, Dörffern, in einen gantzen Königreiche                      Chur-Fürstenthum und Landen mit leichter Mühe aufwiegeln, weil der gemeine Mann                      vermeinet, alles was der Prediger sagt, es sey was es wolle, das rede der Heil.                      Geist, und kan durch solche Mittel ein gantzes Land zusehens, und ehe man es                      gewahr wird, aufgewiegelt werden.</p>
      </div>
      <div>
        <p>§. IIX. Durch solches einiges artificium hat der Pabst seine<note place="right">Wird mit Exempeln bewiesen, von Papst und was sich in                          Braunschweigischen Landen zugetragen.</note> Authorität stabiliret, Käyser,                      König, Chur und Fürsten unter seinen dominat gebracht, und die Unterthanen,                      wieder sie sub specie pietatis &amp; officii pastoralis aufgewiegelt. Was                      nach der Reformation in etlichen grossen Städten, die Prediger durch dieses                      Mittel vor Elend und Jammer angerichtet, ist am Tage, und kan S. F. G. die Stadt                      Braunschweig, durch die in Ao. 1604. entstandener Aufruhr, und dadurch                      verursachtes Blutbad ein lebendiges Exempel dißfalls geben, als welches bloß von                      den Geistlichen und meistentheils von den damahligen Coadjutore M. Johann                      Kauffmann, der die andern meistentheils an sich gezogen, verursachet worden; ich                      will für dismahl gantz nicht berühren, was diß einige für einen äuserlichen                      effect nach sich ziehen kan, wann der Prediger in öffentlicher Predigt, In dem                      MSC. war folgendes dabey notiret. Forte respicitur ad ultimam D. Lürkem.                      concionem, que Halae Saxonum A. 1667. sub. tit. Regenten Predigt excusa est. vor                      dem gantzen Volck
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[347/0355] und insonderheit des puritanismi inficiret, die auch dannenhero nicht aufrührisch sind, wenn aber dagegen eine Person, er sey geist- oder weltlich, Tros Rutulusve fuit, die Bestellung der Prediger an sich ziehen, und solche allein commendiren, und vorschlagen will, so geschiehet solches offimahl aus Geitz, damit diejenige, welche zum Predig-Amt wollen, sich mit guten Geschencken bey ihm anfinden mögen, welches aber nicht stat hat, auch nicht zu besorgen, wenn es von dem gantzen Collegio dependiret, oder daß solcher einiger Mensch dieses intendiret, wie alle Prediger im Lande von ihm dependiren, und in allen, was er zur Stabilirung seines Ansehens oder Vorhabens fürzunehmen gedencket, ihm behülflich seyn sollen, da ist warlich der Regent, wie geringfügig nnd nichts würdig, auch dieses Werck in Anfang zu seyn scheinet, in grosser Gefahr. Denn weil diese einige Persohn, entweder in der Lehre, oder in Ceremonien etwas ändern, oder geändert haben will, oder er will wohl gar den puritanismum einführen, und die Obrigkeit vel paulatim vel statim unterdrücken, so ist ihm nichts leichters, weil er durch obbemeldtes artificium alle Prediger im Lande auf seiner Parthey, und zu seinen Geboten hat, dieselbe können den gemeinen Mann, in Städten, Flecken, Dörffern, in einen gantzen Königreiche Chur-Fürstenthum und Landen mit leichter Mühe aufwiegeln, weil der gemeine Mann vermeinet, alles was der Prediger sagt, es sey was es wolle, das rede der Heil. Geist, und kan durch solche Mittel ein gantzes Land zusehens, und ehe man es gewahr wird, aufgewiegelt werden. Zu beobachten. §. IIX. Durch solches einiges artificium hat der Pabst seine Authorität stabiliret, Käyser, König, Chur und Fürsten unter seinen dominat gebracht, und die Unterthanen, wieder sie sub specie pietatis & officii pastoralis aufgewiegelt. Was nach der Reformation in etlichen grossen Städten, die Prediger durch dieses Mittel vor Elend und Jammer angerichtet, ist am Tage, und kan S. F. G. die Stadt Braunschweig, durch die in Ao. 1604. entstandener Aufruhr, und dadurch verursachtes Blutbad ein lebendiges Exempel dißfalls geben, als welches bloß von den Geistlichen und meistentheils von den damahligen Coadjutore M. Johann Kauffmann, der die andern meistentheils an sich gezogen, verursachet worden; ich will für dismahl gantz nicht berühren, was diß einige für einen äuserlichen effect nach sich ziehen kan, wann der Prediger in öffentlicher Predigt, In dem MSC. war folgendes dabey notiret. Forte respicitur ad ultimam D. Lürkem. concionem, que Halae Saxonum A. 1667. sub. tit. Regenten Predigt excusa est. vor dem gantzen Volck Wird mit Exempeln bewiesen, von Papst und was sich in Braunschweigischen Landen zugetragen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/355
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/355>, abgerufen am 21.11.2024.