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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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ren, und bey dem erhaltenem Consilio abeundi, es verbleiben müsse? Casu vero quo non: wie solches das Recht und die Billigkeit zu approbiren mir scheinet; was vor eine Klage wieder dieselbe anzustellen? und welchergestalt die Satisfaction zu begehren?

Uber welches alles und die in Specie Facti enthaltene Anfragen: Ich dero gütiges Bedencken, wie sie solches denen Rechten gemäs zu seyn, ohne einige Reflexion auff meine Person, befinden werden, erwarte; Und dafür die Gebühr, auff erlangte Nachricht, welche samt dem Responso Juris, um gewisser pressanten Ursachen willen, bald zu beschleunigen bitte, mit danckbarem Gemüthe willigst abstatte: auch lebenslang bey sich ereignenden Gelegenheiten mit einer sinceren Dienstbegierde verharre.

Eurer Hochedlen, Gestrengen und Hochgelehrten Meiner Höchstzuehrende Herrn

Datum N. N. den 5ten Julii 1717.

ergebenst gehorsamster Diener Titius.

§. VI. Nun wunderte es mich bald Anfangs, warum der HerrDas Inserat. Quaerente, da er doch in der That praetendirte, daß wir bey dieser zum wenigsten delicaten und odiösen Sache uns seiner hauptsächlich annehmen solten, so wenig Vertrauen gegen uns bezeugte, daß er uns weder seinen Namen, noch den Ort, wo die Sache passiret, und wo er sich damahls auffhielte, nennen wolte; und ich ware bey dieser Bewandniß zugleich besorgt, wie das responsum bestellet werden könte, wenn ich den Titul an Mons. Titium einrichten, und den Ort, wohin es gelieffert werden solte, auff den Titul mit N. N. bezeichnen liesse: Aber dieser letzte Scrupel wurde mir bald benommen, als ich unter denen Beylagen auch dieses Inserat und doppeltes P. S. fande.

Auch Hochedle, gestrenge und Hochgelehrte, Meine höchstzuehrenden Herren.

P. S. 1. Ersuche nochmahlen Eure Hochedlen inständigst gehorsamst, dero Responsum Juris nebst dem Auffsatz der zukommenden Spesen zu beschleinigen; auch beydes wohl eingewickelt und versiegelt, an Herrn Heinrich Pels Marchand Banquier in Amsterdam zu addressiren: weil selbiger, von meiner vorjetzigen Demeure die Notice hat;

P. S. 2. Dieses also an Herrn Pels addressirte Paquet bitte hernacher wiederum an Herrn Rath und Doctorem Juris W. nach N. welcher alda auff der Zeile wohnhafftig, gütigst zu couvertiren; Indem selbiger von mir ordre hat, so wohl die vor das Responsum Juris erforderliche Unkosten danckbarlich sofort zu vergnügen: als auch selbiges an Herrn Pels nach Amsterdam in aller Eil zu spedi-

ren, und bey dem erhaltenem Consilio abeundi, es verbleiben müsse? Casu vero quo non: wie solches das Recht und die Billigkeit zu approbiren mir scheinet; was vor eine Klage wieder dieselbe anzustellen? und welchergestalt die Satisfaction zu begehren?

Uber welches alles und die in Specie Facti enthaltene Anfragen: Ich dero gütiges Bedencken, wie sie solches denen Rechten gemäs zu seyn, ohne einige Reflexion auff meine Person, befinden werden, erwarte; Und dafür die Gebühr, auff erlangte Nachricht, welche samt dem Responso Juris, um gewisser pressanten Ursachen willen, bald zu beschleunigen bitte, mit danckbarem Gemüthe willigst abstatte: auch lebenslang bey sich ereignenden Gelegenheiten mit einer sinceren Dienstbegierde verharre.

Eurer Hochedlen, Gestrengen und Hochgelehrten Meiner Höchstzuehrende Herrn

Datum N. N. den 5ten Julii 1717.

ergebenst gehorsamster Diener Titius.

§. VI. Nun wunderte es mich bald Anfangs, warum der HerrDas Inserat. Quaerente, da er doch in der That praetendirte, daß wir bey dieser zum wenigsten delicaten und odiösen Sache uns seiner hauptsächlich annehmen solten, so wenig Vertrauen gegen uns bezeugte, daß er uns weder seinen Namen, noch den Ort, wo die Sache passiret, und wo er sich damahls auffhielte, nennen wolte; und ich ware bey dieser Bewandniß zugleich besorgt, wie das responsum bestellet werden könte, wenn ich den Titul an Mons. Titium einrichten, und den Ort, wohin es gelieffert werden solte, auff den Titul mit N. N. bezeichnen liesse: Aber dieser letzte Scrupel wurde mir bald benommen, als ich unter denen Beylagen auch dieses Inserat und doppeltes P. S. fande.

Auch Hochedle, gestrenge und Hochgelehrte, Meine höchstzuehrenden Herren.

P. S. 1. Ersuche nochmahlen Eure Hochedlen inständigst gehorsamst, dero Responsum Juris nebst dem Auffsatz der zukommenden Spesen zu beschleinigen; auch beydes wohl eingewickelt und versiegelt, an Herrn Heinrich Pels Marchand Banquier in Amsterdam zu addressiren: weil selbiger, von meiner vorjetzigen Demeure die Notice hat;

P. S. 2. Dieses also an Herrn Pels addressirte Paquet bitte hernacher wiederum an Herrn Rath und Doctorem Juris W. nach N. welcher alda auff der Zeile wohnhafftig, gütigst zu couvertiren; Indem selbiger von mir ordre hat, so wohl die vor das Responsum Juris erforderliche Unkosten danckbarlich sofort zu vergnügen: als auch selbiges an Herrn Pels nach Amsterdam in aller Eil zu spedi-

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[243/0259] ren, und bey dem erhaltenem Consilio abeundi, es verbleiben müsse? Casu vero quo non: wie solches das Recht und die Billigkeit zu approbiren mir scheinet; was vor eine Klage wieder dieselbe anzustellen? und welchergestalt die Satisfaction zu begehren? Uber welches alles und die in Specie Facti enthaltene Anfragen: Ich dero gütiges Bedencken, wie sie solches denen Rechten gemäs zu seyn, ohne einige Reflexion auff meine Person, befinden werden, erwarte; Und dafür die Gebühr, auff erlangte Nachricht, welche samt dem Responso Juris, um gewisser pressanten Ursachen willen, bald zu beschleunigen bitte, mit danckbarem Gemüthe willigst abstatte: auch lebenslang bey sich ereignenden Gelegenheiten mit einer sinceren Dienstbegierde verharre. Eurer Hochedlen, Gestrengen und Hochgelehrten Meiner Höchstzuehrende Herrn Datum N. N. den 5ten Julii 1717. ergebenst gehorsamster Diener Titius. §. VI. Nun wunderte es mich bald Anfangs, warum der Herr Quaerente, da er doch in der That praetendirte, daß wir bey dieser zum wenigsten delicaten und odiösen Sache uns seiner hauptsächlich annehmen solten, so wenig Vertrauen gegen uns bezeugte, daß er uns weder seinen Namen, noch den Ort, wo die Sache passiret, und wo er sich damahls auffhielte, nennen wolte; und ich ware bey dieser Bewandniß zugleich besorgt, wie das responsum bestellet werden könte, wenn ich den Titul an Mons. Titium einrichten, und den Ort, wohin es gelieffert werden solte, auff den Titul mit N. N. bezeichnen liesse: Aber dieser letzte Scrupel wurde mir bald benommen, als ich unter denen Beylagen auch dieses Inserat und doppeltes P. S. fande. Das Inserat. Auch Hochedle, gestrenge und Hochgelehrte, Meine höchstzuehrenden Herren. P. S. 1. Ersuche nochmahlen Eure Hochedlen inständigst gehorsamst, dero Responsum Juris nebst dem Auffsatz der zukommenden Spesen zu beschleinigen; auch beydes wohl eingewickelt und versiegelt, an Herrn Heinrich Pels Marchand Banquier in Amsterdam zu addressiren: weil selbiger, von meiner vorjetzigen Demeure die Notice hat; P. S. 2. Dieses also an Herrn Pels addressirte Paquet bitte hernacher wiederum an Herrn Rath und Doctorem Juris W. nach N. welcher alda auff der Zeile wohnhafftig, gütigst zu couvertiren; Indem selbiger von mir ordre hat, so wohl die vor das Responsum Juris erforderliche Unkosten danckbarlich sofort zu vergnügen: als auch selbiges an Herrn Pels nach Amsterdam in aller Eil zu spedi-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/259>, abgerufen am 21.12.2024.