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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812.

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Die Pferde.
haben selten die Qualitäten, die der Ackerbauer wünscht; aber ein Schlag Däni-
scher Pferde, die unter dem Namen der Wasserdänen bekannt sind, übertrifft
in Kraft und Ausdauer vielleicht jeden andren. Die Litthauer Pferde sind zwar
nach Verhältniß ihrer Größe kräftig und hart, aber so wie man sie gewöhnlich
erhält, doch zu klein. Ueber den konstanten Schlag der Ackerpferde in andern
deutschen Ländern vermag ich nicht zu urtheilen.

§. 131.

In wiefern die Aufzucht der Pferde dem Landwirthe überhaupt anzurathen
sey, darüber habe ich nach den Verhältnissen der Wirthschaft im ersten Bande
§. 167. gesprochen. Wenn man einen recht tüchtigen Schlag einmal erhalten
hat, mit einem dazu passenden Hengste, welcher mit den Stuten, die er bespringt,
sehr ruhig gehen wird, und dann die Arbeitsstuten zur rechten Zeit belegen läßt,
so bin ich aus den dort angeführten Gründen überzeugt, daß man bei eigner
Aufzucht der Füllen auf einer dazu passenden Weidekoppel, in einigen Fällen so-
gar auf dem Stalle Vortheil haben werde, wenn man die Vorzüge eines gleich-
artigen und völlig gekannten Schlages mit berechnet. Von dieser Pferdezucht
allein, nicht von der Einrichtung einer Stuterei, wird hier die Rede seyn. Wir
wollen die Stute und den Hengst nur als Arbeitspferde halten, und die Aufzucht
der Füllen als einen Nebenzweck betrachten.

§. 132.

Bedeckung der
Stuten.
Eine Stute kann belegt werden, wenn sie volle 3 Jahr alt ist, so daß sie
mit dem 4ten Jahre ihr Füllen bekomme. Man wird dies aber bei einem Ar-
beitspferde besser bis zum 5ten und 6ten Jahre aufschieben, um es nicht auf
eine doppelte Weise früh anzugreifen. Stuten können sehr wohl alljährig ihr
Füllen bringen, doch ist es bei Arbeitspferden mehrentheils rathsam, sie nur ein
ums andre Jahr belegen zu lassen. Man läßt sie so früh im Jahre wie mög-
lich belegen, und sucht dies im Februar zu bewirken, damit sie ihr Füllen brin-
gen, zu einer Zeit, wo man die Mutter in der Arbeit entbehren und schonen
kann. Sie muß alsdann aber im Stalle besonders gut gefütrert werden. Der
Gebrauch, die Füllen erst im Mai kommen zu lassen, damit man die Stute so-
gleich in volles Gras schicken könne, paßt bei Ackerstuten nicht.


Der

Die Pferde.
haben ſelten die Qualitaͤten, die der Ackerbauer wuͤnſcht; aber ein Schlag Daͤni-
ſcher Pferde, die unter dem Namen der Waſſerdaͤnen bekannt ſind, uͤbertrifft
in Kraft und Ausdauer vielleicht jeden andren. Die Litthauer Pferde ſind zwar
nach Verhaͤltniß ihrer Groͤße kraͤftig und hart, aber ſo wie man ſie gewoͤhnlich
erhaͤlt, doch zu klein. Ueber den konſtanten Schlag der Ackerpferde in andern
deutſchen Laͤndern vermag ich nicht zu urtheilen.

§. 131.

In wiefern die Aufzucht der Pferde dem Landwirthe uͤberhaupt anzurathen
ſey, daruͤber habe ich nach den Verhaͤltniſſen der Wirthſchaft im erſten Bande
§. 167. geſprochen. Wenn man einen recht tuͤchtigen Schlag einmal erhalten
hat, mit einem dazu paſſenden Hengſte, welcher mit den Stuten, die er beſpringt,
ſehr ruhig gehen wird, und dann die Arbeitsſtuten zur rechten Zeit belegen laͤßt,
ſo bin ich aus den dort angefuͤhrten Gruͤnden uͤberzeugt, daß man bei eigner
Aufzucht der Fuͤllen auf einer dazu paſſenden Weidekoppel, in einigen Faͤllen ſo-
gar auf dem Stalle Vortheil haben werde, wenn man die Vorzuͤge eines gleich-
artigen und voͤllig gekannten Schlages mit berechnet. Von dieſer Pferdezucht
allein, nicht von der Einrichtung einer Stuterei, wird hier die Rede ſeyn. Wir
wollen die Stute und den Hengſt nur als Arbeitspferde halten, und die Aufzucht
der Fuͤllen als einen Nebenzweck betrachten.

§. 132.

Bedeckung der
Stuten.
Eine Stute kann belegt werden, wenn ſie volle 3 Jahr alt iſt, ſo daß ſie
mit dem 4ten Jahre ihr Fuͤllen bekomme. Man wird dies aber bei einem Ar-
beitspferde beſſer bis zum 5ten und 6ten Jahre aufſchieben, um es nicht auf
eine doppelte Weiſe fruͤh anzugreifen. Stuten koͤnnen ſehr wohl alljaͤhrig ihr
Fuͤllen bringen, doch iſt es bei Arbeitspferden mehrentheils rathſam, ſie nur ein
ums andre Jahr belegen zu laſſen. Man laͤßt ſie ſo fruͤh im Jahre wie moͤg-
lich belegen, und ſucht dies im Februar zu bewirken, damit ſie ihr Fuͤllen brin-
gen, zu einer Zeit, wo man die Mutter in der Arbeit entbehren und ſchonen
kann. Sie muß alsdann aber im Stalle beſonders gut gefuͤtrert werden. Der
Gebrauch, die Fuͤllen erſt im Mai kommen zu laſſen, damit man die Stute ſo-
gleich in volles Gras ſchicken koͤnne, paßt bei Ackerſtuten nicht.


Der
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[432/0456] Die Pferde. haben ſelten die Qualitaͤten, die der Ackerbauer wuͤnſcht; aber ein Schlag Daͤni- ſcher Pferde, die unter dem Namen der Waſſerdaͤnen bekannt ſind, uͤbertrifft in Kraft und Ausdauer vielleicht jeden andren. Die Litthauer Pferde ſind zwar nach Verhaͤltniß ihrer Groͤße kraͤftig und hart, aber ſo wie man ſie gewoͤhnlich erhaͤlt, doch zu klein. Ueber den konſtanten Schlag der Ackerpferde in andern deutſchen Laͤndern vermag ich nicht zu urtheilen. §. 131. In wiefern die Aufzucht der Pferde dem Landwirthe uͤberhaupt anzurathen ſey, daruͤber habe ich nach den Verhaͤltniſſen der Wirthſchaft im erſten Bande §. 167. geſprochen. Wenn man einen recht tuͤchtigen Schlag einmal erhalten hat, mit einem dazu paſſenden Hengſte, welcher mit den Stuten, die er beſpringt, ſehr ruhig gehen wird, und dann die Arbeitsſtuten zur rechten Zeit belegen laͤßt, ſo bin ich aus den dort angefuͤhrten Gruͤnden uͤberzeugt, daß man bei eigner Aufzucht der Fuͤllen auf einer dazu paſſenden Weidekoppel, in einigen Faͤllen ſo- gar auf dem Stalle Vortheil haben werde, wenn man die Vorzuͤge eines gleich- artigen und voͤllig gekannten Schlages mit berechnet. Von dieſer Pferdezucht allein, nicht von der Einrichtung einer Stuterei, wird hier die Rede ſeyn. Wir wollen die Stute und den Hengſt nur als Arbeitspferde halten, und die Aufzucht der Fuͤllen als einen Nebenzweck betrachten. §. 132. Eine Stute kann belegt werden, wenn ſie volle 3 Jahr alt iſt, ſo daß ſie mit dem 4ten Jahre ihr Fuͤllen bekomme. Man wird dies aber bei einem Ar- beitspferde beſſer bis zum 5ten und 6ten Jahre aufſchieben, um es nicht auf eine doppelte Weiſe fruͤh anzugreifen. Stuten koͤnnen ſehr wohl alljaͤhrig ihr Fuͤllen bringen, doch iſt es bei Arbeitspferden mehrentheils rathſam, ſie nur ein ums andre Jahr belegen zu laſſen. Man laͤßt ſie ſo fruͤh im Jahre wie moͤg- lich belegen, und ſucht dies im Februar zu bewirken, damit ſie ihr Fuͤllen brin- gen, zu einer Zeit, wo man die Mutter in der Arbeit entbehren und ſchonen kann. Sie muß alsdann aber im Stalle beſonders gut gefuͤtrert werden. Der Gebrauch, die Fuͤllen erſt im Mai kommen zu laſſen, damit man die Stute ſo- gleich in volles Gras ſchicken koͤnne, paßt bei Ackerſtuten nicht. Bedeckung der Stuten. Der

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 432. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/456>, abgerufen am 21.11.2024.