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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810.

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Uebergang in eine neue Wirthschaftsart.
Strohertrag nicht zu stören, eben so verfahren, und in dem Maße sich neue Weide
auf dem Ackerlande verschaffen, wie man die alte zum Fruchtbau umbricht.

Wenn nach vollführter Theilung und Zusammenlegung einer zerstückelten
Feldmark, Acker, nicht bloß von verschiedener natürlicher Güte, sondern auch in
sehr verschiedenem Düngerzustande zusammenkommt, und in künftige bleibende
Schläge getheilt werden soll; so erfordert es eine genaue Spezialuntersuchung
und einen wohl überlegten Plan, wie man die verschiedenen nun zusammengelegten
Feldstücke in eine gleichmäßige Kraft für die Folge setze. Die dabei zu beobach-
tenden Maßregeln lassen sich nur in besondern Beispielen entwickeln.

§. 400.

Der Uebergang aus einer auf schon separirtem Lande bestehenden Felderwirth-Aus der Fel-
derwirthschaft
in die Frucht-
wechselwirth-
schaft.

schaft zum Fruchtwechsel mit Stallfütterung ist in dem Falle nicht schwierig, wo der
ganze Acker in durchgehender Düngung gestanden hat. Wo aber nur ein Theil der
Feldmark Mistland war, ein andrer Theil aber gar keinen oder nur selten und spärlich
Dünger erhielt, ist es ebenfalls schwierig, und man darf nicht erwarten, ohne große
äußere Hülfen, sobald zum Ziele zu kommen. Da indessen hierbei der örtliche Zusam-
menhang, und die Grenzung der Schläge nach ihren Nummern nicht so nothwendig
ist, wie bei der Koppelwirthschaft, so kömmt man doch allmählig leichter in Ord-
nung. Liegt das außer Würden gekommene Land, wie gewöhnlich, entfernter
und neben einander, so wird man sich mehrentheils bewogen sehen, zwei oder gar
mehrere Rotationen zu machen, oder den Acker in Binnen- und Außenschläge zu
theilen; erstere dann zuförderst in Kraft zu setzen, letztere aber so lange hin zu hal-
ten, bis ihnen durch die Kraft und den Ueberfluß der Binnenschläge aufgeholfen
werden kann. Soll dies aber geschehen, so werden die Hauptschläge um so später
zu einem Ueberfluß von Dungkraft kommen, und man muß dann um so länger auf
den Bau der Handelsgewächse Verzicht leisten.

Wenn aber die Lage und Figur der ganzen Feldmark und der verschiedenartigen
Theile derselben es rathsamer macht, so kann man die Einrichtung treffen, daß
jeder Schlag von besserm Hauptbestande ein Supplement von schlechterem und ma-
gerem Lande bekomme, welches nicht nothwendig mit demselben völlig zusammen-
hängend zu seyn braucht. Dieses zugegebene Supplement wird dann nach und nach,
oder immer weiter und weiter mit dem übrigen in gleiche Kraft gesetzt, bis dahin

Zweiter Theil. E

Uebergang in eine neue Wirthſchaftsart.
Strohertrag nicht zu ſtoͤren, eben ſo verfahren, und in dem Maße ſich neue Weide
auf dem Ackerlande verſchaffen, wie man die alte zum Fruchtbau umbricht.

Wenn nach vollfuͤhrter Theilung und Zuſammenlegung einer zerſtuͤckelten
Feldmark, Acker, nicht bloß von verſchiedener natuͤrlicher Guͤte, ſondern auch in
ſehr verſchiedenem Duͤngerzuſtande zuſammenkommt, und in kuͤnftige bleibende
Schlaͤge getheilt werden ſoll; ſo erfordert es eine genaue Spezialunterſuchung
und einen wohl uͤberlegten Plan, wie man die verſchiedenen nun zuſammengelegten
Feldſtuͤcke in eine gleichmaͤßige Kraft fuͤr die Folge ſetze. Die dabei zu beobach-
tenden Maßregeln laſſen ſich nur in beſondern Beiſpielen entwickeln.

§. 400.

Der Uebergang aus einer auf ſchon ſeparirtem Lande beſtehenden Felderwirth-Aus der Fel-
derwirthſchaft
in die Frucht-
wechſelwirth-
ſchaft.

ſchaft zum Fruchtwechſel mit Stallfuͤtterung iſt in dem Falle nicht ſchwierig, wo der
ganze Acker in durchgehender Duͤngung geſtanden hat. Wo aber nur ein Theil der
Feldmark Miſtland war, ein andrer Theil aber gar keinen oder nur ſelten und ſpaͤrlich
Duͤnger erhielt, iſt es ebenfalls ſchwierig, und man darf nicht erwarten, ohne große
aͤußere Huͤlfen, ſobald zum Ziele zu kommen. Da indeſſen hierbei der oͤrtliche Zuſam-
menhang, und die Grenzung der Schlaͤge nach ihren Nummern nicht ſo nothwendig
iſt, wie bei der Koppelwirthſchaft, ſo koͤmmt man doch allmaͤhlig leichter in Ord-
nung. Liegt das außer Wuͤrden gekommene Land, wie gewoͤhnlich, entfernter
und neben einander, ſo wird man ſich mehrentheils bewogen ſehen, zwei oder gar
mehrere Rotationen zu machen, oder den Acker in Binnen- und Außenſchlaͤge zu
theilen; erſtere dann zufoͤrderſt in Kraft zu ſetzen, letztere aber ſo lange hin zu hal-
ten, bis ihnen durch die Kraft und den Ueberfluß der Binnenſchlaͤge aufgeholfen
werden kann. Soll dies aber geſchehen, ſo werden die Hauptſchlaͤge um ſo ſpaͤter
zu einem Ueberfluß von Dungkraft kommen, und man muß dann um ſo laͤnger auf
den Bau der Handelsgewaͤchſe Verzicht leiſten.

Wenn aber die Lage und Figur der ganzen Feldmark und der verſchiedenartigen
Theile derſelben es rathſamer macht, ſo kann man die Einrichtung treffen, daß
jeder Schlag von beſſerm Hauptbeſtande ein Supplement von ſchlechterem und ma-
gerem Lande bekomme, welches nicht nothwendig mit demſelben voͤllig zuſammen-
haͤngend zu ſeyn braucht. Dieſes zugegebene Supplement wird dann nach und nach,
oder immer weiter und weiter mit dem uͤbrigen in gleiche Kraft geſetzt, bis dahin

Zweiter Theil. E
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[33/0067] Uebergang in eine neue Wirthſchaftsart. Strohertrag nicht zu ſtoͤren, eben ſo verfahren, und in dem Maße ſich neue Weide auf dem Ackerlande verſchaffen, wie man die alte zum Fruchtbau umbricht. Wenn nach vollfuͤhrter Theilung und Zuſammenlegung einer zerſtuͤckelten Feldmark, Acker, nicht bloß von verſchiedener natuͤrlicher Guͤte, ſondern auch in ſehr verſchiedenem Duͤngerzuſtande zuſammenkommt, und in kuͤnftige bleibende Schlaͤge getheilt werden ſoll; ſo erfordert es eine genaue Spezialunterſuchung und einen wohl uͤberlegten Plan, wie man die verſchiedenen nun zuſammengelegten Feldſtuͤcke in eine gleichmaͤßige Kraft fuͤr die Folge ſetze. Die dabei zu beobach- tenden Maßregeln laſſen ſich nur in beſondern Beiſpielen entwickeln. §. 400. Der Uebergang aus einer auf ſchon ſeparirtem Lande beſtehenden Felderwirth- ſchaft zum Fruchtwechſel mit Stallfuͤtterung iſt in dem Falle nicht ſchwierig, wo der ganze Acker in durchgehender Duͤngung geſtanden hat. Wo aber nur ein Theil der Feldmark Miſtland war, ein andrer Theil aber gar keinen oder nur ſelten und ſpaͤrlich Duͤnger erhielt, iſt es ebenfalls ſchwierig, und man darf nicht erwarten, ohne große aͤußere Huͤlfen, ſobald zum Ziele zu kommen. Da indeſſen hierbei der oͤrtliche Zuſam- menhang, und die Grenzung der Schlaͤge nach ihren Nummern nicht ſo nothwendig iſt, wie bei der Koppelwirthſchaft, ſo koͤmmt man doch allmaͤhlig leichter in Ord- nung. Liegt das außer Wuͤrden gekommene Land, wie gewoͤhnlich, entfernter und neben einander, ſo wird man ſich mehrentheils bewogen ſehen, zwei oder gar mehrere Rotationen zu machen, oder den Acker in Binnen- und Außenſchlaͤge zu theilen; erſtere dann zufoͤrderſt in Kraft zu ſetzen, letztere aber ſo lange hin zu hal- ten, bis ihnen durch die Kraft und den Ueberfluß der Binnenſchlaͤge aufgeholfen werden kann. Soll dies aber geſchehen, ſo werden die Hauptſchlaͤge um ſo ſpaͤter zu einem Ueberfluß von Dungkraft kommen, und man muß dann um ſo laͤnger auf den Bau der Handelsgewaͤchſe Verzicht leiſten. Aus der Fel- derwirthſchaft in die Frucht- wechſelwirth- ſchaft. Wenn aber die Lage und Figur der ganzen Feldmark und der verſchiedenartigen Theile derſelben es rathſamer macht, ſo kann man die Einrichtung treffen, daß jeder Schlag von beſſerm Hauptbeſtande ein Supplement von ſchlechterem und ma- gerem Lande bekomme, welches nicht nothwendig mit demſelben voͤllig zuſammen- haͤngend zu ſeyn braucht. Dieſes zugegebene Supplement wird dann nach und nach, oder immer weiter und weiter mit dem uͤbrigen in gleiche Kraft geſetzt, bis dahin Zweiter Theil. E

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft02_1810/67>, abgerufen am 21.11.2024.