Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.Abwässerung. §. 234. Bekanntlich hat das Wasser wegen des geringen Zusammenhanges oder Anzie-Naturgesetz §. 235. Der Erdboden besteht aus Lagen von Erden und Steinen, die das Wasser ent-Durchlassende Dritter Theil. T
Abwaͤſſerung. §. 234. Bekanntlich hat das Waſſer wegen des geringen Zuſammenhanges oder Anzie-Naturgeſetz §. 235. Der Erdboden beſteht aus Lagen von Erden und Steinen, die das Waſſer ent-Durchlaſſende Dritter Theil. T
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Abwaͤſſerung.
§. 234.
Bekanntlich hat das Waſſer wegen des geringen Zuſammenhanges oder Anzie-
hung ſeiner Partikeln — als worin das Weſen der Fluͤſſigkeit beſteht — die Eigen-
ſchaft oder das Beſtreben, mit jedem ſeiner Partikeln den niedrigſten Platz zu errei-
chen, wohin es kommen kann, ſich folglich ins Gleichgewicht zu ſetzen oder eine hori-
zontale Flaͤche zu bilden. Es wirkt mit einer ſeiner Schwere gleichen Kraft nicht wie
feſte Koͤrper bloß auf den Grund, worauf es ruhet, ſondern auch auf die Seiten-
waͤnde, die es einſchließen. Dieſer Druck erſtreckt ſich ſo weit, wie ſeine Verbin-
dung ununterbrochen iſt. Daher tritt es in zwei mit einander verbundenen Roͤhren
aus der einen in die andere ſo weit herauf, bis es in beiden in horizontaler Linie, oder,
wie man es gewoͤhnlich nennt, im Niveau ſtehet. Die Weite der Roͤhren hat
hierauf gar keinen Einfluß, beide koͤnnen von einem ſehr ungleichen Durchmeſſer ſeyn.
indem dieſer Druck durch die Friktion uͤberall nicht vermindert wird. Vielmehr kann
in einer Roͤhre von ſehr kleinem Durchmeſſer das Waſſer hoͤher, als in einer
damit verbundenen von großem Durchmeſſer aufſteigen, vermoͤge der Anziehung des
Waſſers durch feſte Koͤrper nach dem bekannten Geſetze der Haarroͤhrchen. Eine lok-
kere Erde wirkt aber nach demſelben Geſetze den Haarroͤhrchen gleich, wie dies einem
jeden bekannt ſeyn wird, der einen mit Erde angefuͤllten im Boden durchloͤcherten
Topf in eine Schaale mit Waſſer geſetzt hat; wo er naͤmlich bemerkt haben wird, daß
die Feuchtigkeit weit hoͤher herauftritt, als ſie in der Schaale ſteht.
Naturgeſetz
des Waſſers.
§. 235.
Der Erdboden beſteht aus Lagen von Erden und Steinen, die das Waſſer ent-
weder durchlaſſen, und folglich in Verbindung erhalten, oder die es nicht
durchlaſſen, und ſeine Kommunikation trennen. Die Dammerde, der Torf, der
Sand, der Kies, der pulvrige Kalk oder Kreide, alle Steine von poroͤſem Gewebe,
Steingeſchiebe und ſpaltige Felſen ſind durchlaſſende Koͤrper. Nur dichte Fel-
ſenmaſſen, verſchiedene andere Mineralien, vorzuͤglich aber der Thon und der zaͤhe
Lehm, ſind die undurchlaſſenden, die Kommunikation des Waſſer trennenden
und ſolches einſchließenden Koͤrper. Wenn die letztern einmal zuſammengeballt und
in ihrer Oberflaͤche mit Waſſer geſaͤttigt ſind, ſo laſſen ſie kein Waſſer weiter durch,
ſondern widerſtehen demſelben, wie Metall, dichter Stein und feſtes Holz. Ge-
Durchlaſſende
und undurch-
laſſende Lagen
des Erdbs-
dens.
Dritter Theil. T
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