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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Urbarmachung unangebauter Ländereien.
eine solche zu allen diesen Verrichtungen wahrnehmen müsse -- am bequemsten
durch den Pferderechen, erst in Kämme, dann in kleine Haufen, und diese wieder
in größere zusammengebracht, und nun wird jeder Haufen bei trocknem windigen
Wetter an der Windseite mit Stroh, Torf oder Reisig in Brand gesetzt, und
dieser Brand durch Aufstochern oder Zusammendrücken so moderirt, daß alles
langsam, aber nicht mit flammender Glut verbrenne. Die Asche wird nun unmit-
telbar gestreut und möglichst flach untergepflügt, worauf denn der Acker mit jeder
Frucht, so wie es die Jahreszeit mit sich bringt, unmittelbar bestellt werden kann.
Wo man beim Aufbruche vom Forstgrunde Reisig hat, und diesen nicht als Feuer-
material schonen, sondern aus dem Wege schaffen will, macht man davon die
Unterlagen der Haufen, wodurch die Austrocknung und Verbrennung beschleunigt,
und um so mehrere Asche erzeugt wird. In Kurland, wo solche Rahdungen häu-
fig vorgenommen werden, und das Holz überflüssig ist, legt man Holzscheite ins
Kreuz übereinander, und dann die Rasen auf dieses Gerüste, und nennt diese da-
selbst sehr gebräuchliche Methode Kitten. Vergl. Dullo's kurländische Land-
wirthschaft, Mitau, 1804, S. 197. Indessen kann das Verbrennen auch sehr
gut ohne Holz verrichtet werden.

Durch große comparative Versuche ist es in England und Schottland außer
allem Zweifel gesetzt, daß die Urbarmachung des Landes durch ein solches Abschä-
len und Brennen des Rasens vor jeder andern Methode die vortheilhafteste sey,
und zwar auf jeder Art von Boden, vorzüglich aber doch auf dem thonigen
und moorigen.

§. 204.

Oft ist die Ebnung eines neu aufgebrochenen Bodens nöthig, wenn er erheb-Ebnung des
Bodens.

liche Vertiefungen neben beträchtlichen Hügeln hat, um für die Folge die Schwie-
rigkeiten bei der Bestellung und die Ungleichheit seiner Eigenschaften zu heben und
auszugleichen; sie erfordert aber allerdings viele Arbeit und Kosten. Das zweck-
mäßigste Verfahren wird durch die Lokalität modifizirt. Zuweilen geschiehet bei
einer kurzen Distanz die Planirung bloß durch den Wurf, indem man drei oder
vier Arbeiter anstellt, welche sich die von der Anhöhe abgestochene Erde zuwerfen,
und der letzte sie in der Sinke vertheilt. Bei einer weiteren Entfernung muß

Urbarmachung unangebauter Laͤndereien.
eine ſolche zu allen dieſen Verrichtungen wahrnehmen muͤſſe — am bequemſten
durch den Pferderechen, erſt in Kaͤmme, dann in kleine Haufen, und dieſe wieder
in groͤßere zuſammengebracht, und nun wird jeder Haufen bei trocknem windigen
Wetter an der Windſeite mit Stroh, Torf oder Reiſig in Brand geſetzt, und
dieſer Brand durch Aufſtochern oder Zuſammendruͤcken ſo moderirt, daß alles
langſam, aber nicht mit flammender Glut verbrenne. Die Aſche wird nun unmit-
telbar geſtreut und moͤglichſt flach untergepfluͤgt, worauf denn der Acker mit jeder
Frucht, ſo wie es die Jahreszeit mit ſich bringt, unmittelbar beſtellt werden kann.
Wo man beim Aufbruche vom Forſtgrunde Reiſig hat, und dieſen nicht als Feuer-
material ſchonen, ſondern aus dem Wege ſchaffen will, macht man davon die
Unterlagen der Haufen, wodurch die Austrocknung und Verbrennung beſchleunigt,
und um ſo mehrere Aſche erzeugt wird. In Kurland, wo ſolche Rahdungen haͤu-
fig vorgenommen werden, und das Holz uͤberfluͤſſig iſt, legt man Holzſcheite ins
Kreuz uͤbereinander, und dann die Raſen auf dieſes Geruͤſte, und nennt dieſe da-
ſelbſt ſehr gebraͤuchliche Methode Kitten. Vergl. Dullo’s kurlaͤndiſche Land-
wirthſchaft, Mitau, 1804, S. 197. Indeſſen kann das Verbrennen auch ſehr
gut ohne Holz verrichtet werden.

Durch große comparative Verſuche iſt es in England und Schottland außer
allem Zweifel geſetzt, daß die Urbarmachung des Landes durch ein ſolches Abſchaͤ-
len und Brennen des Raſens vor jeder andern Methode die vortheilhafteſte ſey,
und zwar auf jeder Art von Boden, vorzuͤglich aber doch auf dem thonigen
und moorigen.

§. 204.

Oft iſt die Ebnung eines neu aufgebrochenen Bodens noͤthig, wenn er erheb-Ebnung des
Bodens.

liche Vertiefungen neben betraͤchtlichen Huͤgeln hat, um fuͤr die Folge die Schwie-
rigkeiten bei der Beſtellung und die Ungleichheit ſeiner Eigenſchaften zu heben und
auszugleichen; ſie erfordert aber allerdings viele Arbeit und Koſten. Das zweck-
maͤßigſte Verfahren wird durch die Lokalitaͤt modifizirt. Zuweilen geſchiehet bei
einer kurzen Diſtanz die Planirung bloß durch den Wurf, indem man drei oder
vier Arbeiter anſtellt, welche ſich die von der Anhoͤhe abgeſtochene Erde zuwerfen,
und der letzte ſie in der Sinke vertheilt. Bei einer weiteren Entfernung muß

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[119/0141] Urbarmachung unangebauter Laͤndereien. eine ſolche zu allen dieſen Verrichtungen wahrnehmen muͤſſe — am bequemſten durch den Pferderechen, erſt in Kaͤmme, dann in kleine Haufen, und dieſe wieder in groͤßere zuſammengebracht, und nun wird jeder Haufen bei trocknem windigen Wetter an der Windſeite mit Stroh, Torf oder Reiſig in Brand geſetzt, und dieſer Brand durch Aufſtochern oder Zuſammendruͤcken ſo moderirt, daß alles langſam, aber nicht mit flammender Glut verbrenne. Die Aſche wird nun unmit- telbar geſtreut und moͤglichſt flach untergepfluͤgt, worauf denn der Acker mit jeder Frucht, ſo wie es die Jahreszeit mit ſich bringt, unmittelbar beſtellt werden kann. Wo man beim Aufbruche vom Forſtgrunde Reiſig hat, und dieſen nicht als Feuer- material ſchonen, ſondern aus dem Wege ſchaffen will, macht man davon die Unterlagen der Haufen, wodurch die Austrocknung und Verbrennung beſchleunigt, und um ſo mehrere Aſche erzeugt wird. In Kurland, wo ſolche Rahdungen haͤu- fig vorgenommen werden, und das Holz uͤberfluͤſſig iſt, legt man Holzſcheite ins Kreuz uͤbereinander, und dann die Raſen auf dieſes Geruͤſte, und nennt dieſe da- ſelbſt ſehr gebraͤuchliche Methode Kitten. Vergl. Dullo’s kurlaͤndiſche Land- wirthſchaft, Mitau, 1804, S. 197. Indeſſen kann das Verbrennen auch ſehr gut ohne Holz verrichtet werden. Durch große comparative Verſuche iſt es in England und Schottland außer allem Zweifel geſetzt, daß die Urbarmachung des Landes durch ein ſolches Abſchaͤ- len und Brennen des Raſens vor jeder andern Methode die vortheilhafteſte ſey, und zwar auf jeder Art von Boden, vorzuͤglich aber doch auf dem thonigen und moorigen. §. 204. Oft iſt die Ebnung eines neu aufgebrochenen Bodens noͤthig, wenn er erheb- liche Vertiefungen neben betraͤchtlichen Huͤgeln hat, um fuͤr die Folge die Schwie- rigkeiten bei der Beſtellung und die Ungleichheit ſeiner Eigenſchaften zu heben und auszugleichen; ſie erfordert aber allerdings viele Arbeit und Koſten. Das zweck- maͤßigſte Verfahren wird durch die Lokalitaͤt modifizirt. Zuweilen geſchiehet bei einer kurzen Diſtanz die Planirung bloß durch den Wurf, indem man drei oder vier Arbeiter anſtellt, welche ſich die von der Anhoͤhe abgeſtochene Erde zuwerfen, und der letzte ſie in der Sinke vertheilt. Bei einer weiteren Entfernung muß Ebnung des Bodens.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/141>, abgerufen am 21.12.2024.