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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Die Bewässerung.
§. 294.

Die Bewässerung wird, so wie die Entwässerung, oftmals mit Maschinen vonBewässerung
durch Ma-
schinen.

ähnlicher Konstruktion bewirkt. Besonders wendet man jedoch Schöpfräder, die
vom Flusse selbst getrieben werden, an. Das Wasser wird gewöhnlich durch Rinnen
in die Zuleitungsgräben gebracht, und von diesen durch Einlässe und Grippen über
die Wiese vertheilt. So nützlich und künstlich diese Vorrichtungen auch an manchen
Orten angebracht sind, so ist doch ihre Anlage und Erhaltung ungleich kostbarer, wie
die durch bloße Gräben bewirkte, indem auch die wirksamste nur für eine kleine Fläche
zureicht. Es sind vielleicht nur seltene natürliche Lagen, wo man nicht durch gehörige
Abfangung und Anstauung in abgeleitete Gräben mit minderen Kosten mehr würde
erreichen können; aber öfterer tritt der Fall ein, daß die Gerechtsame anderer nur
diese Bewässerungsart erlauben. Ob der Belier hydraulique und andere neu er-
fundene Wasserhebungsmaschinen schon zu Bewässerungsanlagen benutzt worden sind,
ist mir unbekannt. In England sind selbst Dampfmaschinen zu diesem Zwecke vor-
geschlagen worden; ob auch wirklich angewandt, weiß ich nicht; doch ist es mir in
einzelnen Fällen sehr glaublich.

Die Abschwemmung oder Anlage der Schwemmwiesen.
§. 295.

Man findet zwar von dieser wichtigen, in manchen Fällen unschätzbaren Opera-Ist bis jetzt
nur im Lüne-
burgischen und
Bremischen
bekannt gewe-
sen.

tion, einige Beispiele in verschiedenen Gegenden. So wird z. B. in der Schweiz
nach Bernhard den von den Bergen herabströmenden Gewässern zuweilen Erde
vorgeworfen, um selbige nach den Thälern herabzuführen, sie daselbst abzusetzen, und
diese Niederungen, so viel nöthig, zu erhöheu. Von größerer Ausdehnung findet
man diese Aufschwemmung in Toskana angewandt, wo beträchtliche Moräste dadurch
ausgefüllt und in die fruchtbarsten Fluren verwandelt sind, wie es Simonde in
seiner toskanischen Landwirthschaft, S. 7 bis 10, beschreibt.

In größerer Ausdehnung ist indessen diese Methode bisher nur in den Lünebur-
gischen und Bremischen Sand- und Haidgegenden angewandt worden, und hat sich
daselbst während des vormaligen wohlhabenden Zustandes dieses Landes in kurzer Zeit
dermaßen verbreitet, daß jeder Bauer, welcher dazu Gelegenheit hatte, die Kosten

Die Bewaͤſſerung.
§. 294.

Die Bewaͤſſerung wird, ſo wie die Entwaͤſſerung, oftmals mit Maſchinen vonBewaͤſſerung
durch Ma-
ſchinen.

aͤhnlicher Konſtruktion bewirkt. Beſonders wendet man jedoch Schoͤpfraͤder, die
vom Fluſſe ſelbſt getrieben werden, an. Das Waſſer wird gewoͤhnlich durch Rinnen
in die Zuleitungsgraͤben gebracht, und von dieſen durch Einlaͤſſe und Grippen uͤber
die Wieſe vertheilt. So nuͤtzlich und kuͤnſtlich dieſe Vorrichtungen auch an manchen
Orten angebracht ſind, ſo iſt doch ihre Anlage und Erhaltung ungleich koſtbarer, wie
die durch bloße Graͤben bewirkte, indem auch die wirkſamſte nur fuͤr eine kleine Flaͤche
zureicht. Es ſind vielleicht nur ſeltene natuͤrliche Lagen, wo man nicht durch gehoͤrige
Abfangung und Anſtauung in abgeleitete Graͤben mit minderen Koſten mehr wuͤrde
erreichen koͤnnen; aber oͤfterer tritt der Fall ein, daß die Gerechtſame anderer nur
dieſe Bewaͤſſerungsart erlauben. Ob der Belier hydraulique und andere neu er-
fundene Waſſerhebungsmaſchinen ſchon zu Bewaͤſſerungsanlagen benutzt worden ſind,
iſt mir unbekannt. In England ſind ſelbſt Dampfmaſchinen zu dieſem Zwecke vor-
geſchlagen worden; ob auch wirklich angewandt, weiß ich nicht; doch iſt es mir in
einzelnen Faͤllen ſehr glaublich.

Die Abſchwemmung oder Anlage der Schwemmwieſen.
§. 295.

Man findet zwar von dieſer wichtigen, in manchen Faͤllen unſchaͤtzbaren Opera-Iſt bis jetzt
nur im Luͤne-
burgiſchen und
Bremiſchen
bekannt gewe-
ſen.

tion, einige Beiſpiele in verſchiedenen Gegenden. So wird z. B. in der Schweiz
nach Bernhard den von den Bergen herabſtroͤmenden Gewaͤſſern zuweilen Erde
vorgeworfen, um ſelbige nach den Thaͤlern herabzufuͤhren, ſie daſelbſt abzuſetzen, und
dieſe Niederungen, ſo viel noͤthig, zu erhoͤheu. Von groͤßerer Ausdehnung findet
man dieſe Aufſchwemmung in Toskana angewandt, wo betraͤchtliche Moraͤſte dadurch
ausgefuͤllt und in die fruchtbarſten Fluren verwandelt ſind, wie es Simonde in
ſeiner toskaniſchen Landwirthſchaft, S. 7 bis 10, beſchreibt.

In groͤßerer Ausdehnung iſt indeſſen dieſe Methode bisher nur in den Luͤnebur-
giſchen und Bremiſchen Sand- und Haidgegenden angewandt worden, und hat ſich
daſelbſt waͤhrend des vormaligen wohlhabenden Zuſtandes dieſes Landes in kurzer Zeit
dermaßen verbreitet, daß jeder Bauer, welcher dazu Gelegenheit hatte, die Koſten

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[205/0227] Die Bewaͤſſerung. §. 294. Die Bewaͤſſerung wird, ſo wie die Entwaͤſſerung, oftmals mit Maſchinen von aͤhnlicher Konſtruktion bewirkt. Beſonders wendet man jedoch Schoͤpfraͤder, die vom Fluſſe ſelbſt getrieben werden, an. Das Waſſer wird gewoͤhnlich durch Rinnen in die Zuleitungsgraͤben gebracht, und von dieſen durch Einlaͤſſe und Grippen uͤber die Wieſe vertheilt. So nuͤtzlich und kuͤnſtlich dieſe Vorrichtungen auch an manchen Orten angebracht ſind, ſo iſt doch ihre Anlage und Erhaltung ungleich koſtbarer, wie die durch bloße Graͤben bewirkte, indem auch die wirkſamſte nur fuͤr eine kleine Flaͤche zureicht. Es ſind vielleicht nur ſeltene natuͤrliche Lagen, wo man nicht durch gehoͤrige Abfangung und Anſtauung in abgeleitete Graͤben mit minderen Koſten mehr wuͤrde erreichen koͤnnen; aber oͤfterer tritt der Fall ein, daß die Gerechtſame anderer nur dieſe Bewaͤſſerungsart erlauben. Ob der Belier hydraulique und andere neu er- fundene Waſſerhebungsmaſchinen ſchon zu Bewaͤſſerungsanlagen benutzt worden ſind, iſt mir unbekannt. In England ſind ſelbſt Dampfmaſchinen zu dieſem Zwecke vor- geſchlagen worden; ob auch wirklich angewandt, weiß ich nicht; doch iſt es mir in einzelnen Faͤllen ſehr glaublich. Bewaͤſſerung durch Ma- ſchinen. Die Abſchwemmung oder Anlage der Schwemmwieſen. §. 295. Man findet zwar von dieſer wichtigen, in manchen Faͤllen unſchaͤtzbaren Opera- tion, einige Beiſpiele in verſchiedenen Gegenden. So wird z. B. in der Schweiz nach Bernhard den von den Bergen herabſtroͤmenden Gewaͤſſern zuweilen Erde vorgeworfen, um ſelbige nach den Thaͤlern herabzufuͤhren, ſie daſelbſt abzuſetzen, und dieſe Niederungen, ſo viel noͤthig, zu erhoͤheu. Von groͤßerer Ausdehnung findet man dieſe Aufſchwemmung in Toskana angewandt, wo betraͤchtliche Moraͤſte dadurch ausgefuͤllt und in die fruchtbarſten Fluren verwandelt ſind, wie es Simonde in ſeiner toskaniſchen Landwirthſchaft, S. 7 bis 10, beſchreibt. Iſt bis jetzt nur im Luͤne- burgiſchen und Bremiſchen bekannt gewe- ſen. In groͤßerer Ausdehnung iſt indeſſen dieſe Methode bisher nur in den Luͤnebur- giſchen und Bremiſchen Sand- und Haidgegenden angewandt worden, und hat ſich daſelbſt waͤhrend des vormaligen wohlhabenden Zuſtandes dieſes Landes in kurzer Zeit dermaßen verbreitet, daß jeder Bauer, welcher dazu Gelegenheit hatte, die Koſten

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/227>, abgerufen am 30.12.2024.