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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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XIII. Handel. Von einem Prediger, der in seiner Predigt andere beschimpffet.

Straff-Amt der Prediger und wie solches einzuschrencken sey. §. I. p. 177. Hieher gehöriger Handel §. II. p. 178. Unser Urtheil nebst denen rationibus. §. III. p. 179.

XIV. Handel. Untauglichkeit eines betrüglichen Vergleichs mit einem Prediger.

Grosse Dürfftigkeit unserer Prediger. §. I. p. 181. Responsum über den rubricirten Handel. §. II. p. 181.

XV. Handel. Von Eingriff der Innungen in die Obrigkeitliche Gewalt.

Die quasi jurisdiction der Zünffte, und deren Mißbrauch. §. I. p. 182. Responsum für die Innungen. §. II. p. 183.

XVI. Handel. Von zwey Geschwistern, die in Verdacht waren, daß sie ihre Schwester gehangen.

Zweiffelhafftigkeit der Umstände des gegenwärtigen Handels. §. I. p. 185. Indicia wieder die Inquisiten. §. II. p. 186. Partheyligkeit des adjungirten Amtmanns. §. III. p. 187. Das von uns gesprochene Urtheil. §. IV. p. 188.

XVII. Handel. Ob das Stifft S. S. Simonis & Judae zu Goßlar ein unmittelbares freyes Reichs-Stifft sey oder nicht?

Die dieferwegen eingeschickte Urtheils-Frage. §. I. p. 191. Das darauff erfolgte responsum. §. II. p. 195.

XVIII. Handel. Absolvirung einer ungegründet angegebenen Hexe.

Zustand des Autoris zur selbigen Zeit. §. I. p. 197. Neun indicia wieder die inquisitin, die doch alle verneinet. §. II. p. 198. Beweiß der indicien durch Zeugen §. III. p. 198. Exceptiones des defensoris wieder diese indicia. §. IV. p. 200. Darauff erfolgtes Urtheil. §. V. p. 200. Dessen rationes decidendi. §. VI. p. 201. Daß auff das Angeben anderer Hexen nicht zu trauen. §. VII. p. 202. Exempel von etlichen andern Hexen Acten. §. VIII. p. 203. Nemlich von einem Mägdgen, das Mäuse ma-

XIII. Handel. Von einem Prediger, der in seiner Predigt andere beschimpffet.

Straff-Amt der Prediger und wie solches einzuschrencken sey. §. I. p. 177. Hieher gehöriger Handel §. II. p. 178. Unser Urtheil nebst denen rationibus. §. III. p. 179.

XIV. Handel. Untauglichkeit eines betrüglichen Vergleichs mit einem Prediger.

Grosse Dürfftigkeit unserer Prediger. §. I. p. 181. Responsum über den rubricirten Handel. §. II. p. 181.

XV. Handel. Von Eingriff der Innungen in die Obrigkeitliche Gewalt.

Die quasi jurisdiction der Zünffte, und deren Mißbrauch. §. I. p. 182. Responsum für die Innungen. §. II. p. 183.

XVI. Handel. Von zwey Geschwistern, die in Verdacht waren, daß sie ihre Schwester gehangen.

Zweiffelhafftigkeit der Umstände des gegenwärtigen Handels. §. I. p. 185. Indicia wieder die Inquisiten. §. II. p. 186. Partheyligkeit des adjungirten Amtmanns. §. III. p. 187. Das von uns gesprochene Urtheil. §. IV. p. 188.

XVII. Handel. Ob das Stifft S. S. Simonis & Judae zu Goßlar ein unmittelbares freyes Reichs-Stifft sey oder nicht?

Die dieferwegen eingeschickte Urtheils-Frage. §. I. p. 191. Das darauff erfolgte responsum. §. II. p. 195.

XVIII. Handel. Absolvirung einer ungegründet angegebenen Hexe.

Zustand des Autoris zur selbigen Zeit. §. I. p. 197. Neun indicia wieder die inquisitin, die doch alle verneinet. §. II. p. 198. Beweiß der indicien durch Zeugen §. III. p. 198. Exceptiones des defensoris wieder diese indicia. §. IV. p. 200. Darauff erfolgtes Urtheil. §. V. p. 200. Dessen rationes decidendi. §. VI. p. 201. Daß auff das Angeben anderer Hexen nicht zu trauen. §. VII. p. 202. Exempel von etlichen andern Hexen Acten. §. VIII. p. 203. Nemlich von einem Mägdgen, das Mäuse ma-

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[371/0387] XIII. Handel. Von einem Prediger, der in seiner Predigt andere beschimpffet. Straff-Amt der Prediger und wie solches einzuschrencken sey. §. I. p. 177. Hieher gehöriger Handel §. II. p. 178. Unser Urtheil nebst denen rationibus. §. III. p. 179. XIV. Handel. Untauglichkeit eines betrüglichen Vergleichs mit einem Prediger. Grosse Dürfftigkeit unserer Prediger. §. I. p. 181. Responsum über den rubricirten Handel. §. II. p. 181. XV. Handel. Von Eingriff der Innungen in die Obrigkeitliche Gewalt. Die quasi jurisdiction der Zünffte, und deren Mißbrauch. §. I. p. 182. Responsum für die Innungen. §. II. p. 183. XVI. Handel. Von zwey Geschwistern, die in Verdacht waren, daß sie ihre Schwester gehangen. Zweiffelhafftigkeit der Umstände des gegenwärtigen Handels. §. I. p. 185. Indicia wieder die Inquisiten. §. II. p. 186. Partheyligkeit des adjungirten Amtmanns. §. III. p. 187. Das von uns gesprochene Urtheil. §. IV. p. 188. XVII. Handel. Ob das Stifft S. S. Simonis & Judae zu Goßlar ein unmittelbares freyes Reichs-Stifft sey oder nicht? Die dieferwegen eingeschickte Urtheils-Frage. §. I. p. 191. Das darauff erfolgte responsum. §. II. p. 195. XVIII. Handel. Absolvirung einer ungegründet angegebenen Hexe. Zustand des Autoris zur selbigen Zeit. §. I. p. 197. Neun indicia wieder die inquisitin, die doch alle verneinet. §. II. p. 198. Beweiß der indicien durch Zeugen §. III. p. 198. Exceptiones des defensoris wieder diese indicia. §. IV. p. 200. Darauff erfolgtes Urtheil. §. V. p. 200. Dessen rationes decidendi. §. VI. p. 201. Daß auff das Angeben anderer Hexen nicht zu trauen. §. VII. p. 202. Exempel von etlichen andern Hexen Acten. §. VIII. p. 203. Nemlich von einem Mägdgen, das Mäuse ma-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/387>, abgerufen am 21.12.2024.