ren. Welche Vorzüge aber dieser Mist vor dem Miste aus gewöhnlicher trock- ner Fütterung habe, ist wohl allgemein anerkannt, und von Kähler (Vergl. An- nalen des Ackerbaues Bd. XII. S. 228.) scharfsinnig beobachtet worden. In dem Falle also können wir den Kartoffeln für die Dünger-Comsumtion nichts anrechnen; es wird vielmehr durch ihren Anbau die Dungmasse beträchtlich ver- mehrt, und durch das thierische Leben, welches sie ernähren, werden andre Mate- rialien erst zu wirksamem Dünger gemacht.
Man hat aber manchmal Gelegenheit, seinen Acker an kleine Leute zum Kar- toffelbau zu vermiethen. Wenn er gehörig vorbereitet und gedüngt ist, bekommt man für die zwölffüßige Ruthe 11/2 gr., beträgt per Morgen 11 rthlr. 6 gr. Hiervon müssen die Vorarbeitskosten abgezogen werden, welche oben zu 23 gr. berechnet worden; bleiben also 10 rthlr. 7 gr.
Wenn man also diesen baaren Geldertrag den Kartoffeln bei eigenem Anbau für Landrente und Mist anrechnen will, so werden die Kartoffeln kosten 10 rthlr. 7 gr. + 3 rthlr. 9 gr. 2 pf. = 13 rthlr. 16 gr. 2 pf. und 1 Scheffel Kartoffeln kommt dann auf 4 1/10 gr. zu stehen. Dies wäre also der Kostenpreis der Kartof- feln, der wegen des gebührenden Profits auf 5 gr. zu setzen ist. Und wohlfeiler sind wohl nie Kartoffeln verkauft worden. Hierbei aber geht der Dünger verlo- ren, und wenn ich für 80 Schfl. von 1 Morgen 16 rthlr. 16 gr. bekomme, welche nach Abzug von 3 rthlr. 9 gr. Arbeitskosten 10 rthlr. 7 gr. reinen Ertrag geben, so fragt es sich, ob ich nach meinen Wirthschaftsverhältnissen dadurch auch hin- reichenden Ersatz für den verlornen Dünger erhalte? --
Consumirt die Wirthschaft aber die Kartoffeln selbst, so kann sie ihre Erzeu- gungskosten nicht höher als zu 1 gr. p. Schfl. -- und um das Risiko aufs höchste zu decken -- zu 1 gr. 4 pf. anschlagen. Und sie bezahlen sich in der Mastung zu 6 gr., wenn das Pfd. Fleisch 2 gr. gilt.
§. 286.
Ueber die merkwürdige aber noch wenig benutzte Abscheidung des Kartoffel- mehls durch den Frost, wodurch das Substanzielle der Kartoffel sehr lange er- halten und leichter noch als Getreide verführt werden kann, vergl. Annalen des Ak- kerbaues Bd. III. S. 389. und Bd. XI. S. 1.
Vierter Theil. F f
Die Kartoffeln.
ren. Welche Vorzuͤge aber dieſer Miſt vor dem Miſte aus gewoͤhnlicher trock- ner Fuͤtterung habe, iſt wohl allgemein anerkannt, und von Kaͤhler (Vergl. An- nalen des Ackerbaues Bd. XII. S. 228.) ſcharfſinnig beobachtet worden. In dem Falle alſo koͤnnen wir den Kartoffeln fuͤr die Duͤnger-Comſumtion nichts anrechnen; es wird vielmehr durch ihren Anbau die Dungmaſſe betraͤchtlich ver- mehrt, und durch das thieriſche Leben, welches ſie ernaͤhren, werden andre Mate- rialien erſt zu wirkſamem Duͤnger gemacht.
Man hat aber manchmal Gelegenheit, ſeinen Acker an kleine Leute zum Kar- toffelbau zu vermiethen. Wenn er gehoͤrig vorbereitet und geduͤngt iſt, bekommt man fuͤr die zwoͤlffuͤßige Ruthe 1½ gr., betraͤgt per Morgen 11 rthlr. 6 gr. Hiervon muͤſſen die Vorarbeitskoſten abgezogen werden, welche oben zu 23 gr. berechnet worden; bleiben alſo 10 rthlr. 7 gr.
Wenn man alſo dieſen baaren Geldertrag den Kartoffeln bei eigenem Anbau fuͤr Landrente und Miſt anrechnen will, ſo werden die Kartoffeln koſten 10 rthlr. 7 gr. + 3 rthlr. 9 gr. 2 pf. = 13 rthlr. 16 gr. 2 pf. und 1 Scheffel Kartoffeln kommt dann auf 4 1/10 gr. zu ſtehen. Dies waͤre alſo der Koſtenpreis der Kartof- feln, der wegen des gebuͤhrenden Profits auf 5 gr. zu ſetzen iſt. Und wohlfeiler ſind wohl nie Kartoffeln verkauft worden. Hierbei aber geht der Duͤnger verlo- ren, und wenn ich fuͤr 80 Schfl. von 1 Morgen 16 rthlr. 16 gr. bekomme, welche nach Abzug von 3 rthlr. 9 gr. Arbeitskoſten 10 rthlr. 7 gr. reinen Ertrag geben, ſo fragt es ſich, ob ich nach meinen Wirthſchaftsverhaͤltniſſen dadurch auch hin- reichenden Erſatz fuͤr den verlornen Duͤnger erhalte? —
Conſumirt die Wirthſchaft aber die Kartoffeln ſelbſt, ſo kann ſie ihre Erzeu- gungskoſten nicht hoͤher als zu 1 gr. p. Schfl. — und um das Riſiko aufs hoͤchſte zu decken — zu 1 gr. 4 pf. anſchlagen. Und ſie bezahlen ſich in der Maſtung zu 6 gr., wenn das Pfd. Fleiſch 2 gr. gilt.
§. 286.
Ueber die merkwuͤrdige aber noch wenig benutzte Abſcheidung des Kartoffel- mehls durch den Froſt, wodurch das Subſtanzielle der Kartoffel ſehr lange er- halten und leichter noch als Getreide verfuͤhrt werden kann, vergl. Annalen des Ak- kerbaues Bd. III. S. 389. und Bd. XI. S. 1.
Vierter Theil. F f
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Die Kartoffeln.
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ner Fuͤtterung habe, iſt wohl allgemein anerkannt, und von Kaͤhler (Vergl. An-
nalen des Ackerbaues Bd. XII. S. 228.) ſcharfſinnig beobachtet worden. In
dem Falle alſo koͤnnen wir den Kartoffeln fuͤr die Duͤnger-Comſumtion nichts
anrechnen; es wird vielmehr durch ihren Anbau die Dungmaſſe betraͤchtlich ver-
mehrt, und durch das thieriſche Leben, welches ſie ernaͤhren, werden andre Mate-
rialien erſt zu wirkſamem Duͤnger gemacht.
Man hat aber manchmal Gelegenheit, ſeinen Acker an kleine Leute zum Kar-
toffelbau zu vermiethen. Wenn er gehoͤrig vorbereitet und geduͤngt iſt, bekommt
man fuͤr die zwoͤlffuͤßige Ruthe 1½ gr., betraͤgt per Morgen 11 rthlr. 6 gr.
Hiervon muͤſſen die Vorarbeitskoſten abgezogen werden, welche oben zu 23 gr.
berechnet worden; bleiben alſo 10 rthlr. 7 gr.
Wenn man alſo dieſen baaren Geldertrag den Kartoffeln bei eigenem Anbau
fuͤr Landrente und Miſt anrechnen will, ſo werden die Kartoffeln koſten 10 rthlr. 7 gr.
+ 3 rthlr. 9 gr. 2 pf. = 13 rthlr. 16 gr. 2 pf. und 1 Scheffel Kartoffeln
kommt dann auf 4 1/10 gr. zu ſtehen. Dies waͤre alſo der Koſtenpreis der Kartof-
feln, der wegen des gebuͤhrenden Profits auf 5 gr. zu ſetzen iſt. Und wohlfeiler
ſind wohl nie Kartoffeln verkauft worden. Hierbei aber geht der Duͤnger verlo-
ren, und wenn ich fuͤr 80 Schfl. von 1 Morgen 16 rthlr. 16 gr. bekomme, welche
nach Abzug von 3 rthlr. 9 gr. Arbeitskoſten 10 rthlr. 7 gr. reinen Ertrag geben,
ſo fragt es ſich, ob ich nach meinen Wirthſchaftsverhaͤltniſſen dadurch auch hin-
reichenden Erſatz fuͤr den verlornen Duͤnger erhalte? —
Conſumirt die Wirthſchaft aber die Kartoffeln ſelbſt, ſo kann ſie ihre Erzeu-
gungskoſten nicht hoͤher als zu 1 gr. p. Schfl. — und um das Riſiko aufs hoͤchſte
zu decken — zu 1 gr. 4 pf. anſchlagen. Und ſie bezahlen ſich in der Maſtung zu
6 gr., wenn das Pfd. Fleiſch 2 gr. gilt.
§. 286.
Ueber die merkwuͤrdige aber noch wenig benutzte Abſcheidung des Kartoffel-
mehls durch den Froſt, wodurch das Subſtanzielle der Kartoffel ſehr lange er-
halten und leichter noch als Getreide verfuͤhrt werden kann, vergl. Annalen des Ak-
kerbaues Bd. III. S. 389. und Bd. XI. S. 1.
Vierter Theil. F f
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 225. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/249>, abgerufen am 03.03.2025.
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