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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812.

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Der Hopfen.
§. 252.

Wir haben mehrere Abarten vom Hopfen, den wilden, Hecken- Stau-Abarten.
den- oder Weidenhopfen und den kultivirten oder zahmen Hopfen. Der
erstere ist in jeder Hinsicht kleiner und kraftloser, und wenn man ihn gleich
durch die Kultur wahrscheinlich veredeln könnte, so wird doch niemand darauf
verfallen, da die Setzlinge des Gartenhopfens nicht schwer zu erhalten sind.
Der kultivirte Hopfen unterscheidet sich wieder in den frühen oder August-
hopfen
und in den Späthopfen. Der erstere bekommt nicht nur größere
Köpfe, sondern ist auch ungleich aromatischer; der andere aber bekömmt meh-
rere Köpfe und soll den Krankheiten und dem Mißrathen weniger ausgesetzt seyn,
wie ersterer. Im Ganzen ziehen doch alle vorsichtige Hopfenkultivatoren den
erstern vor, besonders wenn sie nicht zur Zeit seiner Reife, zu Ende Augusts
oder Aufangs Septembers, bei noch fortdauernder Kornernte, um die Arbei-
ter bekümmert zu seyn brauchen. Bei minder achtsamen Kultivatoren findet
man aber beide Sorten untereinander in einem Garten, welches in jeder Hin-
sicht und besonders bei der Ernte nachtheilig ist. Man muß sich daher hüten,
bei der Anlage nicht verschiedene Arten untereinander zu bekommen.

Der Hopfen gehört zu den Pflanzen, deren Geschlechter auf verschiede-
nen Stämmen getrennt sind. Es scheint aber, als ob die Pflanzen eine Um-
wandlung in Ansehung ihres Geschlechts erleiden könnten. Denn da man
nur die weiblichen Pflanzen benutzen kann, so setzt man nur diese, und ver-
tilgt dagegen die männlichen, indem es auf die Ausbildung des Saamens nicht
ankommt. Und dennoch zeigen sich in den Hopfenpflanzungen hin und wieder
männliche -- es sey denn daß diese von voreilig reifenden und ausgefallenen
Saamen herrührten.

§. 253.

Man muß zum Hopfengarten oder Hopfenberge einen frei liegenden PlatzAnlage des
Hopfengar-
tens.

erwählen, der etwa nur gegen den Nordwind einigen Schutz hat. Hopfenan-
lagen, denen der freie Durchzug der Luft fehlt, sind dem Mißwachse am mei-
sten unterworfen. Man umgiebt den Hopfengarten am besten nur mit einem
Wall und Graben, auf welchem etwa eine niedrig gehaltene Hecke steht. Man
vermeidet Plätze, wo es viel stäubt, folglich an Heerstraßen.


Vierter Theil. B b
Der Hopfen.
§. 252.

Wir haben mehrere Abarten vom Hopfen, den wilden, Hecken- Stau-Abarten.
den- oder Weidenhopfen und den kultivirten oder zahmen Hopfen. Der
erſtere iſt in jeder Hinſicht kleiner und kraftloſer, und wenn man ihn gleich
durch die Kultur wahrſcheinlich veredeln koͤnnte, ſo wird doch niemand darauf
verfallen, da die Setzlinge des Gartenhopfens nicht ſchwer zu erhalten ſind.
Der kultivirte Hopfen unterſcheidet ſich wieder in den fruͤhen oder Auguſt-
hopfen
und in den Spaͤthopfen. Der erſtere bekommt nicht nur groͤßere
Koͤpfe, ſondern iſt auch ungleich aromatiſcher; der andere aber bekoͤmmt meh-
rere Koͤpfe und ſoll den Krankheiten und dem Mißrathen weniger ausgeſetzt ſeyn,
wie erſterer. Im Ganzen ziehen doch alle vorſichtige Hopfenkultivatoren den
erſtern vor, beſonders wenn ſie nicht zur Zeit ſeiner Reife, zu Ende Auguſts
oder Aufangs Septembers, bei noch fortdauernder Kornernte, um die Arbei-
ter bekuͤmmert zu ſeyn brauchen. Bei minder achtſamen Kultivatoren findet
man aber beide Sorten untereinander in einem Garten, welches in jeder Hin-
ſicht und beſonders bei der Ernte nachtheilig iſt. Man muß ſich daher huͤten,
bei der Anlage nicht verſchiedene Arten untereinander zu bekommen.

Der Hopfen gehoͤrt zu den Pflanzen, deren Geſchlechter auf verſchiede-
nen Staͤmmen getrennt ſind. Es ſcheint aber, als ob die Pflanzen eine Um-
wandlung in Anſehung ihres Geſchlechts erleiden koͤnnten. Denn da man
nur die weiblichen Pflanzen benutzen kann, ſo ſetzt man nur dieſe, und ver-
tilgt dagegen die maͤnnlichen, indem es auf die Ausbildung des Saamens nicht
ankommt. Und dennoch zeigen ſich in den Hopfenpflanzungen hin und wieder
maͤnnliche — es ſey denn daß dieſe von voreilig reifenden und ausgefallenen
Saamen herruͤhrten.

§. 253.

Man muß zum Hopfengarten oder Hopfenberge einen frei liegenden PlatzAnlage des
Hopfengar-
tens.

erwaͤhlen, der etwa nur gegen den Nordwind einigen Schutz hat. Hopfenan-
lagen, denen der freie Durchzug der Luft fehlt, ſind dem Mißwachſe am mei-
ſten unterworfen. Man umgiebt den Hopfengarten am beſten nur mit einem
Wall und Graben, auf welchem etwa eine niedrig gehaltene Hecke ſteht. Man
vermeidet Plaͤtze, wo es viel ſtaͤubt, folglich an Heerſtraßen.


Vierter Theil. B b
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[193/0217] Der Hopfen. §. 252. Wir haben mehrere Abarten vom Hopfen, den wilden, Hecken- Stau- den- oder Weidenhopfen und den kultivirten oder zahmen Hopfen. Der erſtere iſt in jeder Hinſicht kleiner und kraftloſer, und wenn man ihn gleich durch die Kultur wahrſcheinlich veredeln koͤnnte, ſo wird doch niemand darauf verfallen, da die Setzlinge des Gartenhopfens nicht ſchwer zu erhalten ſind. Der kultivirte Hopfen unterſcheidet ſich wieder in den fruͤhen oder Auguſt- hopfen und in den Spaͤthopfen. Der erſtere bekommt nicht nur groͤßere Koͤpfe, ſondern iſt auch ungleich aromatiſcher; der andere aber bekoͤmmt meh- rere Koͤpfe und ſoll den Krankheiten und dem Mißrathen weniger ausgeſetzt ſeyn, wie erſterer. Im Ganzen ziehen doch alle vorſichtige Hopfenkultivatoren den erſtern vor, beſonders wenn ſie nicht zur Zeit ſeiner Reife, zu Ende Auguſts oder Aufangs Septembers, bei noch fortdauernder Kornernte, um die Arbei- ter bekuͤmmert zu ſeyn brauchen. Bei minder achtſamen Kultivatoren findet man aber beide Sorten untereinander in einem Garten, welches in jeder Hin- ſicht und beſonders bei der Ernte nachtheilig iſt. Man muß ſich daher huͤten, bei der Anlage nicht verſchiedene Arten untereinander zu bekommen. Abarten. Der Hopfen gehoͤrt zu den Pflanzen, deren Geſchlechter auf verſchiede- nen Staͤmmen getrennt ſind. Es ſcheint aber, als ob die Pflanzen eine Um- wandlung in Anſehung ihres Geſchlechts erleiden koͤnnten. Denn da man nur die weiblichen Pflanzen benutzen kann, ſo ſetzt man nur dieſe, und ver- tilgt dagegen die maͤnnlichen, indem es auf die Ausbildung des Saamens nicht ankommt. Und dennoch zeigen ſich in den Hopfenpflanzungen hin und wieder maͤnnliche — es ſey denn daß dieſe von voreilig reifenden und ausgefallenen Saamen herruͤhrten. §. 253. Man muß zum Hopfengarten oder Hopfenberge einen frei liegenden Platz erwaͤhlen, der etwa nur gegen den Nordwind einigen Schutz hat. Hopfenan- lagen, denen der freie Durchzug der Luft fehlt, ſind dem Mißwachſe am mei- ſten unterworfen. Man umgiebt den Hopfengarten am beſten nur mit einem Wall und Graben, auf welchem etwa eine niedrig gehaltene Hecke ſteht. Man vermeidet Plaͤtze, wo es viel ſtaͤubt, folglich an Heerſtraßen. Anlage des Hopfengar- tens. Vierter Theil. B b

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/217>, abgerufen am 22.12.2024.